Terület: Németország
Eredmény
 

Arbeitnehmerüberlassung - Zeit- und Leiharbeitsfirmen

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Deutschen Bundestag

425 Aláírások

A beadványt elfogadták.

425 Aláírások

A beadványt elfogadták.

  1. Indított 2009
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Eredmény

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

A petíció címzettje: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das die Zeit und Leiharbeitsfirmen bei der Bundesanstalt für Arbeit, sowie privaten Arbeitsvermittlern, gesondert gelistet und / oder gekennzeichnet werden. Weiter müssen diese Firmen ihre Angaben so machen, das es eindeutig aus dem Stellengesuch hervorgeht, um welche Art der Arbeit es sich handelt und wo der Einsatzort ist.

Indoklás:

Bei der Eingabe im Suchfeld der Postleitzahl und der Entfernung, haben diese Firmen ihre Angaben so eingestellt, das wenn man in Hamburg eine Arbeitsstelle sucht und den Umkreis von 20km eingibt, auch Firmen aus Brandenburg, Bayern, und Nordrhein-Westfalen (um nur einige zu nennen) erscheinen. Wenn die Angaben der Arbeitssuchenden eingegeben sind, dann darf es nicht sein, das dort Angebote erscheinen, die nicht den Suchkreterien entsprechen. Gerade die Arbeitnehmer, die von diesem Firmen beschäftigt werden sollen, sind auf Angaben der Angebote angewiesen, die nahe bei ihrem Wohnort liegen.

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A petíció részletes meghatározása

Petíciót indítottak: 2009. 10. 22.
Gyűjtés vége: 2009. 12. 21.
Terület: Németország
Kategória:  

Ùjdonságok

  • Erfolg: Der Petition wurde entsprochen

    2017. 06. 08. -on,-en,-ön,-án,-én
    Hans-Walter Henningsen

    Arbeitnehmerüberlassung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.10.2011 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen ist.

    Begründung

    Der Petent fordert, der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Zeit- und
    Leiharbeitsfirmen bei der Bundesagentur für Arbeit sowie privaten Arbeitsvermittlern
    gesondert gelistet und/oder gekennzeichnet werden. Weiter müssten diese Firmen
    ihre Angaben so machen, dass es eindeutig aus dem Stellengesuch hervorgeht, um
    welche Art der Arbeit es sich handelt und wo der Einsatzort ist.

    Zur Begründung führt der Petent im Wesentlichen an, dass es nicht sein dürfe, dass
    bei einer Suche mit dem Kriterium eines nahen Umfeldes eines Ortes Firmen aus
    anderen Bundesländern angezeigt würden.

    des
    Internetseite
    der
    auf
    öffentliche Petition
    als
    Die Eingabe wurde
    Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 425 Mitzeichnern unterstützt.
    Außerdem gingen 21 Diskussionsbeiträge ein.

    Der Petitionsausschuss
    hat
    zu
    der Eingabe
    eine Stellungnahme
    Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eingeholt.

    des

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die vom Petenten eingereichten
    Unterlagen Bezug genommen.

    Unter Einbeziehung der vorliegenden Stellungnahme lässt sich das Ergebnis der
    parlamentarischen Prüfung wie folgt zusammenfassen:

    In der Jobbörse, dem Internetportal der Online-Stellenbörse der Bundesagentur für
    Arbeit (BA), ist für den Arbeitsuchenden nachvollziehbar, ob es sich bei der Art des
    Stellenangebotes um eine Arbeitnehmerüberlassung handelt oder nicht.
    In der
    Detailansicht eines Stellenangebotes sind Angaben zum Betrieb ersichtlich.
    Branchenzugehörigkeiten wie Vermittlung von Arbeitskräften oder
    Befristete

    Überlassung von Arbeitskräften geben den entsprechenden Hinweis an den Nutzer
    der Stellenbörse.

    Die Jobbörse der BA ist eine selbstbeschreibbare Plattform, die von allen
    Marktteilnehmern genutzt werden kann. Ziel
    ist es, mit diesem Angebot einen
    selbsttätigen Marktausgleich
    auch
    steht
    Jobbörse
    unterstützen. Die
    zu
    Zeitarbeitsunternehmen offen.

    Solange die Arbeitgeber
    seriöse Stellenangebote veröffentlichen und die
    Nutzungsbedingungen einhalten, kann und darf die BA den Unternehmen keine
    Vorgaben hinsichtlich der Ausführlichkeit der Stellenbeschreibung erteilen. Durch
    Pflichtfelder der Erfassungsmaske einer Stellenanzeige ist gewährleistet, dass der
    Arbeitgeber mindestens Angaben
    über
    die Art
    der Arbeit
    sowie
    der
    Tätigkeitsbezeichnung bzw. des Berufes machen muss. Es besteht
    für die
    Zeitarbeitsfirmen keine rechtliche Verpflichtung, den Entleihbetrieb explizit zu
    benennen. Es obliegt dem Hoheitsrecht des Zeitarbeitsunternehmens
    zu
    entscheiden, bei welchem Entleihbetrieb ein eigener Arbeitnehmer eingesetzt wird.

    Grundsätzlich unterteilt sich die Ergebnisliste einer Suche in passende und ähnliche
    Angebote jeweils ausgehend von den eingegebenen Suchkriterien. Anhand des
    Übereinstimmungssymbols vor dem Angebot kann erkannt werden, wie gut das
    Stellenangebot mit
    des
    übereinstimmt. Durch Anklicken
    den Kriterien
    Übereinstimmungssymbols werden nähere Informationen zur Übereinstimmung
    angezeigt. Der Ausübungsort
    ist dabei kein Ausschlusskriterium, sodass auch
    Angebote in der Ergebnisliste angezeigt werden, die bis auf den Ausübungsort gut
    zu den Suchkriterien passen. Es wäre nicht sinnvoll, die Eingabemöglichkeit des
    Ausübungsortes auf einen konkreten Ort zu beschränken, da tatsächlich bei vielen
    Beschäftigungsverhältnissen wechselnde Einsatzorte erforderlich sind.

    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass das Anliegen des Petenten in Teilen bereits
    der derzeitigen Sach- und Rechtslage entspricht.

    Nach einer Abwägung zwischen dem Vorbringen des Petenten und den
    Ausführungen des Bundesministeriums kommt er zu dem Ergebnis, dass er die
    geltende Rechtslage für sachgerecht und geboten hält und sich nicht
    für eine
    weitergehende Gesetzesänderung im Sinne der Petition auszusprechen vermag.

    Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
    dem Anliegen des Petenten teilweise entsprochen ist.

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