05/06/2012, 15:30
in der Begründung wurde nach "Landesarbeitsgemeinschaft Selbstbestimmte Behindertenpolitik der LINKEN in Baden Württemberg" noch der Text "die volle inhaltliche Umsetzung von obigem Text." hinzugefügt. Es wurde also nur ein stilistischer Fehler behoben.
Neue Begründung: Spätestens nach den Aussagen von Landesbehindertenbeauftragtem Gerd Weimer (SPD), Landtagsabgeordneter der GRÜNEN Thomas Poreski und Stefan Krusche von der GRÜNEN LAG Behindertenpolitik bei der Anhörung der GRÜNEN am 30. Januar 2012 im Landtag Baden-Württemberg können wir davon ausgehen, dass die Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes Baden-Württemberg nun wirklich vorangetrieben wird.
Die wichtigsten Forderungen werden aber voraussichtlich nur sehr verwässert dargestellt werden, da das Land wegen dem Konnexitätsprinzip die Kosten scheut.
Konnexitätsprinzip lt. Wikipedia am 1.4.12:
Wenn ein Land seinen Kommunen eine bestimmte Aufgabe überträgt (andere Formulierung: sie zur Wahrnehmung verpflichtet) und dies zu einer wesentlichen Mehrbelastung führt, muss das Land gleichzeitig für Ausgleich sorgen, indem es Bestimmungen über die Deckung der Kosten trifft oder selbst finanziellen Ausgleich zahlt. Kurz und populär wurde dies auch ausgedrückt: “Wer bestellt, soll bezahlen”
Um aber die UN Behindertenrechtskonvention zügig umsetzen zu können, benötigen und fordern wir, der Verein
ABS – Zentrum selbstbestimmt Leben e.V.
und die
Landesarbeitsgemeinschaft Selbstbestimmte Behindertenpolitik der LINKEN in Baden Württemberg die volle inhaltliche Umsetzung von obigem Text.
Fragen und Unterschriftenbögen bei Gotthilf.Lorch@amici-tue.de