Arbeitnehmerüberlassung - Überprüfung von Unternehmen bei Beschäftigung von Zeit- und Leiharbeitern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

1.189 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

1.189 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass es regelmäßig eine Überprüfung von Unternehmen gibt, die Zeit- und Leiharbeiter beschäftigen, damit diese nicht die Zeit- und Leiharbeiter als Dauerbeschäftigte führen und damit Lohndumping betreiben. Wenn dieses festgestellt wird, müssen empfindliche Sanktionen ausgesprochen werden, die den damit erzielten Gewinn abschöpfen.

Begründung

Viele Unternehmen benutzen die Zeit- und Leiharbeiter dafür, um die Stammbelegschaft zu reduzieren und die Löhne auf niedrigem Niveau zu halten. Wenn Mitarbeiter zu wenig Einkommen haben, sollen sie nach dem Wunsch der betroffenen Unternehmen aufstocken. Damit ist die Tür zur Subventionierung von Niedriglöhnen aufgestoßen worden, die Unternehmen können ihre Gewinne maximieren und der Staat/Steuerzahler haftet. Arbeitnehmer, die aus der Zeit- und Leiharbeit, und damit aus dem Dumpinglohnsektor, nicht heraus kommen, haben auch keine Chance auf Renten, die ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Diese sind dann als Rentner wieder auf Gelder der Gemeinschaft angewiesen. Dem muss entgegen gewirkt werden, da nicht die Unternehmen, die massiv von der Zeit- und Leiharbeit profitieren, sich aus ihrer Verantwortung verabschieden können dürfen. Gewinne ausschütten und Verluste sozialisieren ist der volkswirtschaftlich falsche Weg für Deutschland.

Petition teilen

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 29.08.2011
Sammlung endet: 27.10.2011
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 4-17-11-8101-026286

    Arbeitnehmerüberlassung


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.12.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als
    Material zu überweisen und
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass es regelmäßig eine Überprüfung von
    Unternehmen geben soll, die Zeit- und Leiharbeiter beschäftigen, damit diese nicht
    die Zeit- und Leiharbeiter als Dauerbeschäftigte führen und damit Lohndumping
    betreiben. Wenn dieses festgestellt wird, müssen empfindliche Sanktionen
    ausgesprochen werden, die den damit erzielten Gewinn abschöpfen.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass viele Unternehmen die
    Zeit- und Leiharbeiter dafür benutzen würden, die Stammbelegschaft zu reduzieren
    und die Löhne auf niedrigem Niveau zu halten. Dadurch seien viele Arbeitnehmer mit
    geringem Einkommen darauf angewiesen „aufzustocken“, wofür letztlich der Staat
    bzw. der Steuerzahler aufkommen müsse. Des Weiteren stünden Geringverdienern
    nur geringe Renten zu, weshalb sie erneut auf staatliche Fürsorgeleistungen ange-
    wiesen wären. Dieser Entwicklung sollte Einhalt geboten werden.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
    eingereichten Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
    Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 1.189 Mitzeichnern unterstützt.
    Außerdem gingen 59 Diskussionsbeiträge ein.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Bundesministerium für
    Arbeit und Soziales (BMAS) – Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe

    darzulegen. Unter Einbeziehung der vom BMAS angeführten Aspekte lässt sich das
    Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt zusammenfassen:
    Personalplanung und Gestaltung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten
    liegen grundsätzlich in der Verantwortung der Arbeitgeber. Hierzu kann der
    sachgerechte Einsatz von Zeitarbeit gehören. Einem Unternehmen steht es
    grundsätzlich frei, seine unternehmerischen Ziele mittels des Einsatzes von
    Dienstleistungserbringern zu verfolgen.
    Die Zeitarbeit ist ein flexibles Instrument der Arbeitsmarktpolitik. Sie hat in den letzten
    Jahren einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, Beschäftigungspotenziale in den
    Unternehmen zu erschließen und Wirtschaftswachstum schneller in mehr
    Beschäftigung umzusetzen. Für viele Arbeitslose sind so neue Chancen auf
    sozialversicherungspflichtige Beschäftigung entstanden. Diese positiven
    Beschäftigungswirkungen sind zu erhalten.
    Im Jahre 2011 wurden gesetzliche Regelungen zur Verhinderung von Missbrauch
    der Arbeitnehmerüberlassung und die Festlegung einer Lohnuntergrenze für
    Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer eingeführt. Hierbei wurde auch in § 1
    Abs. 1 Satz 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) klar gestellt, dass die
    Arbeitnehmerüberlassung lediglich „vorübergehend“ erfolgen darf. Die
    Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat klar gestellt, dass eine nicht
    vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung nach derzeitiger Rechtslage unzulässig
    ist. Wann bzw. unter welchen Voraussetzungen eine Überlassung nicht mehr
    „vorübergehend“ ist und welche Rechtsfolgen mit einem Verstoß gegen das Verbot
    verbunden sind, hat das BAG nicht festgestellt. Stattdessen hat es dem Gesetzgeber
    aufgetragen, eine Sanktion vorzusehen, falls die Überlassung nicht vorübergehend
    ist.
    Die Koalition aus CDU/CSU und SPD will in der 18. Wahlperiode die Leiharbeit auf
    ihre Kernfunktionen hin orientieren. Das AÜG soll an die aktuelle Entwicklung
    angepasst und novelliert werden: In ihrer Vereinbarung erklären die
    Koalitionspartner, sie seien sich darüber einig, dass Leiharbeitnehmerinnen und
    Leiharbeitnehmer künftig spätestens nach neun Monaten hinsichtlich des
    Arbeitsentgelts mit den Stammarbeitnehmern gleichgestellt werden sollen.
    Zudem soll die vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern an einen Entleiher
    auf höchstens 18 Monate gesetzlich festgelegt werden. Durch einen Tarifvertrag der
    Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche oder aufgrund eines solchen Tarifvertrags

    in einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung sollen unter Berücksichtigung der
    berechtigten Interessen der Stammbelegschaften abweichende Lösungen vereinbart
    werden können.
    Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, die Eingabe der Bundesregierung – dem
    BMAS – als Material zu überweisen, damit sie bei zukünftigen
    Gesetzgebungsinitiativen in die Überlegungen einbezogen wird. Zudem empfiehlt der
    Ausschuss, die Eingabe den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis
    zuzuleiten, da sie als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet
    erscheint.

    Begründung (PDF)

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern