2016-05-12 04:23
Pet 3-18-30-213-023272
Ausbildungsförderung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Bildung und
Forschung – als Material zu überweisen.
Begründung
Mit der Petition wird eine staatliche Unterstützung für deutsche Medizinstudentinnen
und -studenten, die im Ausland studieren oder in Zukunft studieren wollen, gefordert.
Somit kann der Ärztemangel auf dem Land bekämpft und der interkulturelle Austausch
gestärkt werden.
Zur Begründung der Petition wird angeführt, dass durch den Ärzterückgang, der
besonders auf dem Land und in den neuen Bundesländern stattfinde, eine
medizinische Mangelversorgung drohe. Im Sommersemester 2014 habe es mehr als
10 Bewerber und im Wintersemester 2014/2015 fünf Bewerber auf einen Studienplatz
in Medizin gegeben. Die hohe Nachfrage treibe den Numerus Clausus in die Höhe,
weshalb oft nur wenige Bewerber mit meist sehr guten Abiturnoten die Chance auf
einen Studienplatz hätten. Ein Medizinstudium koste den Staat pro Student
mindestens 29.000 Euro pro Jahr. Eine Ausweitung der Studienplätze sei nicht in
Sicht. Das Medizinstudium im Ausland biete eine gute Alternative. So fielen in Polen
mit etwa 10.000 Euro pro Jahr hohe Studiengebühren an. Viele deutsche Studierende
müssten sich verschulden oder könnten sich kein Studium im Ausland leisten. Um eine
Lösung aufzuzeigen, sei ein Verweis auf Norwegen sinnvoll. Dort erhalte jeder
Medizinstudent, der im Ausland studiere, unabhängig vom Gehalt der Eltern,
25.000 Euro pro Studienjahr vom Staat. Davon müsse er später 60 % zurückzahlen.
Im Anschluss an das Studium kehrten die Studentinnen und Studenten wieder nach
Norwegen zurück. Der Staat spare Geld, da er keine neuen Studienplätze in Norwegen
schaffen müsse. Hier liege deshalb eine „Win-win-Situation“ vor. Auch in Deutschland
könnten den Studierenden für ein Auslandsstudium 15.000 bis 20.000 Euro
unabhängig vom Gehalt der Eltern als zinsloser Kredit zur Verfügung gestellt werden.
Entweder der Student zahle das Geld zurück oder er verpflichte sich, zur Beseitigung
des Ärztemangels auf dem Land für fünf bis zehn Jahre in einer ländlichen Region zu
arbeiten. Die Vorteile, wie z. B. ein für alle Seiten finanzieller Gewinn oder auch der
Erfahrungsgewinn eines interkulturellen Austausches, lägen auf der Hand. Auf die
weiteren Ausführungen in der Petition wird verwiesen.
Es handelt sich um eine Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition
schlossen sich 76 Mitzeichnende an und es gingen 41 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass Bund und Länder erhebliche Anstrengungen
unternehmen, mehr Studienplätze zu schaffen. Mit dem Hochschulpakt 2020 steigern
Bund und Länder gemeinsam die Ausbildungsleistung der deutschen Hochschulen
deutlich. Im Dezember 2014 haben die Regierungschefs von Bund und Ländern die
bedarfsgerechte Fortsetzung des Hochschulpakts 2020 beschlossen. So werden Bund
und Länder insgesamt bis zu 760.033 zusätzliche Studienmöglichkeiten finanzieren.
Die Bundesregierung wird dafür über die Gesamtlaufzeit von 2007 bis 2023 insgesamt
20,2 Mrd. Euro bereitstellen, die Länder insgesamt 18,3 Mrd. Euro.
Diese Anstrengungen kommen grundsätzlich auch den Medizinstudienplätzen zugute.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die konkrete Zuordnung der
Kapazitäten zu den einzelnen Studiengängen in der Bundesrepublik Deutschland im
Zuständigkeitsbereich der Länder beziehungsweise der Hochschulen liegt. Da die
Nachfrage nach Medizinstudienplätzen nach wie vor sehr groß ist, zählt das
Medizinstudium zu den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen. Die
Vergabe erfolgt im Verhältnis 20 : 20 : 60 nach Abiturdurchschnittsnote, Wartezeit und
einem internen Auswahlverfahren der Hochschulen.
Unabhängig hiervon wird bereits jetzt eine Auslandsausbildung über individuelle
Finanzierungshilfen über BAföG und Stipendienangebote gefördert, welche jedoch
unabhängig von der Studienfachrichtung und der spezifischen Zielsetzung der
ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum gewährt werden.
Der Petitionsausschuss misst der Frage der bedarfsgerechten und flächendeckenden
ärztlichen Versorgung, insbesondere auf dem Land, einen hohen Stellenwert bei. Nach
dem zwischen CDU, CSU und SPD geschlossenen Koalitionsvertrag für die
18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages werden Bund und Länder in einer
Konferenz der Gesundheits- und Wissenschaftsminister einen „Masterplan
Medizinstudium 2020" entwickeln. Hierfür sind vorgesehen, bis zum Frühjahr 2016
Maßnahmen und Umsetzungskonzepte in den Themenbereichen einer zielgerichteten
Auswahl der Studienplatzbewerberinnen und -bewerber, der Förderung der
Praxisnähe und der Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium zu erarbeiten und
festzulegen. Der Masterplan soll für den Bereich Ärzteausbildung weitere Maßnahmen
ergänzen, die auf den verschiedenen Steuerungs- und Planungsebenen des
Gesundheitssystems zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung ansetzen.
Der Petitionsausschuss begrüßt die Initiative von Bund und Ländern zur Entwicklung
eines „Masterplans Medizinstudium 2020". Im Rahmen des anstehenden Dialogs
sollte nach Auffassung des Petitionsausschusses auch erörtert werden, wie die
ärztliche Versorgung auf dem Land ausgebaut werden könnte bzw. einem
Ärztemangel entgegengewirkt werden könnte.
Der Petitionsausschuss empfiehlt deshalb, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium für Bildung und Forschung – als Material zu überweisen, damit der
Vorschlag des Petenten in den anstehenden politischen Dialog der Gesundheits- und
Wissenschaftsminister über einen „Masterplan Medizinstudium 2020" einbezogen
werden kann.
Begründung (pdf)