Denkmalschutzgesetz; Verwendung von Metalldetektoren

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
279 Atbalstošs 279 iekš Šlēsviga-Holšteina

Petīcija ir parakstīta

279 Atbalstošs 279 iekš Šlēsviga-Holšteina

Petīcija ir parakstīta

  1. Sākās 2015
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Schleswig-Holsteinischen Landtages ,

25.01.2016 17:23

20.07.2015Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die Öffentliche Petition auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa beraten. Er vermag sich nicht für ein Votum im Sinne des Petenten einzusetzen.Das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa führt aus, dass Ziel des Denkmalschutzgesetzes ist, das kulturelle Erbe des Landes zu bewahren. Dazu gehört auch das archäologische Erbe. Bereits das Denkmalschutzgesetz von 1958 sah daher vor, dass die Suche nach Kulturdenkmalen genehmigungspflichtig ist. Bei der Novelle des Denkmalschutzgesetzes 2014 wurde der Genehmigungstatbestand überarbeitet und anstelle der subjektiven Absicht auf objektive Kriterien abgestellt. Der Gesetzgeber hat sich mit der Formulierung des Genehmigungstatbestandes intensiv auseinandergesetzt. Bei der gewählten Formulierung handelt es sich um die Regelung, die nach Auffassung des Gesetzgebers das kulturelle Erbe des Landes am effektivsten schützen kann. Das Ministerium weist darauf hin, dass das schleswig-holsteinische Denkmalschutzgesetz den Einsatz von Metallsonden nicht automatisch verbietet, sondern lediglich eine Genehmigungspflicht einführt. Eine Genehmigungspflicht ist auch vor dem Hintergrund geboten, um Gefahren beim Fund von Waffen und Munitionsresten zu begegnen. Das Archäologische Landesamt bietet entsprechende Zertifizierungslehrgänge an und arbeitet seit Jahren erfolgreich mit ehrenamtlichen Sondengängern zusammen, denen das Land gerade in den letzten Jahren wichtige Neuentdeckungen zu verdanken hat.Die Beratung der Petition wird damit abgeschlossen.Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt voraussichtlich in der Tagung vom 18. bis 20. November 2015.


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