Medien

ARD-Radio via Satellit und Kabel: keine Entwertung der Empfangsgeräte durch Umstellung auf AAC!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Intendantinnen und Intendanten der ARD-Anstalten
1.031 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

1.031 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

16.08.2021, 00:40

Beim routinemäßigen Prüfen der Webseiten der Hersteller von Kopfstellentechnik fand ich heute, dass ein Hersteller nun ein AAC-Lizenz-Upgrade für seine UKW-Umsetzer anbietet. Wer Umsetzer dieses Typs in seinem Kabelnetz betreibt, kann für eine mir (noch) nicht bekannte Summe die AAC-Tauglichkeit der UKW-Umsetzung herstellen.

Das Kopfstellensystem, in das diese Umsetzer gehören – in diesem Fall handelt es sich um industrie-übliche 19"-Technik mit Steckkarten, die in etwa wie PC-Grafikkarten aussehen, aber natürlich proprietär und nur in diesem System zu verwenden sind – ist vor allem in Großnetzen zu Hause, denn es ist vergleichsweise teuer, aber bei weitem nicht das teuerste System auf dem Markt. Euro-Preise einiger Komponenten fand ich auf der Webseite eines slowakischen Anbieters.

Würde man mit Geräten aus diesem Kopfstellensystem die TV-Vollversorgung eines kleinen Kabelnetzes aufbauen, wäre man mindestens 25.000 EUR brutto los. In kleinen Netzen läuft eher Technik, die das für den halben Preis macht, dafür aber weniger Eingriffsmöglichkeiten bietet, also beispielsweise kein Remultiplexing erlaubt.

Würde man die 21 Programme der ARD, die das kleine Kabelnetz an meinem Heimatort vom bisherigen Hörfunktransponder holt und auf UKW umsetzt, durch Einsatz dieses neuen Systems weiterhin am Leben halten wollen, müsste der Netzbetreiber natürlich nicht nur das AAC-Upgrade kaufen – das ist ja nur für dieses eine System tauglich und nicht für das vorhandene System eines anderen Herstellers. Er müsste vielmehr das komplette neue System kaufen, also 19"-Grundgerät, drei 8-fach-UKW-Modulatoren und ein 4-fach-DVB-Empfangsmodul, irgendwie muss das Signal von Astra ja überhaupt erst einmal reinkommen. Schon das wären ca. 8700 EUR brutto plus die 3 AAC-Lizenzen für die 3 UKW-Umsetzer.

Völlig klar, dass das in kleinen, vor allem in vereinsgetragenen Netzen nicht realisiert werden wird. Es gibt Netze, deren 150 angeschlossene Haushalte zahlen je 50 EUR Beitrag im Jahr. Da wäre mehr als das Jahres-Budget schon für die UKW-Rettung verzehrt. Geht also nicht.

Diese Maßnahme würde auch nicht die Problematik der nicht mehr funktionierenden DVB-Geräte in den Kabelnetzen adressieren, sie wäre ja nur eine Rettung von UKW. Das andere Thema käme extra noch dazu.

Dies nur als Beispiel zur Verdeutlichung der Kosten solcher Kabelnetztechnik. Großnetze haben damit kaum Probleme. Wer 50.000 Haushalte oder mehr versorgt, kann so eine Investition „zwischendurch“ – eine eigentlich unnötige, nur durch das Beharren der ARD auf einer inkompatiblen Lösung erzwungene Investition – deutlich leichter unterbringen als ein Stadtteilnetz, als ein vereinsgetragenes Dorfnetz, als ein Netz in einer Wohnanlage oder einem Seniorenheim.

In solchen kleinen Netzen wird es vielfach sehr stumm werden, was den ARD-Hörfunk betrifft.


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern