Energienetze - Stärkere Berücksichtigung örtlicher Belange bei der Konzessionsvergabe für Strom- und Gasnetze (Änderung EnWG)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

45 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

45 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das im Grundgesetz verankerte Recht auf kommunale Selbstverwaltung zu stärken, indem eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen wird, die besagt, dass Gemeinden bei der Konzessionsvergabe für Strom- und Gasnetze "örtliche Anliegen und Angelegenheiten gebührend berücksichtigen" sollen.

Begründung

Und außerdem, warum sollen die Aktionäre internationaler Konzerne Gewinne machen, wenn statt dessen genauso gut Stadtwerke (bzw. Firmen, wo meine Heimatstadt die Mehrheit besitzt) Geld verdienen können, das dann wieder meiner Stadt zugute kommt?

Link zur Petition

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 30.03.2016
Petition endet: 11.05.2016
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

  • Pet 1-18-09-75110-029894

    Energienetze


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.06.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass das Energiewirtschaftsgesetz dahingehend
    geändert wird, dass Gemeinden bei der örtlichen Konzessionsvergabe für Strom- und
    Gasnetze die örtlichen Belange gebührend berücksichtigen können.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 46 Mitzeichnungen und vier Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte... weiter

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