Alternative Energiequellen - Förderung von Wärmepumpen auch bei Neubauten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
154 Unterstützende 154 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

154 Unterstützende 154 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:13

Pet 1-17-18-754-046449Alternative Energiequellen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, das aktuelle Anreizprogramm des Bundesamtes
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Förderung von Wärmepumpen auch
vollumfänglich auf Neubauten zu erstrecken.
Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass gemäß den Förderrichtlinien des
Marktanreizprogramms für erneuerbare Wärme lediglich bei Bestandsgebäude der
Einbau von Wärmepumpen staatlich gefördert werde. Die Verbesserung des
Klimaschutzes durch Senkung von Treibhausgasen müsse jedoch sowohl durch
Bestands- als auch durch Neubauten erreicht werden. Insbesondere bei Neubauten
sei eine Förderung der Wärmepumpen sinnvoll, da diese in Kombination mit
Ökostrom oder einer Photovoltaikanlage zum Zwecke des Eigenverbrauchs
vollständig klimaneutral gestaltet werden könnten.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 154 Unterstützer fand und auf der Internetseite
des Petitionsausschusses 16 Diskussionsbeiträge bewirkt hat. Der
Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu
der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte nunmehr
wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass im Rahmen des
Marktanreizprogramms zum einen Investitionszuschüsse für erneuerbare
Wärmeanlagen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
gewährt werden und zum anderen Großanlagen zinsgünstige Darlehen und
Tilgungszuschüsse über das Programm "Erneuerbare Energien, Premium" der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten.
Der Petitionsausschuss stellt weiterhin fest, dass die Förderung durch
Investitionszuschüsse aus dem BAFA-Teil, z.B. für Wärmepumpen bis 100 Kilowatt
Wärmeleistung, seit Juli 2010 grundsätzlich auf Anlagen im Bereich
Gebäudebestand konzentriert ist. Daneben werden aus dem BAFA-Teil im
Neubaubereich nur besonders innovative Anlagen gefördert, wie z.B. Anlagen für die
Bereitstellung von Prozesswärme, d.h. für technische Prozesse zur gewerblichen
oder industriellen Nutzung.
Für große Wärmepumpen ab 100 Kilowatt Wärmeleistung ist weiterhin eine
Förderung sowohl im Bereich Gebäudebestand als im Bereich von Neubauten
möglich. Diese besonders innovativen Anlagen bedürfen zu ihrer breiten
Markteinführung in allen Anwendungsbereichen noch einer finanziellen
Unterstützung, sodass die Förderung durch zinsgünstige Darlehen und
Tilgungszuschüsse aus dem KfW-Teil des Marktanreizprogramms erfolgt.
Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass die Ausrichtung der Förderung
auf den Bereich Gebäudebestand in erster Linie darin begründet ist, dass für
Neubauten bereits seit dem 1. Januar 2009 eine Pflicht zur anteiligen Nutzung
erneuerbarer Energien zur Wärme-Kälteversorgung gemäß dem Erneuerbare-
Energien-Wärmegesetz (EE-WärmeG) besteht. Weiterhin bittet der
Petitionsausschuss um Verständnis, dass nach Grundprinzipien des Haushaltsrechts
des Bundes, insbesondere nach § 7 "Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit" der
Bundeshaushaltsordnung bei Vorliegen einer gesetzlichen Pflicht die Förderung
grundsätzlich nicht zulässig ist.
Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht stellen, im
Sinne des Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.Begründung (pdf)


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