Reģions: Hesene
Izglītība

Die Änderung des Erlasses zur zweiten Staatsprüfung in Hessen. Antragsteller: LiV des Landes Hessen

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Hessisches Kultusministerium und die Lehrkräfteakademie
3 417 Atbalstošs 2 787 iekš Hesene

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

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  1. Sākās 2020
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

10.04.2020 12:23

Berufsschule LiV wurden nicht erwähnt und wollten jedoch namentlich auch erwähnt werden.


Neuer Petitionstext: Diese Petition richtet sich an das Hessische Kultusministerium und die Lehrkräfteakademie.
Die Bitte basiert auf der heute erschienenen Verordnung zur 2. Staatsprüfung für die Lehrämter der Ghrf Ghrf, Gym, Berufsschulen und Gym. alle weiteren Bereiche der LiV-Ausbildung.
Konkret bitten wir, die betroffenen LiV, um eine Änderung der Verordnung und damit um die Anerkennung von erbrachter Leistung und der derzeitigen kritischen Situation.
Die Begründung der Forderungen können dem untenstehenden Feld entnommen werden.
**Es werden drei mögliche Änderungen vorgeschlagen:**
1. Die LiV des Prüfungssemesters bitten um die Aussetzung der Prüfung, als Angleichung des 1. und 2. Staatsexamens. Die Bewertungsgrundlagen können die zuvor erbrachten Unterrichtsbesuche sein. Die zurzeit mit insgesamt 60 % bewerteten Unterrichtsbesuche, das Schulleitergutachten und die pädagogische Facharbeit können eine fundierte Grundlage für eine Gesamtnote bilden.
2. Die LiV des Prüfungssemesters bitten um die Aussetzung der 60-Minütigen mündlichen Präsentationsprüfung auf Basis der Unterrichtsvorbereitung. Hierbei absolvieren sie ausschließlich die, nach alter Prüfungsverordnung vorgesehene, mündliche Fallprüfung.
3. Die LiV des Prüfungssemesters bitten um die Umverteilung der prozentualen Verrechnung der Noten. Die erbrachten Leistungen im Rahmen der Unterrichtsbesuche sollen dabei mit 60%, die pädagogische Facharbeit sowie das Schulleitergutachten wie gewöhnlich mit jeweils 10% bedacht werden.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.358 (1.163 in Hessen)


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