Région: Allemagne
Droits civils

Ende des Ministererlasses - Rückkehr zu §18 (2) 1. Asylgesetz

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Bundestag
18 Soutien 18 en Allemagne

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

18 Soutien 18 en Allemagne

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

  1. Lancé 2021
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Echoué

05/03/2021 à 09:46

"Erläuterung zur Quelle *1" hinzugefügt


Neuer Petitionstext:

Die Bürger fordern mit der Volksabstimmung den Bundestag auf, festzustellen, dass Gesetze nicht mehr als fünf Jahre lang durch die Exekutive außer Kraft gesetzt werden können.

Seit September 2015 setzt ein mündlicher Ministererlass ein Bundesgesetz ausser Kraft. Nämlich §18(2)1 Asylgesetz, der da lautet: "Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist". Diese Regel richtet sich an die Grenzbehörden und gilt dann, wenn Grenzkontrollen stattfinden. *1

Aktuell finden Grenzkontrollen an der Tiroler und der Tschechischen Grenze statt. Viele Europäer werden an diesen Grenzen nicht nur kontrolliert, sondern können diese derzeit nicht einmal passieren. *2 Der Ministererlass von De Maiziere hält diese Grenzen, die für uns geschlossen sind, jedoch für Asylsuchende weiterhin offen. *1

aufErläuterung zur Quelle *1

Auf Seite 2 wird erklärt:

"Ansonsten gilt der Ministererlass vom September 2015: Die Grenzbehörden sind angewiesen, Asylsuchenden die Einreise zu gestatten. Eigentlich müssten die Grenzbeamten all jene abweisen, die aus einem sicheren Drittstaat einreisen. Durch den Ministererlass darf die Polizei das nicht tun. Dieser Erlass wurde nie schriftlich festgehalten, nur mündlich überbracht: vom damaligen Innenminister de Maizière an den Präsidenten der Bundespolizei. Geschuldet ist er der Sondersituation im Herbst 2015."

Sprich: der Ministererlass von Herrn De Maiziere galt zumindest bis einschliesslich April 2018. Wer behaupten wollte, der Minsterlass gelte nun nicht mehr, müsste selbst eine Quelle beibringen, die diese Behauptung belegt.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 9 (9 in Deutschland)


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