Regione: Germania

Arbeitnehmerüberlassung - Überprüfung von Unternehmen bei Beschäftigung von Zeit- und Leiharbeitern

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
1.189 Supporto 1.189 in Germania

La petizione è conclusa

1.189 Supporto 1.189 in Germania

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2011
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

29/08/2017, 16:46

Pet 4-17-11-8101-026286

Arbeitnehmerüberlassung


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.12.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als
Material zu überweisen und
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass es regelmäßig eine Überprüfung von
Unternehmen geben soll, die Zeit- und Leiharbeiter beschäftigen, damit diese nicht
die Zeit- und Leiharbeiter als Dauerbeschäftigte führen und damit Lohndumping
betreiben. Wenn dieses festgestellt wird, müssen empfindliche Sanktionen
ausgesprochen werden, die den damit erzielten Gewinn abschöpfen.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass viele Unternehmen die
Zeit- und Leiharbeiter dafür benutzen würden, die Stammbelegschaft zu reduzieren
und die Löhne auf niedrigem Niveau zu halten. Dadurch seien viele Arbeitnehmer mit
geringem Einkommen darauf angewiesen „aufzustocken“, wofür letztlich der Staat
bzw. der Steuerzahler aufkommen müsse. Des Weiteren stünden Geringverdienern
nur geringe Renten zu, weshalb sie erneut auf staatliche Fürsorgeleistungen ange-
wiesen wären. Dieser Entwicklung sollte Einhalt geboten werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 1.189 Mitzeichnern unterstützt.
Außerdem gingen 59 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Bundesministerium für
Arbeit und Soziales (BMAS) – Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe

darzulegen. Unter Einbeziehung der vom BMAS angeführten Aspekte lässt sich das
Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt zusammenfassen:
Personalplanung und Gestaltung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten
liegen grundsätzlich in der Verantwortung der Arbeitgeber. Hierzu kann der
sachgerechte Einsatz von Zeitarbeit gehören. Einem Unternehmen steht es
grundsätzlich frei, seine unternehmerischen Ziele mittels des Einsatzes von
Dienstleistungserbringern zu verfolgen.
Die Zeitarbeit ist ein flexibles Instrument der Arbeitsmarktpolitik. Sie hat in den letzten
Jahren einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, Beschäftigungspotenziale in den
Unternehmen zu erschließen und Wirtschaftswachstum schneller in mehr
Beschäftigung umzusetzen. Für viele Arbeitslose sind so neue Chancen auf
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung entstanden. Diese positiven
Beschäftigungswirkungen sind zu erhalten.
Im Jahre 2011 wurden gesetzliche Regelungen zur Verhinderung von Missbrauch
der Arbeitnehmerüberlassung und die Festlegung einer Lohnuntergrenze für
Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer eingeführt. Hierbei wurde auch in § 1
Abs. 1 Satz 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) klar gestellt, dass die
Arbeitnehmerüberlassung lediglich „vorübergehend“ erfolgen darf. Die
Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat klar gestellt, dass eine nicht
vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung nach derzeitiger Rechtslage unzulässig
ist. Wann bzw. unter welchen Voraussetzungen eine Überlassung nicht mehr
„vorübergehend“ ist und welche Rechtsfolgen mit einem Verstoß gegen das Verbot
verbunden sind, hat das BAG nicht festgestellt. Stattdessen hat es dem Gesetzgeber
aufgetragen, eine Sanktion vorzusehen, falls die Überlassung nicht vorübergehend
ist.
Die Koalition aus CDU/CSU und SPD will in der 18. Wahlperiode die Leiharbeit auf
ihre Kernfunktionen hin orientieren. Das AÜG soll an die aktuelle Entwicklung
angepasst und novelliert werden: In ihrer Vereinbarung erklären die
Koalitionspartner, sie seien sich darüber einig, dass Leiharbeitnehmerinnen und
Leiharbeitnehmer künftig spätestens nach neun Monaten hinsichtlich des
Arbeitsentgelts mit den Stammarbeitnehmern gleichgestellt werden sollen.
Zudem soll die vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern an einen Entleiher
auf höchstens 18 Monate gesetzlich festgelegt werden. Durch einen Tarifvertrag der
Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche oder aufgrund eines solchen Tarifvertrags

in einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung sollen unter Berücksichtigung der
berechtigten Interessen der Stammbelegschaften abweichende Lösungen vereinbart
werden können.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, die Eingabe der Bundesregierung – dem
BMAS – als Material zu überweisen, damit sie bei zukünftigen
Gesetzgebungsinitiativen in die Überlegungen einbezogen wird. Zudem empfiehlt der
Ausschuss, die Eingabe den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis
zuzuleiten, da sie als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet
erscheint.

Begründung (PDF)


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