Région: Gaildorf
Succès
Protection des minorités

Anerkennung von zu Hause durchgeführten Schnelltests zum Besuch der Kindertageseinrichtungen

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Bürgermeister Frank Zimmermann
292 Soutien 210 en Gaildorf

La pétition a contribué au succès.

292 Soutien 210 en Gaildorf

La pétition a contribué au succès.

  1. Lancé 2021
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Succès

La pétition a été couronnée de succès !

27/04/2021 à 20:39

Lieber Unterstützer*innen,

die Stadt Gaildorf hat sich immer noch nicht zur Übergabemodalität der Petition geäußert.

Heute hat das Landratsamt Schwäbisch Hall jedoch eine neue „Allgemeinverfügung Tests Kindertageseinrichtungen“ herausgegeben (gültig ab 29.04.2021).

www.lrasha.de/publishNews/redirect.php?id2=9543&id=1940-1619537815-0.pdf

Die relevantesten Passagen für uns daraus:

1. Test beim Betreten der Einrichtung vorzulegen
[…]Kinder, welche in den unter Ziffer 1 genannten Einrichtungen (Kindertageseinrichtungen; Tagespflege für Kinder) betreut werden, haben mindestens zweimal pro Woche einen aktuellen negativen COVID-19 Test beim Betreten der Einrichtung vorzulegen[…]

2. Zu Hause durch die Erziehungsberechtigten durchzuführen
[…]Die Testungen sind in der Betreuungseinrichtung selbst oder zu Hause durch die Erziehungsberechtigten durchzuführen; im letzteren Fall ist der Nachweis durch Vorlage einer schriftlichen Bescheinigung, die das Testergebnis, Datum und Uhrzeit der Testdurchführung, den Vor- und Zunamen der getesteten Person, deren Anschrift und Geburtsdatum sowie den Vor- und Zunamen, die Anschrift, das Geburtsdatum der den Test durchführenden Person und den Handelsnamen des verwendeten Antigentests beinhaltet zu erbringen.[…]

Damit ist das aktuelle Testbus-Konzept nicht mehr anwendbar! Es ist jedoch noch offen, wie die Stadt Gaildorf die Allgemeinverfügung konkret umsetzt.

In der morgigen Gemeinderatssitzung werde ich dazu eine „Bürgerfrage“ stellen.

Es bleibt spannend!


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