Bölge : Almanya
Başarı
 

Arbeitnehmerüberlassung - Zeit- und Leiharbeitsfirmen

Dilekçe halka açık değil
Dilekçe yönlendirildi
Deutschen Bundestag

425 imzalar

Dilekçe kabul edildi

425 imzalar

Dilekçe kabul edildi

  1. Başladı 2009
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  3. Gönderilen
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  5. Başarı

Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

Haberler

08.06.2017 07:14

Hans-Walter Henningsen

Arbeitnehmerüberlassung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.10.2011 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen ist.

Begründung

Der Petent fordert, der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Zeit- und
Leiharbeitsfirmen bei der Bundesagentur für Arbeit sowie privaten Arbeitsvermittlern
gesondert gelistet und/oder gekennzeichnet werden. Weiter müssten diese Firmen
ihre Angaben so machen, dass es eindeutig aus dem Stellengesuch hervorgeht, um
welche Art der Arbeit es sich handelt und wo der Einsatzort ist.

Zur Begründung führt der Petent im Wesentlichen an, dass es nicht sein dürfe, dass
bei einer Suche mit dem Kriterium eines nahen Umfeldes eines Ortes Firmen aus
anderen Bundesländern angezeigt würden.

des
Internetseite
der
auf
öffentliche Petition
als
Die Eingabe wurde
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 425 Mitzeichnern unterstützt.
Außerdem gingen 21 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss
hat
zu
der Eingabe
eine Stellungnahme
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eingeholt.

des

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die vom Petenten eingereichten
Unterlagen Bezug genommen.

Unter Einbeziehung der vorliegenden Stellungnahme lässt sich das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung wie folgt zusammenfassen:

In der Jobbörse, dem Internetportal der Online-Stellenbörse der Bundesagentur für
Arbeit (BA), ist für den Arbeitsuchenden nachvollziehbar, ob es sich bei der Art des
Stellenangebotes um eine Arbeitnehmerüberlassung handelt oder nicht.
In der
Detailansicht eines Stellenangebotes sind Angaben zum Betrieb ersichtlich.
Branchenzugehörigkeiten wie Vermittlung von Arbeitskräften oder
Befristete

Überlassung von Arbeitskräften geben den entsprechenden Hinweis an den Nutzer
der Stellenbörse.

Die Jobbörse der BA ist eine selbstbeschreibbare Plattform, die von allen
Marktteilnehmern genutzt werden kann. Ziel
ist es, mit diesem Angebot einen
selbsttätigen Marktausgleich
auch
steht
Jobbörse
unterstützen. Die
zu
Zeitarbeitsunternehmen offen.

Solange die Arbeitgeber
seriöse Stellenangebote veröffentlichen und die
Nutzungsbedingungen einhalten, kann und darf die BA den Unternehmen keine
Vorgaben hinsichtlich der Ausführlichkeit der Stellenbeschreibung erteilen. Durch
Pflichtfelder der Erfassungsmaske einer Stellenanzeige ist gewährleistet, dass der
Arbeitgeber mindestens Angaben
über
die Art
der Arbeit
sowie
der
Tätigkeitsbezeichnung bzw. des Berufes machen muss. Es besteht
für die
Zeitarbeitsfirmen keine rechtliche Verpflichtung, den Entleihbetrieb explizit zu
benennen. Es obliegt dem Hoheitsrecht des Zeitarbeitsunternehmens
zu
entscheiden, bei welchem Entleihbetrieb ein eigener Arbeitnehmer eingesetzt wird.

Grundsätzlich unterteilt sich die Ergebnisliste einer Suche in passende und ähnliche
Angebote jeweils ausgehend von den eingegebenen Suchkriterien. Anhand des
Übereinstimmungssymbols vor dem Angebot kann erkannt werden, wie gut das
Stellenangebot mit
des
übereinstimmt. Durch Anklicken
den Kriterien
Übereinstimmungssymbols werden nähere Informationen zur Übereinstimmung
angezeigt. Der Ausübungsort
ist dabei kein Ausschlusskriterium, sodass auch
Angebote in der Ergebnisliste angezeigt werden, die bis auf den Ausübungsort gut
zu den Suchkriterien passen. Es wäre nicht sinnvoll, die Eingabemöglichkeit des
Ausübungsortes auf einen konkreten Ort zu beschränken, da tatsächlich bei vielen
Beschäftigungsverhältnissen wechselnde Einsatzorte erforderlich sind.

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass das Anliegen des Petenten in Teilen bereits
der derzeitigen Sach- und Rechtslage entspricht.

Nach einer Abwägung zwischen dem Vorbringen des Petenten und den
Ausführungen des Bundesministeriums kommt er zu dem Ergebnis, dass er die
geltende Rechtslage für sachgerecht und geboten hält und sich nicht
für eine
weitergehende Gesetzesänderung im Sinne der Petition auszusprechen vermag.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen des Petenten teilweise entsprochen ist.


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