15.11.2025 13.05
Geringfügige Anpassung der Forderungsformulierungen nach Absprache innerhalb des Bündnisses vor der großen Marketingkampagne für die Petiton.
Neuer Petitionstext:
Der aktuelle Jahresbericht 2025 der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) belegt eindeutig: Die deutschen Stadien sind sichere Orte. Gewaltdelikte nehmen weiter ab, das Sicherheitsniveau bleibt konstant hoch. Trotzdem planen Politik und Verbände Maßnahmen, die tief in die Rechte von Stadionbesucherinnen und -besuchern eingreifen würden.
Auf der kommenden Innenministerkonferenz (IMK) am 03.12.25 in Bremen soll über die Einrichtung einer zentralen Stadionverbotskommission entschieden werden. Diese Kommission könnte künftig Stadionverbote bundesweit prüfen oder aussprechen und gleichzeitig die Entscheidungsbefugnisse der Vereine und lokalen Kommissionen einschränken. Besonders kritisch ist, dass künftig bereits nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens – also ohne Verurteilung und ohne Unschuldsvermutung – ein Stadionverbot geprüft werden soll.
Darüber hinaus stehen personalisierte Tickets sowie der Einsatz KI-gestützter Überwachungssysteme und Gesichtsscanner zur Debatte. Damit droht der Stadionbesuch seinen freiheitlichen Charakter zu verlieren und die Stadien zu Orten ständiger Kontrolle und Datensammlung zu werden.
Diese Entwicklungen stehen im klaren Widerspruch zu den Grundprinzipien von Rechtsstaatlichkeit und informationeller Selbstbestimmung. Statt Vertrauen und Dialog zwischen Fans, Vereinen und Behörden zu stärken, drohen Misstrauen, pauschale Verdächtigungen und neue Repressionsmechanismen.
Wir, die Fanszenen Deutschlands, lehnen diese Pläne entschieden ab. Der Fußball in Deutschland ist sicher – und soll es auch bleiben, ohne flächendeckende Überwachung und pauschale Verbote.
Daher fordern wir:
MinimierungReduzierung derPolizeieinsätzeEinsatzkräfte –DieSeitensgrößtederGefahrPolitikinwerden immer wieder hohe Einsatzstunden der Polizei angeführt. Dennoch erleben wir regelmäßig, dass der personelle Aufwand rund um die Stadien sowie auf dendeutschenAn-StadienundbleibenAbreisewegenunberechenbaredieEinheitentatsächlichenderBedarfeBereitschaftspolizei.zurStattSicherungsichvonüberFußballspielenKostenumlagenübersteigt. Die Innenminister sind aufgefordert, die Einsatzplanungen ihrer Polizeien kritisch aufdieihreVereine GedankenNotwendigkeit zumachen,überprüfen.solltenEinedieUmlageInnenministerienvondiePolizeikostenvollkommenaufmaßlosenFußballvereineEinsatzzeitenlehnenihrerwirBedienstetenhingegenreduzieren.entschieden ab.- Keine Verschärfung der Stadionverbotspraxis – Statt einer bundesweiten zentralen Stadionverbotskommission müssen die bisherigen, lokal verankerten Strukturen bestehen bleiben. Diese verfügen über Erfahrung, Kontextwissen und das nötige Augenmaß. Entscheidungen über Stadionverbote müssen weiterhin dort getroffen werden, wo Vereine, Fanprojekte und Fanbeauftragte die tatsächlichen Abläufe kennen und wo Betroffene lokal eine faire Chance auf Anhörung erhalten. Ein Stadionverbot darf niemals automatisch oder bereits bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ausgesprochen werden! Darüber hinaus muss ein Stadionverbot immer die ultima ratio bleiben: Anstatt junge Menschen ohne hinreichende Begründung aus Stadien auszusperren, sollten sich Verbände und Politik für rechtsstaatlich verbindliche und pädagogisch wertvolle Maßnahmen bei tatsächlich vorliegenden Straftaten im Fußballkontext einsetzen.
Überwachungskosten reduzieren – Statt den Vereinen immer teurere Überwachungssysteme unter dem Deckmantel der Stadionsicherheit aufzuzwingen, sollten die Gelder in die Nachwuchsarbeit, die Infrastruktur der Stadien und die Arbeit von Fanprojekten investiert werden.Anerkennung des Mehrwerts der deutschen Kurven – Anstatt mit der Forderung der Personalisierung aller Eintrittskarten jeden Stadiongänger unter Generalverdacht zu stellen, sollte auch die Politik die Fankultur hierzulande als Alleinstellungsmerkmal des Fußballs anerkennen! Auch die Nutzung von Pyrotechnik sollte endlich ihre berechtigte Akzeptanz finden!
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 172 (172 in Deutschland)