Wir brauchen keinen Kaviar, aber einen fairen Arbeitslohn & Steuergerechtigkeit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

57 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

57 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 01.04.2020
  4. Dialog
  5. Beendet

12.06.2018, 19:42

Behebung von Grammatikfehlern


Neuer Petitionstext: Viele Familien oder Alleinerziehende müssen inzwischen soziale Leistungen beantragen wie zum Beispiel den Stadtpass, die Aufstockung oder wären dazu berechtigt, obwohl mindestens einer von ihnen Vollzeit arbeitet. In den 70zigern / 80zigern Jahren konnte ein Mann seine Familie mit einer Vollzeitstelle ernähren. Heute ist dies ausschließlich Besserverdienenden vorbehalten.
Ziel der Petition ist:
1. nicht nur auf diesen Missstand hinzuweisen, sondern auch, dass das unzureichende Handeln, unter anderem, aufgrund mangelnder Weitsicht nicht länger hingenommen werden kann
2. das Anbieten einer praktikablen, finanzierbaren tragfähigeren Problemlösung unter den heutigen Voraussetzungen
3. die Verantwortlichen zu zwingen sich
1. mit dem Missstand und den Ursachen detailliert auseinandersetzen,
2. meinem Lösungsansatz zumindest durchdenken,
3. diesen übernehmen oder nach anderen zukunftsträchtigen, finanzierbare, praktikabel und bürgernahe Lösungen für die Ursachen suchen und Konzepte entwickeln, sowie
4. zeitnah entsprechenden Gesetze verabschieden und umsetzen zu müssen.
Das heißt ich erhebe bei weitem nicht den Anspruch abschließend alle Ursachen erkannt und DIE perfekte Lösung gefunden zu haben, vertrete jedoch die Überzeugung, dass der angebotene Lösungsansatz für uns Bürger qualitativ besser ist als der derzeit praktizierte !
Deshalb soll beschlossen werden, dass
1. Frauen und Männer für dieselbe Arbeit denselben Stundenlohn erhalten.
2. Berufe, die traditionell von Frauen ausgeübt werden, auf deren benötigte Qualifikation und deren Verantwortung überprüft und anhand dessen mit Berufen, die traditionell von Männern ausgeübt verglichen und dementsprechend in das Gehaltsgefüge angepasst werden wie zum Beispiel der Beruf der ErzieherInnen und GrundschullehrerInnen.
3. Der Mindestlohn soll der Lohn sein, der mindestens gezahlt werden soll, wenn die Arbeit keinerlei berufliche Qualifikation voraussetzt.
4. der Mindestlohn auf 120% des Existenzminimums einer vierköpfigen Familie festgesetzt wird, aktuell 16,24€ netto.
5. 120% des jährlichen Existenzminimums als Freibeträge für die Einkommensteuer und die Sozialabgaben festgelegt werden, für Singles und kinderlose Paare entsprechend niedriger.
6. Die Progression für Einkommensteuer und Sozialabgaben sanft ist: +1% pro 100€ Bruttomehreinkommen.
7. Der gesetzlich fixierte Mindestlohn nicht umgangen werden darf, indem darf.
1. Verbot des Ersetzens von regulären
Arbeitsstellen durch das Beschäftigen von Subunternehmen ersetzt werden oder durch Arbeitsverträge, (einzelnen) Subunternehmern
2. Verbot von Arbeitsverträgen,
die einen Lohn für Arbeiten festlegen, die in einer entsprechenden Zeit nicht erledigt werden können wie zum Beispiel beim Paketdienst.
3. Aufheben sämtlicher bisheriger Ausnahmen.
8. Lohn – und Gehaltskosten von allen Mitarbeitern im Staatsdienst sollen vom Bund getragen werden, da dies Kommunen in strukturschwachen Gebieten nicht leisten können und der Finanzausgleich hierzu ebenfalls weder ausreicht noch sinnvoll ist.


Neue Begründung: Zu 1. und 2. Männer und Frauen sollten für gleiche oder ähnliche Arbeit denselben bzw ähnlich hohen Lohn erhalten:
Nicht nur Feministinnen, sondern auch Politiker der Regierungsparteien betonen immer wieder wie wichtig es ist die Gleichberechtigung der Frau endgültig durchzusetzen und damit inbegriffen die freie Wahl des Lebensstiles, ob eine Frau daheim bleiben will oder Karriere machen und ihr Mann den Haushalt und die Kinder erziehen soll. Um dies praktisch umsetzen zu können müssen Frauen für die gleiche Arbeit auch den gleichen Lohn erhalten. Insofern gilt es dieses Bestreben praktisch in Gesetze, Gesetze und Vorschriften umzusetzen und als Staat und deren Kommunen als vorbildlicher Arbeitgeber vorzugehen, voranzugehen, wenn Politik wieder glaubhaft werden will.
Als Beispiel soll der Beruf der Erzieherin, sowie der Grundschullehrerin, die hauptsächlich von Frauen ausgeübt werden, jedoch mindestens die persönlichen, sozialen und fachlichen Kompetenzen aufweisen müssen wie beispielsweise ein Abteilungsleiter. Hierzu gehören *1 Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen, Flexibilität, Führungskompetenzen, Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit, als auch selbständiges Arbeiten, Eigeninitiative, souveränes Auftreten, hervorragendes Wissen (Abteilungsleiter nur fachspezifisch, Erzieherinnen und Grundschullehrerinnen fachspezifisch, sowie einer breiten eine breite Allgemeinbildung), Teamfähigkeit und ein hohes Maß an sozialen Kompetenzen. In beiden Tätigkeitsfeldern werden dieselben Fähigkeiten zu einer qualitativ hochwertigen Arbeit benötigt, allerdings benötigt. Aallerdings verdienen Erzieherinnen *2 bei Berufseinstieg 1969€ bis zu 3.639€ bei 17 jähriger Berufserfahrung in der Regel nur beim gleichen Arbeitgeber, Grundschullehrerinnen *3 bei Berufseinstieg ab 3.383€ bishin 4.983€ mit Erfahrung , jedoch Abteilungsleiter *4 bei Berufseinstieg ab 6.198€ bis zu 11.410€ mit Berufserfahrung, selbst Hochschulprofessoren verdienen weniger, obwohl sie höher eingestuft werden *5 von 3.784€ bis zu 7.956€. Insofern sollten die Voraussetzungen für den Beruf der Erzieherin, als auch sowie die Entlohnung der ErzieherInnen und LehrerInnen entsprechend dem des Abteilungsleiters angepasst werden, um das Ziel einer qualitativ hochwertigen Kindererziehung, Schul -und Ausbildung anzustreben und gewährleisten zu können !
Nun sagen viele vielleicht und mit Sicherheit die Finanzminister, dass dies nicht finanzierbar ist und schon gar nicht ohne Erhöhung von Steuern, vor allem, wenn der Forderung Kitas kostenlos zugänglich zu machen nachgegeben werden soll.
Dies kann und darf weder als Argument noch als Kriterium bezüglich fairer, gleichberechtigter Entlohnung angeführt werden.
Allerdings gilt es trotzdem auf die Finanzierbarkeit, vor allem von finanzschwachen Kommunen, zu achten. Deshalb sollte erstens der Bund alle Fixkosten, im Besonderen die Lohnkosten von staatlichen Angestellten und Beamten finanzieren, siehe oben Forderung 7. Zweitens darf meiner Meinung nach nicht bei Erziehung, Bildung und Pflege gespart werden, da sie das Kapital der Zukunft darstellen. Auch die Pflege, Ebenfalls sollte aus diesen Gründen auch nicht bei der Pflege gespart werden, da kranke Kinder, Eltern, Arbeitnehmer, generell kranke und hilfsbedürftige Bürger weder gesellschaftlich noch wirtschaftlich zum Erhalt und Fortschritt so beitragen können wie gesunde. Deshalb gilt es spätestens jetzt und zukünftig der Schwerpunkt im kommunalen, Landes – und Bundeshaushalt auf Erziehung, Bildung und Pflege gelegt werden.
Zu 4.
Das von der Regierung festgelegte Existenzminimum liegt für einen Single in München bei ca. 1079€. Dies würde einem Nettostundenlohn von 6,74€ entsprechen. Der aktuelle Mindestlohn liegt bei 8,84€ brutto, das heißt 8,14€ netto (= 120% des Existenzminimums für einen Single).
Das Existenzminimum für eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern (3. und 6. Jahre alt) bei einer sehr günstigen Bruttomiete von 900€ wurde mit circa 2164€ monatlich festgelegt. Dies entspräche einem Nettostundenlohn von 13,53€. Es handelt sich um einen fiktiven Nettostundenlohn, weil das Existenzminimum ein Auszahlungsbetrag ist.
Hierdurch wird ersichtlich, dass der Nettostundenlohn, den ein Familienmitglied verdienen muss um die Familie bei einer Vollzeitanstellung auf dem Niveau des Existenzminimums zu unterhalten deutlich höher ist als der aktuelle Mindestlohn ! Insofern ist der Mindestlohn mindestens auf das Existenzminimum einer vierköpfigen Familie anzupassen ! Jedoch sollte ebenfalls das Ansparen für mögliche Investitionen wie Wasch – und Spülmaschine, Fernseher, Auto und andere wichtige Alltagsgegenstände und einkommensbezogenen Ausgaben zu erhöhen in den Mindestlohn einbezogen werden ! Ein Prozentsatz iHv mindestens 20% sollte deshalb hierfür angewandt werden. Hieraus ergibt sich aktuell: 120% von 13,53% = 16,24€ netto.
Zu 5.
Da das Existenzminimum der Auszahlungsbetrag ist, muss der Mindestlohn ebenfalls als Nettolohn fixiert werden, indem die Freibeträge für Einkommensteuer und Sozialabgaben entsprechend angepasst werden, entsprechend für Singles und Paare, denn nur aus beiden Maßnahmen Forderung 4 und 5 zusammen entsteht ein Mindestlohn, der die Versorgung e
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