Auflösung von Standorten der Bundeswehr - Erhalt des Kampfhubschrauberregiments "Franken"

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
434 Unterstützende 434 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

434 Unterstützende 434 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

29.08.2017, 16:49

Pet 1-17-14-5602-031440Auflösung von Standorten der
Bundeswehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Die Petenten fordern den Erhalt des Kampfhubschrauberregimentes 26 in Roth.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass der Standort Roth eine
neue und moderne Infrastruktur biete. Es seien in den letzten Jahren 160 Mio. Euro
investiert worden, die nun verschwendet würden. Zudem biete er eine vorteilhafte
Nähe zum Hersteller des UH-TIGER, zum Musterprüfwesen der Bundeswehr sowie
zur Wehrtechnischen Dienststelle. Darüber hinaus führe die günstige Lage zu
weniger wetterbedingten Flugausfällen als am Standort Fritzlar, an dem das
verbleibende Kampfhubschrauberregiment stationiert ist. Auch die
Polizeihubschrauberstaffel Bayern sei betroffen, da diese sich nun eine neue Basis
suchen müsse. Zudem wird kritisiert, dass gegebenenfalls Steuergelder massiv
verschwendet würden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Diese Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages eingestellt
und erhielt dort 434 Mitzeichnungen. Zudem gingen 73 Diskussionsbeiträge ein.
Außerdem liegen dem Ausschuss 973 Unterschriften vor, mit denen die Petition
unterstützt wird. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass nicht auf alle Aspekte
gesondert eingegangen werden kann.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass im Rahmen des neuen
Stationierungskonzeptes der Bundeswehr das Kampfhubschrauberregiment 26 in
Roth aufgelöst wird. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass für die künftige

Struktur dem Heer statt bisher 80 voraussichtlich nur noch 40 Waffensysteme TIGER
zur Verfügung stehen. In der Folge sieht die Struktur des Heeres statt zwei nur noch
ein Kampfhubschrauberregiment vor. Ein Truppenteil dieser Größenordnung ist aus
militärisch-funktionalen sowie aus wirtschaftlichen Gründen grundlegend
geschlossen zu stationieren, so dass einer der beiden bisherigen Standorte
auszuwählen war.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass sich das Bundesministerium der Verteidigung
für den Standort Fritzlar entschieden hat. Aufgrund seiner zentralen Lage hat dieser
Standort eine Drehkreuzfunktion für alle Hubschrauberbewegungen in Deutschland.
Er wird als Zwischenlande- wie auch Betankungsplatz nicht nur für die Bundeswehr,
sondern z. B. auch für die Bundespolizei benötigt. Darüber hinaus bietet die Nähe zu
den künftigen Ausbildungs- und Übungseinrichtungen des Heeres in Bergen/Munster
und Gardelegen (Gefechtsübungszentrum) militärische und funktionale Vorteile
gegenüber Roth.
Der Petitionsausschuss hat Verständnis für die geäußerten Sorgen bezüglich der
Umstrukturierung der Bundeswehr. In diesem Zusammenhang weist der Ausschuss
darauf hin, dass die Grundlage für die Umstrukturierung der Bundeswehr veränderte
sicherheitspolitische Rahmenbedingungen sind, die neue Anforderungen an die
Bundeswehr stellen. Ziel der Neuausrichtung ist die Anpassung an diese
Rahmenbedingungen.
Der Ausschuss stellt darüber hinaus fest, dass die Standortentscheidung dabei nicht
nur von sicherheitspolitischen Aspekten bestimmt wurde. Vielmehr ist sie das
Ergebnis von Analysen, die nach den Grundprinzipien Funktionalität, Kosten,
Attraktivität und Präsenz in der Fläche durchgeführt wurden. Im Detail wurde die
Stationierungsentscheidung u. a. von den Liegenschaftsbetriebskosten
(Bauunterhaltung, Bewirtschaftung, Bewachung), dem Erfordernis und den Kosten
von Infrastrukturmaßnahmen sowie den bisherigen, mittelfristigen und langfristigen
Infrastrukturinvestitionen abhängig gemacht. Der Petitionsausschuss merkt zudem
an, dass Maßnahmen zur sozialverträglichen Umstrukturierung der Bundeswehr im
Bundeswehrreform-Begleitgesetz erwogen werden.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass sich der Deutsche Bundestag fortlaufend in
verschiedenen parlamentarischen Gremien mit den strukturellen, sozialen und
wirtschaftlichen Aspekten der Standortentscheidung sowie den Folgen für die
betroffenen Kommunen beschäftigt. Zudem hat sich der Wehrbeauftragte des
Deutschen Bundestages mit dem Themenbereich im Rahmen der Beratungen des

Jahresberichts 2011 befasst. Ferner sind die Auswirkungen der
Standortschließungen Gegenstand verschiedener parlamentarischer Kleiner
Anfragen sowie Befragungen der Bundesregierung. Der Verlauf der Beratungen kann
im Internet unter www.bundestag.de eingesehen werden.
Der Petitionsausschuss sieht hinsichtlich der künftigen Stationierung des
Kampfhubschrauberregimentes aus den dargelegten Gründen keinen Anlass für ein
parlamentarisches Tätigwerden.
Der Petitionsausschuss empfiehlt deshalb, das Petitionsverfahren abzuschließen,
weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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