Alueella: Saksa

Erziehungsgeld/Elterngeld - Auszahlung des Elterngeldes zum 1. jeden Monats

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Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
28 Tukeva 28 sisään Saksa

Vetoomus on hylätty.

28 Tukeva 28 sisään Saksa

Vetoomus on hylätty.

  1. Aloitti 2016
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

11.09.2017 klo 13.05

Pet 3-18-17-851-034258

Erziehungsgeld/Elterngeld


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Die Petentin möchte erreichen, dass das Elterngeld jeweils zum 1. jedes Monats
überwiesen wird.
Sie kritisiert die Regelung, dass sich die Auszahlung des Elterngeldes an den
Lebensmonaten des Kindes orientiert und führt aus, dass das Elterngeld das Gehalt
ersetze und wie dieses zum 1. oder 15. eines Monats ausgezahlt werden solle.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 28 Mitzeichnende haben das
Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte
das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Das Elterngeld ersetzt Erwerbseinkommen, das für die Familie nach der Geburt eines
Kindes wegfällt, weil die Eltern für die Betreuung des Neugeborenen eine berufliche
Auszeit nehmen oder im Beruf „kürzer treten“. Nach den Ausführungen der
Bundesregierung soll seinem Sinn und Zweck nach das Elterngeld daher ab der
Geburt bezogen werden können. Die Lebensmonate des Kindes bilden daher die
Grundlage für die Berechnung und Zahlung des Elterngeldes. Die Bundesregierung
hat weiterhin mitgeteilt, dass die Möglichkeit der Elterngeldzahlung nach
Kalendermonaten bei Einführung des Elterngeldes wie auch in der laufenden
Auswertung und Weiterentwicklung dieser Leistung mehrfach geprüft wurde. Eine
kalendermonatsbezogene Zahlung von Elterngeld könne jedoch dazu führen, dass in
Familien insbesondere unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes eine finanzielle Lücke
entsteht. Dies stünde dem Zweck des Elterngeldes als einer wirtschaftlichen Sicherung

direkt nach der Geburt entgegen. Zudem würde die Auszahlung nach
Kalendermonaten die Berechnung und Auszahlung durch die Elterngeldstellen in den
Ländern deutlich komplizierter gestalten.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die lebensmonatsbezogene Auszahlung der
überwiegenden Zahl der Berechtigten bekannt ist und dass sie sich in der
Durchführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) etabliert hat.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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