Região: Turíngia
Saúde

Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) auch für Einzelpersonen in Thüringen

Requerente não público
A petição é dirigida a
Thüringer Landtag Petitionsausschuss
42 Apoiador 33 em Turíngia

A petição foi retirada pelo peticionário

42 Apoiador 33 em Turíngia

A petição foi retirada pelo peticionário

  1. Iniciado dezembro 2022
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Falhado

07/05/2023 13:35

Wie in der Petition-Begründung bereits angekündigt lösche ich hiermit die Petition wegen Erfolglosigkeit.


Neues Zeichnungsende: 07.05.2023
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 41 (33 in Thüringen)


20/04/2023 23:55

Abgabe einer Erklärung wegen der Absicht diese Petition zu beenden.


Neue Begründung:

Als Mitglied der AOK Plus Sachsen/Thüringen musste ich feststellen, dass die Mitglieder in dieser Krankenkasse unterschiedlich behandelt werden, weil die jeweiligen Landtage mit unterschiedlichen Gesetzgebungen auf die Krankenkassen wirken. In Sachsen können mit der dortigen Pflegeunterstützungverordnung Einzelpersonen als Nachbarschaftshelfer anerkannt werden und in Thüringen nicht. In Thüringen dürfen nur berechtigte Unternehmen diese Entlastungsbeträge abrechnen. Die Pflegeunternehmen sind völlig ausgelastet und sogar überfordert. Als Pflegebedürftiger hat man fast keine Chance, einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Die Anerkennung von Einzelpersonen als Nachbarschaftshelfer wäre sehr hilfreich und würde die Situation entspannen.

Was hat sich zwischenzeitlich seit Weihnachten 2022 getan:

Im Januar reichte ich eine schriftliche Anfrage an das Thüringer Sozialministerium ein, die das Thema dieser Petition zum Inhalt hatte. Ende Januar informierte mich der zuständige Referatsleiter schriftlich darüber, dass eine Überarbeitung der Verordnung zum §45 SGB XI derzeitig auf den Weg gebracht wird und diese dann noch im Frühjahr in Kraft treten soll.

In der Ausgabe der Thüringer Allgemeinen vom 06.03.2023 ist auf der Titelseite ein Artikel zu lesen, in dem die Sozialministerin Heike Werner das baldige Inkrafttreten der reformierten Verordnung ankündigt. Hierin ist geregelt, wie Nachbarschaftshilfe mit den monatlichen 125 Euro Entlastungsbetrag honoriert werden kann.

Sobald die neue angepasste Verordnung veröffentlicht ist, werde ich nach deren Auswertung über den Fortgang dieser Petition entscheiden.

Jetzt nach Ostern und dem Erhalt der "Nachbarschaftshilfe in Thüringen neu ab Frühjahr 2023" auf drei A4 Seiten konnte ich diesen entnehmen, dass die Hürden für die Inanspruchnahme dieser 125 Euro für einfache unterschwellige Hilfeleistungen für den Nachbarschaftshelfer viel zu hoch und lebensfremd sind. Es sind Teilnahme an einem Kurs, dann sich registrieren zu lassen, dann wegen max. 10 Euro die Stunde und max. eine zu betreuende Person und max. 125 Euro im Monat müssen diese Einkünfte beim Finanzamt angeben werden und dann muss man noch einen ausreichenden Versicherungsschutz besitzen. Welcher Helfer wird und will sich diese Umstände in Kauf nehmen. Es wird also weiterhin so sein, dass der zu Betreuende aus eigener Tasche und nicht von diesem Entlastungsbetrag dem Helfer einen finanziellen Salär geben wird. Die vom Thüringer Sozialministerium zur Verfügung gestellten Mittel hierfür über hunderttausende Euro werden somit nicht abgerufen werden. Diese Gesetzesnovelle ist zwar gut gemeint aber schlecht gemacht. Für mich ist das ein aussichtsloser Kampf gegen Windmühlen und ich werde somit diese Petition Ende April beenden. Wenn sich jemand bereit erklärt, kann er sich mit diesem Thema direkt an den Petitionsausschuss des Thüringer Landtages wenden. Ich danke allen für die unterstützenden Unterschriften und hilfreiche Kommentare.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 40 (33 in Thüringen)


06/03/2023 12:02

Ergänzend informiere ich die Interessenten an dieser Petition darüber, dass das Thüringer Sozialministerium eine Anpassung der Verordnung zum §45 SGB XI in Arbeit hat.


Neue Begründung:

Als Mitglied der AOK Plus Sachsen/Thüringen musste ich feststellen, dass die Mitglieder in dieser Krankenkasse unterschiedlich behandelt werden, weil die jeweiligen Landtage mit unterschiedlichen Gesetzgebungen auf die Krankenkassen wirken. In Sachsen können mit der dortigen Pflegeunterstützungverordnung Einzelpersonen als Nachbarschaftshelfer anerkannt werden und in Thüringen nicht. In Thüringen dürfen nur berechtigte Unternehmen diese Entlastungsbeträge abrechnen. Die Pflegeunternehmen sind völlig ausgelastet und sogar überfordert. Als Pflegebedürftiger hat man fast keine Chance, einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Die Anerkennung von Einzelpersonen als Nachbarschaftshelfer wäre sehr hilfreich und würde die Situation entspannen.

Was hat sich zwischenzeitlich seit Weihnachten 2022 getan:

Im Januar reichte ich eine schriftliche Anfrage an das Thüringer Sozialministerium ein, die das Thema dieser Petition zum Inhalt hatte. Ende Januar informierte mich der zuständige Referatsleiter schriftlich darüber, dass eine Überarbeitung der Verordnung zum §45 SGB XI derzeitig auf den Weg gebracht wird und diese dann noch im Frühjahr in Kraft treten soll.

In der Ausgabe der Thüringer Allgemeinen vom 06.03.2023 ist auf der Titelseite ein Artikel zu lesen, in dem die Sozialministerin Heike Werner das baldige Inkrafttreten der reformierten Verordnung ankündigt. Hierin ist geregelt, wie Nachbarschaftshilfe mit den monatlichen 125 Euro Entlastungsbetrag honoriert werden kann.

Sobald die neue angepasste Verordnung veröffentlicht ist, werde ich nach deren Auswertung über den Fortgang dieser Petition entscheiden.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 35 (28 in Thüringen)


29/12/2022 23:36

Die Dauer der Unterschriftensammlung habe ich von 3 Monaten auf 9 Monate verlängert, weil es vermutlich zeitlich nicht ausreichen wird, 1500 unterstützende Unterschriften zu erhalten


Neues Zeichnungsende: 19.09.2023
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 13 (12 in Thüringen)


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