Beschränkung des freien Verkaufs von Kohleerzeugnissen und deren Verfeuerung in Komfortfeuerstätten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

9 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

9 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Um eine Verbesserung der Luftqualität in unseren Ortschaften zu erreichen, soll der Verkauf und die Verfeuerung von Braun- und Steinkohle zur Heizung von Gebäuden eingeschränkt werden.
Mögliche Ausnahmen sind

  • Gebäude, in denen keine alternativen Anlagen zur Wärmegewinnung zur Verfügung stehen und in denen ein Einsatz anderer Brennstoffe (z.B. Holzerzeugnisse) nicht möglich ist
  • Feuerstätten, die über eine Abgasreinigung nach aktuellem Stand der Technik verfügen

Begründung

Eine gute Qualität unserer Atemluft ist wichtig für uns alle und Bestandteil vieler Diskussionen zu Gesundheit und Umweltschutz. Dies äußert sich nicht zuletzt in der Einführung von Umweltzonen, teilweisen Fahrverboten und sogenannten Feinstaub-Alarmen in vielen bundesdeutschen Städten. Auch aufgrund der anhaltenden öffentlichen Debatten zum Thema wurde die Emissionsregulierung für Straßenfahrzeuge in den letzten Jahren deutlich verschärft, z.B. mit der Einführung der Messung tatsächlicher Schadstoffemissionen im Straßenbetrieb (RDE-Messungen).
Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, dass zum Beispiel Kohlebriketts im Einzelhandel weiterhin frei verkäuflich sind und in jedem einfachen Ofen ohne Abgasreinigung innerhalb von Wohngebieten verbrannt werden dürfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn in den Gebäuden gleichzeitig bereits schadstoffärmere Heizungsanlagen installiert sind.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 16.01.2022
Sammlung endet: 15.03.2022
Region: Deutschland
Kategorie: Gesundheit

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

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