Corona-Bonus für Landesbedienstete

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
211 Stödjande 211 i Schleswig-Holstein

Petitionen är avslutad

211 Stödjande 211 i Schleswig-Holstein

Petitionen är avslutad

  1. Startad 2021
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

2021-10-29 04:34

26.10.2021Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die Petition auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte unter Hinzuziehung einer Stellungnahme des Finanzministeriums geprüft und beraten. Das Finanzministerium führt in seiner Stellungnahme aus, dass im Rahmen der Entgeltvereinbarungen 2020 durch die Tarifvertragsparteien des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst vereinbart worden sei, dass den hiervon umfassten Tarifbeschäftigten eine einmalige Corona-Sonderzahlung gewährt werde. Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgelegt worden sei, sei dieses Tarifergebnis dann auf den Beamtenbereich des Bundes übertragen worden. Zur Frage der Begründung der „Corona-Zulage“ betont das Ministerium, dass es sich dabei lediglich um eine Einmalzulage handeln würde mit dem Ziel der Kompensation einer verzögerten Umsetzung der im Tarifabschluss für Bund und Kommunen vereinbarten linearen Steigerung der Gehälter. Die Anpassung sei ursprünglich ab dem 1. September 2020 geplant gewesen und wäre dann auf den 1. April 2021 verschoben worden, sodass zum Ausgleich der „Leermonate“ die Einmalzahlung vereinbart worden sei. Diese sei folgerichtig auch auf den Beamtenbereich des Bundes übertragen worden. Das Finanzministerium räumt ein, dass die Gesetzesbegründung vor diesem Hintergrund unglücklich formuliert sei. Im Hinblick auf die Tarifbeschäftigten und Beamten des Landes Schleswig-Holstein führt das Ministerium aus, dass die entsprechenden Tarifverhandlungen zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder erst im Herbst 2021 beginnen würden, sodass keine mit der Situation im Bund vergleichbare Situation gegeben sei. Folgerichtig seien von Seiten der Gewerkschaften bislang auch keine Forderung zur Zahlung einer entsprechenden „Corona-Zulage“ für Landesbedienstete erhoben worden. Ob diese im Zuge der Tarifverhandlungen im Herbst 2021 aufkommen würde, könne nach Einschätzung des Finanzministeriums derzeit noch nicht beurteilt werden. Dem Petitionsausschuss ist bewusst, dass nahezu alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind und es viele systemrelevante Berufsgruppen gibt, die erhebliche Mehrbelastungen getragen haben. Dafür spricht der Ausschuss seine besondere Wertschätzung und Anerkennung aus. Der Ausschuss stellt fest, dass die Corona-Sonderzahlung an die Tarifbeschäftigten und Beamten des Bundes eine tarifvertragsrechtlich zulässige Kompensation für die Abweichung von den Tarifergebnissen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst darstellt und daher nicht auf die Situation von Landesbediensteten übertragen werden kann. Im Fall der vorgenannte Einmalzahlung liegt demnach keine ungerechtfertigte Ungleichhandlung vor. Der Ausschuss kann somit keinen Rechtsverstoß feststellen.Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt voraussichtlich in der Tagung vom 23. bis 25. März 2022.


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