Am Freitag, 8. Mai 2026, haben neun Faßbergerinnen und Faßberger im DLRG-Heim den Verein Pro! Lehrschwimmbecken Faßberg n.e.V. gegründet. Damit bekommt das bisherige Engagement für den Erhalt des Lehrschwimmbeckens in der Lerchenschule eine feste Struktur. Ziel des Vereins ist es, auf die Sanierung hinzuwirken, die Wiederaufnahme des Betriebs und den dauerhaften Erhalt des Beckens aktiv zu unterstützen.
Zum ersten Vorsitzenden wurde André Blin gewählt. Zweiter Vorsitzender ist Georg Radlanski, Schatzmeister ist Reimar Große-Bölting. Die Satzung wurde im Rahmen der Gründungsversammlung beschlossen. In den kommenden Wochen stehen zunächst die organisatorischen Schritte zur Anerkennung und Arbeitsfähigkeit des Vereins an. Danach sollen Gespräche mit Verwaltung und Politik geführt und weitere Unterstützerinnen und Unterstützer gewonnen werden.
Wenn Ihr weiterhin dabei helfen wollt, das Lehrschwimmbecken zu erhalten, werdet Mitglied oder unterstützt uns gerne mit einer Spende!
Gestern habe ich im Rahmen der "Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen und Tourismus" die Listen zum Einwohnerantrag "Lehrschwimmbecken" an die Bürgermeisterin Speder übergeben.
Der Förderverein Faßberg e.V. ist seit dem 31. Mai 2024 in das Vereinsregister Lüneburg eingetragen. Ich habe heute beim 1. Vorsitzenden Michael Maniewski die Gründung der Sparte "Lehrschwimmbecken" beantragt, um auf diesem Weg Ideen zu erarbeiten und Mittel zum Erhalt des Lehrschwimmbeckens zu schaffen.
Jeder, der dem Verein beitritt leistet einen wichtigen Beitrag durch seine Mitgliedschaft. Natürlich ist auch aktive Mitarbeit gefragt. Jeder so, wie es ihm möglich ist. Schaut für weitere Informationen einfach hier: moinhei.de/content/perma?id=5767
Eine Beitrittserklärung findet ihr im Anhang.
Seit heute ist die Sammlung beendet. Im Zeitraum vom 25. Apr. bis 31.Mai wurden insgesamt 456 Unterschriften gesammelt. Notwendig waren lediglich 5 % der in Faßberg gemeldeten Bürger, also 304 Unterschriften.
Wir möchten euch auf diesem Weg ganz herzlich bedanken für eure Unterstützung!
Wie geht es nun weiter?
Momentan wird noch die Übergabe vorbereitet. Diese soll im Laufe der nächsten Woche erfolgen. Danach entscheidet der Hauptausschuss über die Zulässigkeit des Antrags. Bei Feststellung der Zulässigkeit muss innerhalb von sechs Monaten über den Antrag beraten werden.
Mit freundlichen Grüßen
André Blin und Reimar Große-Bölting
am Di, 04.06.2024 findet um 18.00 h in der Mensa der Schule Faßberg die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen und Tourismus statt.
Der TOP 07 "Beratung und Beschlussfassung über die Finanzierung der Sanierung des Lehrschwimmbeckens" klingt erstmal hoffnungsvoll. Die angefügte Beschlussvorlage 1626/2024 hingegen enthält folgenden Wortlaut:
"Auf Grund der derzeitigen finanziellen Situation beschließt der Rat der Gemeinde Faßberg das Lehrschwimmbecken nicht zu sanieren und außerbetrieb zu nehmen."
Aus der Beschlussvorlage ist nicht zu entnehmen, dass eine belastbare Kostenschätzung der notwendigen Sanierungen erstellt oder Fördermöglichkeiten geprüft wurden.
Wir befinden uns mit dem Einwohnerantrag im Endspurt der Unterschriftensammlung. Jeder, der noch keine Unterschrift geleistet hat und zum Erhalt beitragen möchte, sollte dies schnellstens tun!
Da es sich um eine öffentliche Sitzung handelt, sollte natürlich auch die Gelegenheit ergriffen werden, Fragen zu stellen. Vielleicht kann der ein oder andere auch in der Sitzung Ideen beisteuern, wie ein Erhalt gewährleistet werden kann.
nachdem die Petition unter openpetition nicht anerkannt wurde, startet ab morgen die Unterschriftensammlung für den Einwohnerantrag nach § 31 NKomVG.
Teilt gerne über die üblichen Kanäle, wenn ihr eine Sammelstelle für Unterschriften seht. Beachtet bitte die dort ebenfalls ausgelegten Hinweise für die Unterschrift. Die Einhaltung ist wichtig, damit eure Stimme auch wirklich gezählt werden kann. Die wesentlichen Punkte sind:
- bitte leserlich, in Druckschrift schreiben
- das Mindestalter beträgt 16 Jahre
- Unterzeichner müssen ihren Wohnsitz seit mindestens 3 Monaten in Faßberg haben
- die Daten müssen vollständig eingetragen werden
- es dürfen keine Vermerke, Zusätze, Vorbehalte, etc. hinzugefügt werden
- jeder darf nur einmal für diese Anliegen unterzeichnen
Außerdem findet ihr dort Hinweise zur Kostenschätzung, die auf jeder einzelnen Unterschriftenliste angegeben ist.
wie aus der Rückmeldung zur Petition zu entnehmen war, ist die Petition im Niedersächsischen Kommunalverwaltungsgesetzt kein Bestandteil der Bürgerbeteiligung. In unserem Fall ist das Mittel der Wahl der "Einwohnerantrag nach § 31 NKomVG".
Diesen habe ich heute morgen um 7.20 h am Rathaus eingereicht.
Das Verfahren sieht zunächst vor, dass die Gemeinde eine Schätzung der Kosten für die Erfüllung des Begehrens an den Einreicher übermittelt. Sobald dies geschehen ist, wird diese Kostenschätzung in die Sammellisten für die Unterschriften aufgenommen und die Sammlung kann gestartet werden.
Berechtigt zur Unterschrift ist, wer mindestens 14 Jahre alt ist und seinen Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Faßberg hat.
Als Vertretungsberechtigter im Einwohnerantrag ist André Blin genannt. Wir werden gemeinsam über den Fortschritt des Einwohnerantrags informieren und eine Information herausgeben, wenn die Listen zur Unterschrift bereitstehen.
"Das für uns maßgebliche Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) kennt den Begriff der "Petition" nicht, vielmehr wird in den §§ 31-33 der Einwohnerantrag, das Bürgerbegehren und der Bürgerentscheid definiert. Ich würde Sie bitten, Ihr Anliegen entsprechend zu konkretisieren und in dem formal notwendigen Verfahren bei mir einzureichen." (Kerstin Speder, per E-Mail am 15. Apr. 2024).