Wir brauchen keinen Kaviar, aber einen fairen Arbeitslohn & Steuergerechtigkeit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
57 Unterstützende 56 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

57 Unterstützende 56 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 01.04.2020
  4. Dialog
  5. Beendet

Viele Familien oder Alleinerziehende müssen inzwischen soziale Leistungen beantragen wie zum Beispiel den Stadtpass, die Aufstockung oder wären dazu berechtigt, obwohl mindestens einer von ihnen Vollzeit arbeitet. In den 70zigern / 80zigern Jahren konnte ein Mann seine Familie mit einer Vollzeitstelle ernähren. Heute ist dies ausschließlich Besserverdienenden vorbehalten.

Ziel der Petition ist: 1. nicht nur auf diesen Missstand hinzuweisen, sondern auch, dass das unzureichende Handeln, unter anderem, aufgrund mangelnder Weitsicht nicht länger hingenommen werden kann

  1. das Anbieten einer praktikablen, finanzierbaren tragfähigeren Problemlösung unter den heutigen Voraussetzungen

  2. die Verantwortlichen zu zwingen sich

    1. mit dem Missstand und den Ursachen detailliert auseinandersetzen,
    2. meinem Lösungsansatz zumindest durchdenken,
    3. diesen übernehmen oder nach anderen zukunftsträchtigen, finanzierbare, praktikabel und bürgernahe Lösungen für die Ursachen suchen und Konzepte entwickeln, sowie
    4. zeitnah entsprechenden Gesetze verabschieden und umsetzen zu müssen.

Das heißt ich erhebe bei weitem nicht den Anspruch abschließend alle Ursachen erkannt und DIE perfekte Lösung gefunden zu haben, vertrete jedoch die Überzeugung, dass der angebotene Lösungsansatz für uns Bürger qualitativ besser ist als der derzeit praktizierte !

Deshalb soll beschlossen werden, dass

  1. Frauen und Männer für dieselbe Arbeit denselben Stundenlohn erhalten.

  2. Berufe, die traditionell von Frauen ausgeübt werden, auf deren benötigte Qualifikation und deren Verantwortung überprüft und anhand dessen mit Berufen, die traditionell von Männern ausgeübt verglichen und dementsprechend in das Gehaltsgefüge angepasst werden wie zum Beispiel der Beruf der ErzieherInnen und GrundschullehrerInnen.

  3. Der Mindestlohn soll der Lohn sein, der mindestens gezahlt werden soll, wenn die Arbeit keinerlei berufliche Qualifikation voraussetzt.

  4. der Mindestlohn auf 120% des Existenzminimums einer vierköpfigen Familie festgesetzt wird, aktuell 16,24€ netto.

  5. 120% des jährlichen Existenzminimums als Freibeträge für die Einkommensteuer und die Sozialabgaben festgelegt werden, für Singles und kinderlose Paare entsprechend niedriger.

  6. Die Progression für Einkommensteuer und Sozialabgaben sanft ist: +1% pro 100€ Bruttomehreinkommen.

  7. Der gesetzlich fixierte Mindestlohn nicht umgangen werden darf.

    1. Verbot des Ersetzens von regulären Arbeitsstellen durch das Beschäftigen von (einzelnen) Subunternehmern
    2. Verbot von Arbeitsverträgen, die einen Lohn für Arbeiten festlegen, die in einer entsprechenden Zeit nicht erledigt werden können wie zum Beispiel beim Paketdienst.
    3. Aufheben sämtlicher bisheriger Ausnahmen.
  8. Lohn – und Gehaltskosten von allen Mitarbeitern im Staatsdienst vom Bund getragen werden, da dies Kommunen in strukturschwachen Gebieten nicht leisten können und der Finanzausgleich hierzu ebenfalls weder ausreicht noch sinnvoll ist.

Begründung

Zu 1. und 2. Männer und Frauen sollten für sich ähnelnde Arbeit denselben Lohn erhalten. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass eine Frau arbeiten gehen und ihr Mann die Kindererziehung übernehmen kann.

Als Beispiel soll der Beruf der Erzieherin, sowie der Grundschullehrerin, die hauptsächlich von Frauen ausgeübt werden, jedoch mindestens die persönlichen, sozialen und fachlichen Kompetenzen aufweisen müssen wie beispielsweise ein Abteilungsleiter. Hierzu gehören *1 Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen, Flexibilität, Führungskompetenzen, Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit, als auch selbständiges Arbeiten, Eigeninitiative, souveränes Auftreten, hervorragendes Wissen (Abteilungsleiter nur fachspezifisch, Erzieherinnen und Grundschullehrerinnen fachspezifisch, sowie eine breite Allgemeinbildung), Teamfähigkeit und ein hohes Maß an sozialen Kompetenzen. In beiden Tätigkeitsfeldern werden dieselben Fähigkeiten zu einer qualitativ hochwertigen Arbeit benötigt. Allerdings verdienen Erzieherinnen *2 bei Berufseinstieg 1969€ und höchstens bei 17 jähriger Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber maximal 3.639€. Ein Abteilungsleiter *4 bis zu 11.410€. Insofern sollten die Voraussetzungen für den Beruf der Erzieherin, sowie die Entlohnung der ErzieherInnen und LehrerInnen dem des Abteilungsleiters angepasst werden, um das Ziel einer qualitativ hochwertigen Kindererziehung, Schul -und Ausbildung anzustreben und gewährleisten zu können ! Die Finanzierbarkeit kann und darf weder als Argument noch als Kriterium bezüglich fairer, gleichberechtigter Entlohnung angeführt werden. Da jedoch finanzschwache Kommunen diese Kosten nicht tragen können, sollte der Bund grundsätzlich die Lohnkosten für Erziehung, Bildung und Pflege übernehmen. Einsparungen sollten an anderer Stelle vorgenommen werden, da Kinder das Kapital der Zukunft darstellen und nur gesunde Menschen gesellschaftlich und wirtschaftlich zum Erhalt und Fortschritt beitragen können. Deshalb sollte grundsätzlich der Schwerpunkt im kommunalen, Landes – und Bundeshaushalt auf Erziehung, Bildung und Pflege gelegt werden.

Zu 4. Das von der Regierung festgelegte Existenzminimum liegt für einen Single in München bei ca. 1079€. Dies würde einem Nettostundenlohn von 6,74€ entsprechen. Der aktuelle Mindestlohn liegt bei 8,84€ brutto, das heißt 8,14€ netto (= 120% des Existenzminimums für einen Single).

Das Existenzminimum für eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern (3. und 6. Jahre alt) bei einer sehr günstigen Bruttomiete von 900€ wurde mit circa 2164€ monatlich festgelegt. Dies entspräche einem Nettostundenlohn von 13,53€. Das Existenzminimum ist ein Auszahlungsbetrag und somit ein fiktiver Nettostundenlohn. Da der Mindestlohn trotz brutto offensichtlich niedriger ist als der Nettostundenlohn des Existenzminimums muss der Mindestlohn mindestens auf das Existenzminimum netto angepasst werden! Zusätzlich gilt zu berücksichtigen, dass zukünftige Investitionen wie unter anderem eine Waschmaschine und einkommensbezogenen Ausgaben in den Mindestlohn einbezogen werden ! Ein Prozentsatz iHv mindestens 20% sollte deshalb hierfür angewandt werden. Hieraus ergibt sich aktuell: 120% von 13,53% = 16,24€ netto, die aus selben Grund auch als der jeweilige Freibetrag für die Einkommensteuer und Sozialausgaben (5) fixiert werden sollte.

Zu 6. Die sanfte Progression eignet sich zum Verhindern, dass jemand, der brutto mehr verdient nach den Abzügen weniger verdient als jemand der brutto weniger Lohn bezieht. Bsp: für die ersten 100€ des Brutto über dem Freibetrag wären demnach 1€ Steuer fällig, für die zweiten 100 € höherem Brutto 2€, für die dritten 100€ 3€ usw. bis zur Höhe des Spitzensteuersatzes. Dementsprechend wäre dies auch auf das zu versteuernde Jahreseinkommen anzuwenden.

Zu 7. Aktuell kann der Mindestlohn zum einen durch Ausnahmeregelungen für einzelne Berufsgruppen , sowie durch den Ersatz von Arbeitnehmern durch Subunternehmen, als auch durch Beauftragung von Arbeiten, die in der vorgegebenen Zeit nicht zu erledigen sind wie zum Beispiel bei Paketdiensten, umgangen werden.

Quellen: *1 https://www.steuerklassen.com/gehalt/abteilungsleiter/ *2 https://gehaltsreporter.de/gehaelter-von-a-bis-z/bildung-soziales/erzieher/?job_name=Erzieher&job-region=&location_id=&location_url=&period=year *3 https://gehaltsreporter.de/gehaelter-von-a-bis-z/bildung-soziales/grundschullehrer/?job_name=Grundschullehrer&job-region=&location_id=&location_url=&period=year *4 https://gehaltsreporter.de/gehaelter-von-a-bis-z/fuehrungskraefte-stabsfunktionen/abteilungsleiter/?job_name=Abteilungsleiter&job-region=&location_id=&location_url=&period=month *5 https://gehaltsreporter.de/gehaelter-von-a-bis-z/bildung-soziales/hochschulprofessor/?job_name=Hochschulprofessor&job-region=&location_id=&location_url=&period=month

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,

    der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten und das Petitionsverfahren ist abgeschlossen. Die Stellungnahme der Petitionsausschusses finden Sie im Anhang.

    Beste Grüße
    das openPetition Team

  • Liebe Unterstützende,

    das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen 4-19-11-8006-031648 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

Noch kein PRO Argument.

Bitte verkneifen Sie sich derartige Verallgemeinerungen! Wenn Sie das von sich selbst behaupten, könnte das ja richtig sein, aber woher nehmen Sie Frechheit für die Allgemeinheit zu sprechen?! Für mich gilt diese Aussage ausdrücklich NICHT!

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