Alueella: Saksa

Energienetze - Stärkere Berücksichtigung örtlicher Belange bei der Konzessionsvergabe für Strom- und Gasnetze (Änderung EnWG)

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
45 Tukeva 45 sisään Saksa

Vetoomus on hylätty.

45 Tukeva 45 sisään Saksa

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  1. Aloitti 2016
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

11.07.2018 klo 4.23

Pet 1-18-09-75110-029894

Energienetze


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass das Energiewirtschaftsgesetz dahingehend
geändert wird, dass Gemeinden bei der örtlichen Konzessionsvergabe für Strom- und
Gasnetze die örtlichen Belange gebührend berücksichtigen können.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 46 Mitzeichnungen und vier Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass das im
Grundgesetz verankerte Recht auf kommunale Selbstverwaltung gestärkt werden
solle. Durch eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sollten
Gemeinden bei der Konzessionsvergabe für Strom- und Gasnetze örtliche Anliegen
und Angelegenheiten gebührend berücksichtigen können. Es sei nicht ersichtlich,
warum Aktionäre internationaler Konzerne Gewinne machen sollten, wenn auch
Stadtwerke Geld an der Konzessionsvergabe verdienen könnten, das den Gemeinden
dann wieder zugutekomme.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss hält fest, dass der 18. Deutsche Bundestag in seiner
206. Sitzung am 1. Dezember 2016 den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur
Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur
leitungsgebundenen Energieversorgung (Drucksache 18/8184) in der vom Ausschuss

für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (Drucksache 18/10503) angenommen
hat (vgl. Plenarprotokoll 18/206). Die entsprechenden Dokumente können im Internet
unter www.bundestag.de eingesehen werden.
§ 46 Absatz 4 EnWG wurde durch das Gesetz wie folgt gefasst: „Unter Wahrung
netzwirtschaftlicher Anforderungen, insbesondere der Versorgungssicherheit und der
Kosteneffizienz, können auch Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft
berücksichtigt werden. Bei der Gewichtung der einzelnen Auswahlkriterien ist die
Gemeinde berechtigt, den Anforderungen des jeweiligen Netzgebietes Rechnung zu
tragen.“
Das Gesetz ist am 3. Februar 2017 in Kraft getreten.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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