Corona-Bonus für Landesbedienstete

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
211 Unterstützende 211 in Schleswig-Holstein

Die Petition wurde abgeschlossen

211 Unterstützende 211 in Schleswig-Holstein

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

Sehr geehrte Damen und Herren,hiermit wende ich mich an Sie, da ich mich mit der Entscheidung, dass Soldaten und Beamte des Bundes eine einmalige Sonderzahlung anlässlich der Covid-19-Pandemie erhalten haben, Bedienstete der Bundesländer allerdings nicht, benachteiligt und somit diskriminiert fühle.Im Folgenden möchte ich darauf eingehen:Laut dem Deutschen Bundestag wurde am 16.12.2020 im Ausschuss für Inneres und Heimat (hib 1394/2020) beschlossen, dass Besoldungsempfänger der Besoldungsgruppen A3 - A15 sowie Wehrsoldempfänger "zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Covid-19-Pandemie" eine Sonderzahlung erhalten.Da die Pandemie alle Bürger getroffen hat, sehe ich hier eine Ungleichbehandlung und eine Benachteiligung der Landesbediensteten gegenüber den Bundesbediensteten. Der Gleichheitssatz des Artikel 3 GG ist verletzt, wenn wesentlich Gleiches ungleich und wesentlich Ungleiches gleich behandelt wird.Die gesetzliche Benachteiligung kommt weiterhin zum Tragen, da im Gegensatz zu den Bundesbediensteten und Soldaten die Bediensteten der Länder (Polizei, Justiz) weiterhin den Dienstbetrieb aufrechterhalten haben, da sie zur Gruppe der systemrelevanten Berufsgruppen gehören und nicht im Rahmen des ersten Lockdowns vom Dienst freigestellt wurden.Außerdem hat sich diesbezüglich für die Bediensteten der Justizvollzugsanstalten auch der Dienstbetrieb zum Nachteil entwickelt, da das Schichtmodell von 7,5 Stunden auf 12 Stunden-Schichten geändert wurde und so auch das familiäre und soziale Leben völlig umgestellt, umstrukturiert werden musste und so auch benachteiligt wurde.Ich möchte auf eine weitere Benachteiligung im Rahmen der Auszahlung von Sonderzahlungen/ Prämien zur Corona-Pandemie aufmerksam machen.Hier geht es mir um das Personal in den Justizvollzugsanstalten, da es wie das Personal in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen dem Versorgungs- und Betreuungsauftrag unterliegt.Quelle:- Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Justizvollzugsanstalten (OrgJVA), §8 Den Mitarbeitern des allg. Vollzugsdienstes im Abteilungsdienst obliegen gleichermaßen Aufgaben der Sicherung, Versorgung, Betreuung und Behandlung.- § 3 LStVollzG Grundsätze der Vollzugsgestaltung und § 83 LStVollzG Gesundheit und Hygiene- § 3 JStVollzG Vollzugsgestaltung und § 32 JStVollzG GesundheitsfürsorgeAuch hier hat das Personal eine sehr hohe Verantwortung den anvertrauten Menschen gegenüber, da diese vor der Inhaftierung durch ihre teils jahrelangen Lebensumstände wie Drogen- und Medikamentenkonsum, Leben auf der Straße sogar altersbedingt pflegebedürftig sind und zur besonders vulnerablen Zielgruppe gehören.Da seit Sommer 2020 in den Justizvollzugsanstalten der normale Dienstbetrieb aufgenommen wurde, welcher bis Anfang 2021 Bestand hatte, haben sich die Bediensteten durch eine extrem hohe Fluktuation erheblich und täglich einer Ansteckung mit dem SARS-CoV 2 Virus ausgesetzt (Austausch mit Kollegen durch den Schichtdienst, Gefangenenbewegung (Zugänge, Verlegungen, Transport, Gerichtstermine), Besuch durch Angehörige sind nur einige Möglichkeiten, die zu einer Ansteckung haben führen können).Während allerdings in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen das Leben mit der Pandemie und der Umgang mit dieser zu Veränderungen führte und um Infektionen zu vermeiden früh und regelmäßig getestet wurde, gibt es in den Justizvollzugsanstalten erst seit dem 01.04.2021 ein Testangebot für das gesamte Personal. So kam es zu mehrfachen Ansteckungen von Insassen und Bediensteten, sowie Ausbrüchen, welche zur kompletten Schließung/ Quarantäne von Abteilungen und ganzen Anstalten führte.Hier wird klar deutlich, welche unglaublichen Belastungen die Bediensteten und auch deren Familien während der noch andauernden Corona-Pandemie auf sich genommen haben und noch nehmen.Für mich ist es unverständlich, warum die Bediensteten des Landes SH keine Sonderzulage oder Prämie erhalten haben, obwohl sie klar erkennbar eine hohe zusätzliche besondere Belastung durch die Covid-19-Pandemie erfahren, einen besonderen Bezug zur Krise haben und ein hohes Risiko eingehen, sich mit SARS-CoV 2 anzustecken.Ich bitte Sie um die Abänderung dieser Ungleichbehandlung!

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Neuigkeiten

  • 26.10.2021Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die Petition auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte unter Hinzuziehung einer Stellungnahme des Finanzministeriums geprüft und beraten. Das Finanzministerium führt in seiner Stellungnahme aus, dass im Rahmen der Entgeltvereinbarungen 2020 durch die Tarifvertragsparteien des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst vereinbart worden sei, dass den hiervon umfassten Tarifbeschäftigten eine einmalige Corona-Sonderzahlung gewährt werde. Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgelegt worden sei, sei dieses Tarifergebnis dann auf den Beamtenbereich des Bundes übertragen worden. Zur Frage der Begründung der „Corona-Zulage“ betont... weiter

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