08.06.2017, 07:01
Tyrone Adams
Deutscher Bundestag
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.03.2011 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
erreichen,
möchte
Petent
Der
"Bundestagsgebäude" umbenannt wird.
dass
das
Reichstagsgebäude
in
Zur Begründung wird ausgeführt, Deutschland solle sich in seiner modernen
Demokratie besonders in der internationalen Öffentlichkeit positiv positionieren und
sich dabei sowohl vom undemokratischen Kaiserreich als auch vom Hitlerreich
abgrenzen. Dafür sei es geboten, die Namensgebung von Straßen und Gebäuden in
Deutschland zu korrigieren. Eines der prominentesten Beispiele dafür sei das
"Bundestagsgebäude".
Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der
Bundestages
eingestellt.
Es
gingen
154 Diskussionsbeiträge ein.
Internetseite des Deutschen
257 Mitzeichnungen
sowie
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundestagsverwaltung wie folgt dar:
Der Petitionsausschuss ruft
in Erinnerung, dass das Reichstagsgebäude
umgangssprachlich auch "der Reichstag" genannt in Berlin zwischen 1884 und
1894 erbaut wurde und ursprünglich den Reichstag des Deutschen Kaiserreiches
beherbergte hat, woher es bis heute seinen Namen trägt.
Seit 1999 ist das Reichstagsgebäude Ort der Plenarsitzungen des Deutschen
Bundestages. Dies kommt auch in seiner offiziellen Bezeichnung als "Plenarbereich
Reichstagsgebäude" zum Ausdruck. Verwechslungen des Deutschen Bundestages
als Parlament der Bundesrepublik Deutschland mit dem Reichstag als Parlament
des Kaiserreichs bzw. der Weimarer Republik oder gar dem nationalsozialistischen
Scheinparlament
aufgrund
der Kurzbezeichnung
seines Sitzungsortes
als
"Reichstag" sind dem Petitionsausschuss nicht bekannt. Er äußert auch die
Erwartung, dass derartige Verwechselungen für die Zukunft nicht zu erwarten sind.
Weiterhin äußert der Petitionsausschuss die Überzeugung, dass auch die
zahlreichen Besucher des Reichstagsgebäudes durchaus zwischen dem historisch
bedingt als "Reichstag" bezeichneten Gebäude einerseits und dem Bundestag als
Parlament in einer modernen Demokratie andererseits zu unterscheiden wissen.
Soweit beim Petenten die Silbe "Reichs" auf Ablehnung stößt, erinnert der
Petitionsausschuss daran, dass anlässlich der ersten Sitzung des Deutschen
Bundestages im umgebauten Reichstagsgebäude am 19. April 1999 der damalige
Bundeskanzler Gerhard Schröder folgendes ausgeführt hat:
"Zu seiner konstituierenden Sitzung nach Hitlers Machtantritt 1933 trat der Reichstag
sondern in der Potsdamer
eben nicht
in diesem Gebäude zusammen,
das
Garnisonskirche. Das Ermächtigungsgesetz,
den Reichstag
faktisch
ausschaltete, wurde nicht hier, sondern gegenüber, in der Kroll-Oper beschlossen.
Sicher, der Umzug nach Berlin ist auch eine Rückkehr in die deutsche Geschichte,
an den Ort zweier deutscher Diktaturen, die großes Leid über die Menschen in
Deutschland und in Europa gebracht haben. Aber "Reichstag" einfach mit "Reich"
gleichzusetzen wäre genauso unsinnig, wie Berlin mit Preußens Gloria oder
deutschem Zentralismus zu verwechseln" (Plenarprotokoll 14/33, S. 2669).
Aufgrund des Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht
in Aussicht
stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher,
das Petitionsverfahren abzuschließen.