Region: Germany

Bankenwesen - Einmalige Information zur Einlagensicherung durch Banken

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
36 supporters 36 in Germany

The petition is denied.

36 supporters 36 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2016
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

09/11/2017, 13:04

Pet 2-18-08-7601-033846Bankenwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die jährliche Informationspflicht von Banken zum Thema
Einlagensicherung unter anderem aus Umweltschutzgründen durch eine einmalige
Informationspflicht zu ersetzen.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an, gemäß § 23a
Kreditwesengesetz (KWG) seien Banken dazu verpflichtet, ihre Kunden einmal jährlich
mit derselben allgemeinen Information zum Thema Einlagensicherung entweder
elektronisch oder in Papierform informieren zu müssen. Der Petent legt dar, dass
schätzungsweise 100 Millionen Briefe jährlich wiederkehrend zu diesem Thema von
den Banken versandt werden müssten. Nehme man näherungsweise an, dass die
Papierherstellung und postalische Zustellung eines Briefes durchschnittlich 50 Gramm
Emissionen verursache, so ergebe sich ein jährliches CO2-Äquivalent von
5.000 Tonnen. Nach seiner Auffassung sei diese wiederholte Zustellung von
Informationen weder aus der Perspektive mündiger Bankkunden erforderlich noch
gegenüber der Umwelt zu verantworten. Interessierte Kunden hätten zudem jederzeit
die Möglichkeit, sich auf der Internetseite ihrer Institute über das Thema
Einlagensicherung zu informieren, falls sie das erste Informationsschreiben der Bank
nicht aufbewahrt hätten.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
von ihm eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlich worden.
Sie wurde durch 36 Mitzeichnungen gestützt und es gingen acht Diskussionsbeiträge
ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss vermag das Anliegen des Petenten nicht zu unterstützen.
Der Petitionsausschuss bemerkt grundlegend, dass sich der Petent gegen die durch
das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlamentes
und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (DGSD-
Umsetzungsgesetz) vom 28. Mai 2015 eingeführten Kundeninformationspflichten
wendet. Diese sind – wie der Petent zutreffend anführt – in § 23a Abs. 1 KWG geregelt.
Danach haben Neukunden bei Eröffnung eines Kontos den Empfang von
Informationen über die Einlagensicherung mittels eines standardisierten
Informationsbogens zu bestätigen. Dieser Informationsbogen ist dem Kunden zudem
mindestens einmal jährlich zur Verfügung zu stellen. Sowohl die Übermittlung des
Informationsbogens als auch die Bestätigung kann dabei auf elektronischem Wege
erfolgen. Der Petitionsausschuss betont, dass diese Regelungen auf zwingenden
Vorgaben der Europäischen Einlagensicherungsrichtlinie beruhen, die in
Art. 16 Abs. 1 bis 3 die Kundeninformation mittels Informationsbogen, unter anderem
eine jährliche Zurverfügungstellung des Informationsbogens vorsehen. Der Ausschuss
hebt hervor, dass schon aus diesem Grund eine nationale Sonderregelung
ausscheidet.
Der Petitionsausschuss gibt zu bedenken, dass nach dieser Regelung nicht zwingend
ein direkter Postversand der Informationsbögen erforderlich ist. Soweit ein
Bestandskunde das Internetbanking nutzt, kann ihm der Informationsbogen auch
elektronisch über die E-Postfächer übermittelt werden. Alternativ zur postalischen
Übermittlung der Kundeninformation besteht zudem die Möglichkeit, die
Informationsbögen jährlich an einem bestimmten Stichtag vollständig als Anlage zu
den Kontoauszügen des betreffenden Einlegerkreises (Kunden ohne elektronischen
Zugang) abzudrucken. Dem Vernehmen nach hat sich diese Informationsübermittlung
auch bewährt.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein
weitergehendes parlamentarisches Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen. Er
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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