Region: Gaildorf
Erfolg
Minderheitenschutz

Anerkennung von zu Hause durchgeführten Schnelltests zum Besuch der Kindertageseinrichtungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister Frank Zimmermann
292 Unterstützende 210 in Gaildorf

Petition hat zum Erfolg beigetragen

292 Unterstützende 210 in Gaildorf

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

27.04.2021, 20:39

Lieber Unterstützer*innen,

die Stadt Gaildorf hat sich immer noch nicht zur Übergabemodalität der Petition geäußert.

Heute hat das Landratsamt Schwäbisch Hall jedoch eine neue „Allgemeinverfügung Tests Kindertageseinrichtungen“ herausgegeben (gültig ab 29.04.2021).

www.lrasha.de/publishNews/redirect.php?id2=9543&id=1940-1619537815-0.pdf

Die relevantesten Passagen für uns daraus:

1. Test beim Betreten der Einrichtung vorzulegen
[…]Kinder, welche in den unter Ziffer 1 genannten Einrichtungen (Kindertageseinrichtungen; Tagespflege für Kinder) betreut werden, haben mindestens zweimal pro Woche einen aktuellen negativen COVID-19 Test beim Betreten der Einrichtung vorzulegen[…]

2. Zu Hause durch die Erziehungsberechtigten durchzuführen
[…]Die Testungen sind in der Betreuungseinrichtung selbst oder zu Hause durch die Erziehungsberechtigten durchzuführen; im letzteren Fall ist der Nachweis durch Vorlage einer schriftlichen Bescheinigung, die das Testergebnis, Datum und Uhrzeit der Testdurchführung, den Vor- und Zunamen der getesteten Person, deren Anschrift und Geburtsdatum sowie den Vor- und Zunamen, die Anschrift, das Geburtsdatum der den Test durchführenden Person und den Handelsnamen des verwendeten Antigentests beinhaltet zu erbringen.[…]

Damit ist das aktuelle Testbus-Konzept nicht mehr anwendbar! Es ist jedoch noch offen, wie die Stadt Gaildorf die Allgemeinverfügung konkret umsetzt.

In der morgigen Gemeinderatssitzung werde ich dazu eine „Bürgerfrage“ stellen.

Es bleibt spannend!


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