01/08/2025, 12:31
Die Kelter wird nicht geschleift, aber dennoch Ihrer Gestalt und Nutzung entzogen. Nur das innere mittelalterliche gezapfte Holzgerüst steht unter Denkmalschutz, sowie die wenigen verwendeten Steinquader. Alles Andere darf verändert werden, wie es der Betonbrutalität beliebt, nebst Gauben etc.
Erfahrungen aus der Umgebung zeigen ferner, wie man mit unabsichtlichen oder bewußten Schwächen/Tricks bei Gestaltungs- und Nutzungsauflagen Hintertürchen offen hält für Schliche.
Vereine sollen sich künftig in privat bewirtschafteten Nutzräumen einmieten dürfen. Beachte "sollen", "dürfen" und monetäre Komponente.
Wir danken sehr für Interesse und Unterstützung.