Alternative Energiequellen - Förderung von Wärmepumpen auch bei Neubauten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

154 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

154 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das aktuelle Markanreizprogramm des BAFA im Rahmen der Wärmepumpenförderung vollumfänglich auch für Neubauten anzuwenden ist.

Begründung

Die aktuellen Förderungsrichtlinien des BAFA im Rahmen des MAP für erneuerbare Energien verstoßen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nach dem Grundgesetz.Gemäß den Richtlinien werden im Bereich der Wärmepumpenförderung bei Wohngebäuden lediglich Umrüstungen in Bestandsgebäuden berücksichtigt. Dies stellt eine klare Benachteiligung für Bauherren von Neubauten dar. Nicht nur das diese deutlich höhere Investitionskosten aufgrund vorgeschriebener Dämmstandards (EnEV) erfüllen und bezahlen müssen, auch wird diesen die Förderung der gleichen und teilweise auch effizienteren Wärmepumpen nach dem MAP verwehrt. Diese Schlechterstellung ist weder begründet noch gerechtfertigt. Die Intention das die CO² Bilanz verbessert werden soll trifft sowohl auf Neu- wie auch Bestandsgebäude zu. Insbesondere im Bereich der Wärmepumpen ist eine Förderung gerade bei Neubauten sinnvoll, da diese mittels Ökostrom oder sogar Eigenverbrauchsphotovoltaikanlagen die Neubauten vollständig CO²-neutral gestaltet werden können. Gerade dies ist die Intention des MAP. Insofern verstößt die Schlechterstellung der Neubauten (bzw. deren Besitzer) nicht nur gegen das Grundgesetz, sondern läuft auch der Intention des Gesetzgebers/MAP zuwider.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 18.10.2012
Sammlung endet: 30.11.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-17-18-754-046449Alternative Energiequellen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition soll erreicht werden, das aktuelle Anreizprogramm des Bundesamtes
    für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Förderung von Wärmepumpen auch
    vollumfänglich auf Neubauten zu erstrecken.
    Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass gemäß den Förderrichtlinien des
    Marktanreizprogramms für erneuerbare Wärme lediglich bei Bestandsgebäude der
    Einbau von Wärmepumpen staatlich gefördert werde. Die Verbesserung des
    Klimaschutzes durch Senkung von Treibhausgasen müsse jedoch sowohl durch
    Bestands- als auch durch Neubauten erreicht werden. Insbesondere bei Neubauten
    sei eine Förderung der Wärmepumpen sinnvoll, da diese in Kombination mit
    Ökostrom oder einer Photovoltaikanlage zum Zwecke des Eigenverbrauchs
    vollständig klimaneutral gestaltet werden könnten.
    Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
    eingereichten Unterlagen verwiesen.
    Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
    Abschlusstermin für die Mitzeichnung 154 Unterstützer fand und auf der Internetseite
    des Petitionsausschusses 16 Diskussionsbeiträge bewirkt hat. Der
    Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu
    der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte nunmehr
    wie folgt zusammenfassen:

    Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass im Rahmen des
    Marktanreizprogramms zum einen Investitionszuschüsse für erneuerbare
    Wärmeanlagen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
    gewährt werden und zum anderen Großanlagen zinsgünstige Darlehen und
    Tilgungszuschüsse über das Programm "Erneuerbare Energien, Premium" der
    Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten.
    Der Petitionsausschuss stellt weiterhin fest, dass die Förderung durch
    Investitionszuschüsse aus dem BAFA-Teil, z.B. für Wärmepumpen bis 100 Kilowatt
    Wärmeleistung, seit Juli 2010 grundsätzlich auf Anlagen im Bereich
    Gebäudebestand konzentriert ist. Daneben werden aus dem BAFA-Teil im
    Neubaubereich nur besonders innovative Anlagen gefördert, wie z.B. Anlagen für die
    Bereitstellung von Prozesswärme, d.h. für technische Prozesse zur gewerblichen
    oder industriellen Nutzung.
    Für große Wärmepumpen ab 100 Kilowatt Wärmeleistung ist weiterhin eine
    Förderung sowohl im Bereich Gebäudebestand als im Bereich von Neubauten
    möglich. Diese besonders innovativen Anlagen bedürfen zu ihrer breiten
    Markteinführung in allen Anwendungsbereichen noch einer finanziellen
    Unterstützung, sodass die Förderung durch zinsgünstige Darlehen und
    Tilgungszuschüsse aus dem KfW-Teil des Marktanreizprogramms erfolgt.
    Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass die Ausrichtung der Förderung
    auf den Bereich Gebäudebestand in erster Linie darin begründet ist, dass für
    Neubauten bereits seit dem 1. Januar 2009 eine Pflicht zur anteiligen Nutzung
    erneuerbarer Energien zur Wärme-Kälteversorgung gemäß dem Erneuerbare-
    Energien-Wärmegesetz (EE-WärmeG) besteht. Weiterhin bittet der
    Petitionsausschuss um Verständnis, dass nach Grundprinzipien des Haushaltsrechts
    des Bundes, insbesondere nach § 7 "Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit" der
    Bundeshaushaltsordnung bei Vorliegen einer gesetzlichen Pflicht die Förderung
    grundsätzlich nicht zulässig ist.
    Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht stellen, im
    Sinne des Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
    abzuschließen.Begründung (pdf)

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