S 17/301 - Aufstellen von Sperrpfosten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
2 Unterstützende 2 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

2 Unterstützende 2 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Weiterleitung

29.09.2017, 15:37

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 17 vom 29. März 2011

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil sie nicht abhilfefähig ist:

Eingabe Nr.: S 17/301

Gegenstand:
Aufstellen von Sperrpfosten

Begründung:
Der Petent bittet um die Erlaubnis, den Seitenstreifen vor seinem Haus durch Sperrpfosten abzugrenzen. Er
trägt vor, so könne der Seitenstreifen für Fußgänger freigehalten werden. Ansonsten werde er durch
parkende Autos genutzt. Besonders schwierig sei die Situation im Winter bei Schnee. Dann müssten
Fußgänger die nicht geräumte Fahrbahn benutzen und Fahrzeuge würden auf den geräumten Seitenstreifen
parken. Eine Abgrenzung diene auch der Verkehrssicherheit, weil die Straße teilweise als Schleichweg
genutzt werde. Die Petition wird von zwei Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten mehrere Stellungnahmen des Senators für
Umwelt, Bau, Verkehr und Europa eingeholt. Außerdem hat er eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Unter
Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt
dar:

Weder das Verkehrsaufkommen noch die Parkplatzsituation rechtfertigen das Aufstellen von Sperrpfosten.
Das Verkehrsaufkommen in der hier interessierenden Straße ist eher gering. Hier ist ein gefahrloses
Nebeneinander der unterschiedlichen Verkehre möglich. Entsprechende Situationen gibt es in Bremen in
sehr vielen Straßen, ohne dass es erforderlich ist, durch Poller regulierend einzugreifen.

Auch die Parksituation rechtfertigt es nicht, hier Sperrpfosten zu errichten. Sie würden vielmehr die
Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen, ohne einen tatsächlichen Nutzen für die Allgemeinheit oder
einzelne Verkehrsteilnehmer zu erzielen. Wollte man den Seitenstreifen effektiv von parkenden Fahrzeugen
freihalten, müssten in der gesamten Straße Sperrpfosten errichtet werden. Dies würde zu erheblichen
Schwierigkeiten bei Begegnungsverkehr führen. Darüber hinaus bedingt das Aufstellen von Sperrpfosten
zusätzlich höhere Kosten in der Straßenunterhaltung.

Auf den Grundsatz der Gleichbehandlung kann sich der Petent nicht berufen. Teilweise sind die Fälle nicht
vergleichbar. Bei zwei Abpfählungen in der Nachbarschaft hat der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und
Europa mitgeteilt, er prüfe, ob die zugrundeliegende privatrechtliche Vereinbarung zurückgenommen werden
könne.

Begründung (PDF)


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