Wirtschaft

BGE jetzt, SBGE später

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
60 Unterstützende 59 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

60 Unterstützende 59 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

02.01.2022, 01:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


08.07.2020, 11:33

Link zur Website geändert, damit die Navigation zum unteren Bereich funktioniert und nicht zuerst der Text der Begründung hier wiederholt wird.


Neue Begründung: "HARTZ IV" kann man als "bedingtes Grundeinkommen" bezeichnen.​
Die Bedingungen für den Erhalt von "HARTZ IV" beruhen auf Annahmen, die bereits jetzt realitätsfern sind.​
Aller Voraussicht nach wird sich diese Realitätsferne kontinuierlich vergrößern und irgendwann gesamtgesellschaftlich ein kritisches Niveau erreichen.​
Wegen der Corona-Pandemie ist diese Situation für viele Menschen bereits jetzt eingetreten.
Der Bezug von "HARTZ IV" ist also von Bedingungen abhängig, die insgesamt nicht als sinnstiftend anzusehen sind.​
Es muss sich etwas ändern.​
Ein Vorschlag für die notwendige Änderung ist die Einführung eines "bedingungslosen Grundeinkommens" ("BGE").​
Ein BGE hat eine Reihe von Nachteilen.​
Darunter ganz besonders die fehlende Akzeptanz.​
Ein BGE wird mehrheitlich abgelehnt. Von der Politik und von den Bürgern.​
Jahrzehntelange Aufklärungsarbeit scheint das nicht hinreichend stark ändern zu können.​
Also ist es ganz unabhängig von etwaigen anderen Nachteilen unrealistisch, hinreichend bald ein BGE einführen zu können.​
Wie ist es aber mit einem Grundeinkommen, das grundsätzlich nicht unbedingt, sondern bedingt ist?​
Aber mit Bedingungen, die mehrheitlich als "sinnstiftend" angesehen werden.​
Es gibt eine große Bandbreite von möglichen Bedingungen, die wahrscheinlich mehrheitlich als "sinnstiftend" angesehen werden.​
Ein entsprechender Katalog sowie die notwendigen Methoden und Strukturen, um die Bedingungen regelmäßig zu aktualisieren und deren Erfüllung zu messen, lassen sich innerhalb weniger Jahre erarbeiten.​
Mehr dazu gleich. Zunächst aber: Viele Menschen sind jetzt während der Corona-Pandemie ernsthaft in ihrer Existenz bedroht.​
Das schadet nicht nur diesen Menschen, sondern uns allen. Das Ausmaß dieser Schäden ist noch nicht absehbar. ​
Es ist nicht einfach, sich diese Schäden vorzustellen. Eine Hilfestellung dabei: Wie wäre es, wenn es keine Musik mehr geben würde, keine Filme, keine Fernsehserien, keine Theater, keine Romane, keine Gemälde, keine Skulpturen, keine Illustrationen, keine Fotografien? ​
Wir plädieren dafür, vorübergehend und so rasch wie möglich ein "bedingungsloses Grundeinkommen" einzuführen. ​
Wir plädieren dafür, dass gleichzeitig ein tragfähiges und voraussichtlich mehrheitsfähiges Modell für ein "sinnstiftend bedingtes Grundeinkommen" erarbeitet wird.​
Idealerweise macht man das in einem partizipativen Prozess, der Vertreter aller Bereiche unserer Gesellschaft mit einschließt und in dem die Stimmen sämtlicher Bürger ebenfalls Gehör finden.​
Unter Einsatz moderner Informationstechnologie und moderner Methoden ist das nicht nur möglich, sondern sogar auf effiziente Weise möglich.​
Um mehr über die Idee eines "sinnstiftend bedingten Grundeinkommens" zu erfahren, lesen Sie einfach weiter unter sinnstiftend-bedingtes-grundeinkommen.de/#mehr-zum-sbge.
sinnstiftend-bedingtes-grundeinkommen.de#mehr-zum-sbge

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 39 (39 in Deutschland)


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