Alueella: Thüringen
Terveys

Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) auch für Einzelpersonen in Thüringen

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Thüringer Landtag Petitionsausschuss
42 Tukeva 33 sisään Thüringen

Vetoomuksen esittäjä on peruuttanut vetoomuksen

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Vetoomuksen esittäjä on peruuttanut vetoomuksen

  1. Aloitti joulukuuta 2022
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

06.03.2023 klo 12.02

Ergänzend informiere ich die Interessenten an dieser Petition darüber, dass das Thüringer Sozialministerium eine Anpassung der Verordnung zum §45 SGB XI in Arbeit hat.


Neue Begründung:

Als Mitglied der AOK Plus Sachsen/Thüringen musste ich feststellen, dass die Mitglieder in dieser Krankenkasse unterschiedlich behandelt werden, weil die jeweiligen Landtage mit unterschiedlichen Gesetzgebungen auf die Krankenkassen wirken. In Sachsen können mit der dortigen Pflegeunterstützungverordnung Einzelpersonen als Nachbarschaftshelfer anerkannt werden und in Thüringen nicht. In Thüringen dürfen nur berechtigte Unternehmen diese Entlastungsbeträge abrechnen. Die Pflegeunternehmen sind völlig ausgelastet und sogar überfordert. Als Pflegebedürftiger hat man fast keine Chance, einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Die Anerkennung von Einzelpersonen als Nachbarschaftshelfer wäre sehr hilfreich und würde die Situation entspannen.

Was hat sich zwischenzeitlich seit Weihnachten 2022 getan:

Im Januar reichte ich eine schriftliche Anfrage an das Thüringer Sozialministerium ein, die das Thema dieser Petition zum Inhalt hatte. Ende Januar informierte mich der zuständige Referatsleiter schriftlich darüber, dass eine Überarbeitung der Verordnung zum §45 SGB XI derzeitig auf den Weg gebracht wird und diese dann noch im Frühjahr in Kraft treten soll.

In der Ausgabe der Thüringer Allgemeinen vom 06.03.2023 ist auf der Titelseite ein Artikel zu lesen, in dem die Sozialministerin Heike Werner das baldige Inkrafttreten der reformierten Verordnung ankündigt. Hierin ist geregelt, wie Nachbarschaftshilfe mit den monatlichen 125 Euro Entlastungsbetrag honoriert werden kann.

Sobald die neue angepasste Verordnung veröffentlicht ist, werde ich nach deren Auswertung über den Fortgang dieser Petition entscheiden.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 35 (28 in Thüringen)


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