Region: Hessen
Bildung

Die Einführung der Bildungs- und Unterrichtsfreiheit im Bundesland Hessen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Hessischen Landtag
101 Unterstützende 23 in Hessen

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

101 Unterstützende 23 in Hessen

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

26.05.2020, 08:45

Änderungen im Text

**Jeder Mensch hat gemäß der UN-Menschenrechtserklärung das Recht auf Bildung.**

**In Artikel 26 (3) steht festgeschrieben: "Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll." In fast allen europäischen Ländern gibt es eine Bildungspflicht, die dieses Recht vollumfänglich verwirklicht, leider nicht in der Bundesrepublik Deutschland.**

**Bei einer Bildungspflicht sind die Eltern verpflichtet, für eine ausreichende und der Schule mindestens gleichwertige Bildung ihrer Kinder zu sorgen. Die Wahl der Methode und des Ortes bleibt frei. Die Eltern können wählen, ob das Kind durch Unterrichtung gebildet wird, oder ob es beispielsweise durch selbstbestimmte Lernformen zu seiner Bildung gelangt. und bei einer Bildungspflicht müssen Kinder ab dem 6. Lebensjahr am Ende eines jeden Schuljahres entsprechende Leistungsnachweise erbringen. In welchem Rahmen, ob in einer Privatschule, im Familienunterricht oder konv


Neue Begründung: **Jeder Mensch hat gemäß der UN-Menschenrechtserklärung das Recht auf Bildung.**
**In Artikel 26 (3) steht festgeschrieben: "Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll." In fast allen europäischen Ländern gibt es eine Bildungspflicht, die dieses Recht vollumfänglich verwirklicht, leider nicht in der Bundesrepublik Deutschland.**
**Bei einer Bildungspflicht sind die Eltern verpflichtet, für eine ausreichende und der Schule mindestens gleichwertige Bildung ihrer Kinder zu sorgen. Die Wahl der Methode und des Ortes bleibt frei. Die Eltern können wählen, ob das Kind durch Unterrichtung gebildet wird, oder ob es beispielsweise durch selbstbestimmte Lernformen zu seiner Bildung gelangt. und bei einer Bildungspflicht müssen Kinder ab dem 6. Lebensjahr mindestens am Ende eines jeden Schuljahres entsprechende Leistungsnachweise erbringen. In welchem Rahmen, ob in einer Privatschule, im Familienunterricht oder konventionell in einer staatlichen Schule das zu erbringende Wissen vermittelt wird, obliegt der freien Entscheidung der Eltern. Bei Nichterbringung des Leistungsnachweises setzt zum Beginn des nächsten Schuljahres die Schulpflicht ein.**
**Selbstverständlich besteht bei einer Bildungspflicht weiterhin die Möglichkeit, unentgeltlich an einer staatlichen Schule zu lernen.**

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 101 (23 in Hessen)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern