Energiewirtschaft - Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

379 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

379 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... 1.) Der 09.03.2012 als Termin zur Reduzierung der solaren Einspeisevergütung wird gestrichen 2.) Die Deckelung der Freilandanlagen wird generell gestoppt 3.) Die aus der Praxis sinnvolle Frist zur Reduzierung von Einspeisevergüten sollte für Freiflächenanlagen 4 Monate und für Dachanlagen 2 Monate betragen. 3.) Die Reduzierung der Vergütungen darf von Reduzierung zu Reduzierung nicht mehr als 14 % betragen

Begründung

Es ist ganz und gar unstrittig, dass wir in Europa und somit auch in Deutschland die Energiewende dringend brauchen! Auch die Politiker sind sich einig, dass sich die fossilen Brennstoffe dem Ende zu neigen, aus diesem Grund wurde seinerzeit das EEG eingeführt. Durch das EEG wurde die Einführung sauberer und regenerativer Energie rentabel ! Europaweit sind wir auf dem richtigen Weg. Durch die festgelegten Einspeisevergütungen werden Investoren angesprochen, diese stellen mit Ihrem Kapital den wichtigsten Faktor zum Bau von SOLAR-Kraftwerken da. Natürlich sind diese Investoren Rendite getrieben, das ist auch durchaus gut, denn die Energiewende macht natürlich nur dann Sinn, wenn sie auch bezahlbar ist und bleibt. Es ist zu erwarten, dass deute Solarwirtschaft binnen der kommenden vier Jahre nicht mehr auf die Förderung der Solar-Energie angewiesen ist. Spätestens in vier Jahren werden dann Atommeiler nahezu überflüssig, vorausgesetzt die Energekonzerne kommen Ihrer Pflicht nach und bauen unser Stromnetz aus. Dies stellt für die vier großen Energiekonzerne ein großes Problem dar, waren die Atomkraftwerke doch in den vergangenen 50 Jahren eine sichere Einnahmequelle, welche dann wegbricht. Daher kann man annehmen, dass es nicht im Sinne der Energiekonzerne ist, die Energiewende wirklich zu realisieren.. Die Gegner der Solarenergie sprechen davon, dass sich die Solarwirtschaft von selbst wirtschaftlich tragen muss und sind daher FÜR den Beschluss zur radikalen Senkung und Deckelung der Einspeisevergütungen zum 09.03.2012 . Tatsache ist jedoch, das die Atomkraft bereits seit 50 Jahren gefördert wird, im Gegensatz dazu die Solarenergie keine 50 Jahre mehr braucht ! Bei jeder bisherigen Kürzung der Einspeisetarife hat sich der Solar-Markt anpassen können, zum Beispiel durch Reduzierung der Modulpreise, sodass die Solarkraft im Endeffekt nachwievor für Investoren interessant war und ist. Die kurze Zeitspanne, die Herr Rösler und Herr Röttgen zur Umsetzung der neuen Einspiesetarife vorsehen und die Deckelung des Zubaus von neuen Freiland-Kraftwerken, ist jedoch für die Branche einfach nicht umsetzbar, keine Branche kann sich innerhalb von 14 Tagen einer solch radikalen Kürzung von bis zu 26 % anpassen, dies ist schlicht nicht möglich. Wenn es dabei bleibt, sind bis zu 400.000 Arbeitsplätze in Deutschland in Gefahr, schon jetzt wurden auf den Beschluss hin, Arbeitsplätze abgebaut, es ist mit massiven Insolvenzen innerhalb der deutschen Solarbranche zu rechnen, da mit einem zeitlichen Vorlauf von gerade einmal 14 Tagen keinerlei Planungsicherheit mehr in Deutschland gegeben ist. Daraus resultiert leider, dass sich Investoren aus Deutschland zurückziehen. Es scheint als solle die Solarenergie in Deutschland abgeschafft werden! Wir rufen Sie dazu auf mit Ihrer Stimme für unsere Petition und für die genannten vier Punkte zu stimmen, stimmen Sie somit FÜR die Solarwende !

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 26.02.2012
Sammlung endet: 20.06.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 2-17-18-751-034765Energiewirtschaft
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.
    Begründung
    Die Petition wendet sich gegen die Reduzierung der Einspeisevergütung für
    Solarstrom aus Freiflächenanlagen und fordert, die von der Bundesregierung am
    09.03.2012 vorgestellte Änderung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz rückgängig zu
    machen.
    Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass die drastische Kürzung der
    Solarförderung den Ausbau der erneuerbaren Energien bremse und die deutsche
    Solarwirtschaft in eine tiefe Krise stürze. Sollte es zu einer Verabschiedung des
    Gesetzes kommen, sei mit massiven Insolvenzen innerhalb der deutschen
    Solarbranche zu rechnen, da den Investoren keine hinreichende Planungssicherheit
    gewährt werde. Es sei davon auszugehen, dass in Deutschland bis zu
    400.000 Arbeitsplätze in Gefahr sein könnten.
    Die Petition fordert daher, die Deckelung der Freilandanlagen generell zu stoppen
    und die aus der Praxis sinnvolle Frist zur Reduzierung von Einspeisevergütungen für
    Freiflächenanlagen mit vier Monaten und die für Dachanlagen mit zwei Monaten
    anzusetzen. Des Weiteren sollte die Reduzierung der Vergütung von Stufe zu Stufe
    jeweils nicht mehr als 14 % betragen.
    Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
    eingereichten Unterlagen verwiesen.
    Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
    Abschlusstermin für die Mitzeichnung 379 Unterstützer fand sowie auf der
    Internetseite des Petitionsausschusses 70 Diskussionsbeiträge bewirkt hat.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen eine Stellungnahme des
    Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) eingeholt.
    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich auf dieser Grundlage wie
    folgt zusammenfassen:
    Der Petitionsausschuss gibt zu bedenken, dass die Förderung der erneuerbaren
    Energien in Deutschland nicht willkürlich erfolgt, sondern sich auf ein
    ordnungsgemäß verabschiedetes Gesetz stützt. So legt die Bundesregierung nach
    § 65 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) dem Deutschen Bundestag einen
    Bericht zur Evaluierung des Gesetzes vor. Der am 06.06.2011 im Bundeskabinett
    beschlossene sog. "EEG-Erfahrungsbericht" enthält einen Überblick über die
    Entwicklung der erneuerbaren Energien für Betrachtungen der einzelnen Sparten
    und stellt aus Sicht des BMU die Handlungsempfehlungen dar.
    Vor dem Hintergrund, dass sich der Ausbau der Photovoltaik in Deutschland in den
    vergangenen Jahren rasant entwickelt hat und die jährlich neu installierte Leistung im
    Jahr 2011 einen Rekordstand von rund 7.500 Megawatt (MW) im Vergleich zu
    3.800 MW im Jahr 2009 erreicht hat, brachte der starke Zubau nicht nur deutliche
    Preisreduzierungen für Photovoltaikmodule mit sich, sondern bewirkte auch
    erhebliche Schwierigkeiten. Zum einen müssen sowohl die Kosten der Vergütung,
    die alle Stromverbraucher durch die EEG-Umlage tragen, verträglich bleiben als
    auch die Renditen der Anlagen vertretbar sein. Beides ist Voraussetzung dafür, dass
    die Akzeptanz der Bevölkerung für das EEG langfristig erhalten bleibt. Weiterhin ist
    zu bedenken, dass die Zubaugeschwindigkeit bei der Photovoltaik in Einklang mit der
    Umstellung der Energieversorgung für Infrastruktur stehen muss, d.h. die Stromnetze
    und die technischen Rahmenbedingungen können nicht so schnell auf die neuen
    Anforderungen durch die Einspeisung aus erneuerbaren Energien eingestellt
    werden. Vor diesem Hintergrund war es erforderlich, die Photovoltaikförderung nach
    dem EEG anzupassen. Nach § 9 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des
    Deutschen Bundestages ist der Petitionsausschuss verpflichtet, eine Stellungnahme
    der Fachausschüsse einzuholen, wenn die Petitionen einen Gegenstand der
    Beratung in diesen Fachausschüssen betreffen. Damit wird sichergestellt, dass die
    Petitionen bei inhaltlichen Überschneidungen in die Beratungen der Fachausschüsse
    über die an sie überwiesenen Gesetze und Anträge einbezogen werden. Da das
    Anliegen den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom
    und Solarstrahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren
    Energien" (Bundestags-Drucksache 17/8877) betraf, wurde die Petition dem

    federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit der
    Bitte um Abgabe einer Stellungnahme vorgelegt. Der Ausschuss für Umwelt,
    Naturschutz und Reaktorsicherheit hat die Beratung für das Gesetz am 28.03.2012
    abgeschlossen und dem Petitionsausschuss eine Stellungnahme übersandt. Im
    Ergebnis ist das Plenum des Deutschen Bundestages der Empfehlung des
    Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gefolgt und hat den
    Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 29.03.2012 angesichts der oben beschriebenen
    Gesamtsituation angenommen. Hiermit konnte dem Anliegen der Petition nicht
    Rechnung getragen werden. Der Petitionsausschuss stellt jedoch fest, dass die in
    dem Gesetz enthaltenen Übergangsregelungen nach Dafürhalten des Bundesrates
    dem Vertrauensschutz nicht hinreichend Rechnung getragen haben, sodass der
    Bundesrat am 11.05.2012 den Vermittlungsausschuss zu Nachbesserungen bei der
    Solarförderung angerufen hat. Der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern
    hat sich am 27.06.2012 auf einen Kompromiss bei der Solarförderung geeinigt.
    Demnach soll die Kürzung in einer Stufe um 3% geringer ausfallen als geplant.
    Dieses bedeutet, dass die Förderungen von Dachanlagen zum 01.07.2012 um 13 %
    sinken, die Förderungen von Freiflächen um 12 % sinken und die von
    Konversionsflächen um 8 % sinken. Ab dem 01.10.2012 sollen alle drei Fördersätze
    um drei weitere Prozent sinken. Weiterhin sieht der vom Vermittlungsausschuss
    beschlossene Kompromiss vor, dass die Förderung für alle Anlagen auslaufen soll,
    wenn eine installierte Leistung von 52.000 MW erreicht ist. Derzeit sind bereits
    28.000 MW installiert.
    Vor dem Hintergrund, dass die Vergütung für Strom aus Photovoltaik nicht in der
    gleichen Geschwindigkeit gesunken ist wie die Systempreise für
    Photovoltaikanlagen, ist eine erhebliche Überförderung entstanden, die dazu geführt
    hat, dass in Deutschland in den letzten beiden Jahren jeweils Photovoltaikanlagen
    mit einer Gesamtleistung von rund 7.500 MW neu installiert wurden. Der politisch
    vereinbarte und aus System- und Netzsicht sinnvolle Zielkorridor für den jährlichen
    Zubaubetrieb beträgt 2.500 und 3.500 MW. Der tatsächliche Zubau war daher zwei
    Jahre in Folge doppelt so hoch wie der als sinnvoll angesehene Zubaukorridor. Der
    Petitionsausschuss bittet daher um Verständnis, dass weitere gesetzgeberische
    Maßnahmen im Sinne der Petition nicht möglich sind. Angesichts des Ergebnisses,
    das der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern zu Solarenergie am
    27.06.2012 erzielt hat, empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, weil der Bitte nach einer nicht mehr als 14%igen Reduzierung der

    Einspeisevergütung vorerst Rechnung getragen und somit dem Anliegen teilweise
    entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

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