Região: Alemanha

Abfallwirtschaft - Separate Sammlung von Aluminiumfolien

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
7 Apoiador 7 em Alemanha

A petição não foi aceite.

7 Apoiador 7 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2016
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

16/09/2017 04:24

Pet 2-18-18-273-037357

Abfallwirtschaft


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird eine gesetzliche Regelung gefordert, die eine separate
Sammlung von Aluminiumfolien vorsieht.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, nahezu in
jedem deutschen Haushalt, beim Frisör und in der Gastronomie würden täglich
Unmengen an Aluminiumfolien verwendet. Aufgrund des Ressourcenverbrauchs und
des hohen Energiebedarfs zur Herstellung von Aluminium sollten diese Folien
getrennt eingesammelt und der Wiederverwertung zugeführt werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
Unterlagen verwiesen.
Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 36 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen
11 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Überdies wurde die Petition dem Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages, der mit
folgender Vorlage befasst war, zur Stellungnahme gemäß § 109 der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vorgelegt: Gesetzentwurf der
Bundesregierung "Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der haushaltsnahen
Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen", Bundestags-Drucksache
18/11274. Der genannte Fachausschuss hat die Petition in seine Beratungen
einbezogen. Dieser hat das Anliegen des Petenten jedoch nicht aufgenommen.

Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit auf Bundestags-
Drucksache 18/11781 verwiesen. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur
Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen
Abfällen (Verpackungsgesetz) am 30. März 2017 beschlossen. Es soll überwiegend
am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Der Petitionsausschuss stellt dem Petenten
anheim, den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens den Medien zu entnehmen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung der
Eingabe zusammengefasst wie folgt dar:
Der Petitionsausschuss sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Sinne
der Eingabe.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass Aluminiumfolien in Haushalten
typischer Weise bei Verpackungen anfallen. Insoweit ist die getrennte Erfassung, wie
vom Petenten gefordert, bereits seit über 20 Jahren gängige Praxis. Deren
Entsorgung ist durch die geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) geregelt. Die
VerpackV hat den Aufbau effizienter Erfassungsinfrastrukturen und eine Verwertung
auf hohem ökologischem Niveau bewirkt. Dadurch konnten natürliche Ressourcen
geschont, neue Technologien angestoßen, eine Recyclingwirtschaft aufgebaut und
neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
Der Petitionsausschuss betont, dass die VerpackV für Aluminium-Verpackungen eine
Recyclingquote von mindestens 60 % vorsieht. Mit dem oben genannten
Verpackungsgesetz ist eine weitere Erhöhung der Recycling-Quote vorgesehen. Für
2014 wird auf der Grundlage der Recyclingbilanz von der Gesellschaft für
Verpackungsmarktforschung, Mainz (GVM), im Bereich der Verpackungen, die bei
privaten Endverbrauchern anfallen, von Recyclingraten bei Aluminium von über 90 %
ausgegangen. Damit wird die in der VerpackV vorgeschriebene Quote von 60% weit
übertroffen.
In dem eingangs beschriebenen Verpackungsgesetz wird den für die Entsorgung von
Haushaltsabfällen verantwortlichen Kommunen und den für die Entsorgung von
Verpackungsabfällen verantwortlichen dualen Systemen ausdrücklich die Möglichkeit
eingeräumt, Verpackungsabfälle und sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen
gemeinsam in den gelben Tonnen der dualen Systeme zu erfassen. Bereits in 2016
waren in Deutschland über 12 Mio. Einwohner an eine solche einheitliche
Wertstofferfassung angeschlossen und konnten damit auch ihre Aluminiumabfälle,

die keine Verpackungen sind – z. B. auch die vom Petenten thematisierten
Aluminiumfolien, die im Haushalt verwendet worden sind – auf diesem Weg einem
Recycling zuführen. Der Petitionsausschuss ergänzt, dass Aluminiumabfälle nach
Erfassung in den Sammelbehältnissen der dualen Systeme problemlos aussortiert
werden können. Nachdem Dafürhalten des Petitionsausschusses würde der
ökologische Nutzen einer darüber hinausgehenden ausschließlichen Sammlung von
Aluminiumfolien – so wie vom Petenten angeregt – den Aufwand für Bürger und
Wirtschaft nicht rechtfertigen und wäre somit nicht verhältnismäßig.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein
weitergehendes parlamentarisches Tätigwerden im Sinne der Eingabe nicht in
Aussicht zu stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen überwiegend entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


Ajude a fortalecer a participação cívica. Queremos que as suas preocupações sejam ouvidas, permanecendo independentes.

Apoiar agora