Region: Tyskland

Energiewirtschaft - Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
379 Stödjande 379 i Tyskland

Petitionen har nekats

379 Stödjande 379 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2012
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2017-08-29 16:53

Pet 2-17-18-751-034765Energiewirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Die Petition wendet sich gegen die Reduzierung der Einspeisevergütung für
Solarstrom aus Freiflächenanlagen und fordert, die von der Bundesregierung am
09.03.2012 vorgestellte Änderung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz rückgängig zu
machen.
Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass die drastische Kürzung der
Solarförderung den Ausbau der erneuerbaren Energien bremse und die deutsche
Solarwirtschaft in eine tiefe Krise stürze. Sollte es zu einer Verabschiedung des
Gesetzes kommen, sei mit massiven Insolvenzen innerhalb der deutschen
Solarbranche zu rechnen, da den Investoren keine hinreichende Planungssicherheit
gewährt werde. Es sei davon auszugehen, dass in Deutschland bis zu
400.000 Arbeitsplätze in Gefahr sein könnten.
Die Petition fordert daher, die Deckelung der Freilandanlagen generell zu stoppen
und die aus der Praxis sinnvolle Frist zur Reduzierung von Einspeisevergütungen für
Freiflächenanlagen mit vier Monaten und die für Dachanlagen mit zwei Monaten
anzusetzen. Des Weiteren sollte die Reduzierung der Vergütung von Stufe zu Stufe
jeweils nicht mehr als 14 % betragen.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 379 Unterstützer fand sowie auf der
Internetseite des Petitionsausschusses 70 Diskussionsbeiträge bewirkt hat.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen eine Stellungnahme des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) eingeholt.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich auf dieser Grundlage wie
folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss gibt zu bedenken, dass die Förderung der erneuerbaren
Energien in Deutschland nicht willkürlich erfolgt, sondern sich auf ein
ordnungsgemäß verabschiedetes Gesetz stützt. So legt die Bundesregierung nach
§ 65 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) dem Deutschen Bundestag einen
Bericht zur Evaluierung des Gesetzes vor. Der am 06.06.2011 im Bundeskabinett
beschlossene sog. "EEG-Erfahrungsbericht" enthält einen Überblick über die
Entwicklung der erneuerbaren Energien für Betrachtungen der einzelnen Sparten
und stellt aus Sicht des BMU die Handlungsempfehlungen dar.
Vor dem Hintergrund, dass sich der Ausbau der Photovoltaik in Deutschland in den
vergangenen Jahren rasant entwickelt hat und die jährlich neu installierte Leistung im
Jahr 2011 einen Rekordstand von rund 7.500 Megawatt (MW) im Vergleich zu
3.800 MW im Jahr 2009 erreicht hat, brachte der starke Zubau nicht nur deutliche
Preisreduzierungen für Photovoltaikmodule mit sich, sondern bewirkte auch
erhebliche Schwierigkeiten. Zum einen müssen sowohl die Kosten der Vergütung,
die alle Stromverbraucher durch die EEG-Umlage tragen, verträglich bleiben als
auch die Renditen der Anlagen vertretbar sein. Beides ist Voraussetzung dafür, dass
die Akzeptanz der Bevölkerung für das EEG langfristig erhalten bleibt. Weiterhin ist
zu bedenken, dass die Zubaugeschwindigkeit bei der Photovoltaik in Einklang mit der
Umstellung der Energieversorgung für Infrastruktur stehen muss, d.h. die Stromnetze
und die technischen Rahmenbedingungen können nicht so schnell auf die neuen
Anforderungen durch die Einspeisung aus erneuerbaren Energien eingestellt
werden. Vor diesem Hintergrund war es erforderlich, die Photovoltaikförderung nach
dem EEG anzupassen. Nach § 9 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages ist der Petitionsausschuss verpflichtet, eine Stellungnahme
der Fachausschüsse einzuholen, wenn die Petitionen einen Gegenstand der
Beratung in diesen Fachausschüssen betreffen. Damit wird sichergestellt, dass die
Petitionen bei inhaltlichen Überschneidungen in die Beratungen der Fachausschüsse
über die an sie überwiesenen Gesetze und Anträge einbezogen werden. Da das
Anliegen den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom
und Solarstrahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren
Energien" (Bundestags-Drucksache 17/8877) betraf, wurde die Petition dem

federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit der
Bitte um Abgabe einer Stellungnahme vorgelegt. Der Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit hat die Beratung für das Gesetz am 28.03.2012
abgeschlossen und dem Petitionsausschuss eine Stellungnahme übersandt. Im
Ergebnis ist das Plenum des Deutschen Bundestages der Empfehlung des
Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gefolgt und hat den
Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 29.03.2012 angesichts der oben beschriebenen
Gesamtsituation angenommen. Hiermit konnte dem Anliegen der Petition nicht
Rechnung getragen werden. Der Petitionsausschuss stellt jedoch fest, dass die in
dem Gesetz enthaltenen Übergangsregelungen nach Dafürhalten des Bundesrates
dem Vertrauensschutz nicht hinreichend Rechnung getragen haben, sodass der
Bundesrat am 11.05.2012 den Vermittlungsausschuss zu Nachbesserungen bei der
Solarförderung angerufen hat. Der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern
hat sich am 27.06.2012 auf einen Kompromiss bei der Solarförderung geeinigt.
Demnach soll die Kürzung in einer Stufe um 3% geringer ausfallen als geplant.
Dieses bedeutet, dass die Förderungen von Dachanlagen zum 01.07.2012 um 13 %
sinken, die Förderungen von Freiflächen um 12 % sinken und die von
Konversionsflächen um 8 % sinken. Ab dem 01.10.2012 sollen alle drei Fördersätze
um drei weitere Prozent sinken. Weiterhin sieht der vom Vermittlungsausschuss
beschlossene Kompromiss vor, dass die Förderung für alle Anlagen auslaufen soll,
wenn eine installierte Leistung von 52.000 MW erreicht ist. Derzeit sind bereits
28.000 MW installiert.
Vor dem Hintergrund, dass die Vergütung für Strom aus Photovoltaik nicht in der
gleichen Geschwindigkeit gesunken ist wie die Systempreise für
Photovoltaikanlagen, ist eine erhebliche Überförderung entstanden, die dazu geführt
hat, dass in Deutschland in den letzten beiden Jahren jeweils Photovoltaikanlagen
mit einer Gesamtleistung von rund 7.500 MW neu installiert wurden. Der politisch
vereinbarte und aus System- und Netzsicht sinnvolle Zielkorridor für den jährlichen
Zubaubetrieb beträgt 2.500 und 3.500 MW. Der tatsächliche Zubau war daher zwei
Jahre in Folge doppelt so hoch wie der als sinnvoll angesehene Zubaukorridor. Der
Petitionsausschuss bittet daher um Verständnis, dass weitere gesetzgeberische
Maßnahmen im Sinne der Petition nicht möglich sind. Angesichts des Ergebnisses,
das der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern zu Solarenergie am
27.06.2012 erzielt hat, empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil der Bitte nach einer nicht mehr als 14%igen Reduzierung der

Einspeisevergütung vorerst Rechnung getragen und somit dem Anliegen teilweise
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


Bidra till att stärka medborgarnas delaktighet. Vi vill göra din oro hörd samtidigt som vi förblir oberoende.

Donera nu