10/21/2023, 19:45
Nochmal eine Quelle angegeben: "die dritte Säule eines dynamischen pluralistischen Bildungssystems sein, das jedem Menschen sein Recht auf lebenslange Bildung garantiert" (bvnl.de)
Neuer Petitionstext:
Ziel der Petition ist es, jungen Menschen in Bayern informelle und selbstbestimmte Bildungsmöglichkeiten außerhalb von Schulen zu ermöglichen. Neben den freien und den staatlichen Schulen sollen flexible außerschulische Bildungsstrukturen dieBildungsstrukturen "die dritte Säule eines dynamischen pluralistischen Bildungssystems sein, das jedem Menschen sein Recht auf lebenslange Bildung garantiert. Diegarantiert" (bvnl.de). Die Familien und die jungen Menschen selbst sollen die Freiheit haben, die Art und den Ort der Bildung selbst zu wählen. Entstehen soll eine zukunftsorientierte und flexible Bildungslandschaft, in welcher neben dem Lernen an staatlichen oder freien Schulen auch der Besuch von Fern- und Online-Schulen sowie selbstbestimmte und häusliche Bildung anerkannt und zugelassen sind.
Die Anzahl der jungen Menschen, für die das derzeitige Bildungssystem nicht mehr passend ist, steigt von Tag zu Tag. Junge Menschen haben jedoch durch die Schulpflicht keinen Entscheidungsspielraum hinsichtlich ihres Bildungssettings. Eltern, die den Wunsch ihrer Kinder nach selbstbestimmtem Lernen ernst nehmen und unterstützen, werden in Deutschland kriminalisiert, zahlen oft hohe Buß- und Zwangsgelder, müssen den (teilweisen) Verlust ihres Sorgerechts fürchten, leben versteckt oder verlassen das Land. Auch gibt es zahlreiche rechtliche Verfahren, weil gebildete, zukunftsorientierte und achtsame junge Menschen selbstbestimmt den Schulgebäudeanwesenheitszwang ablehnen und sich alternative Bildungsstrukturen wünschen.
Das heißt, dass es für gesunde Kinder keine legale Alternative zum Schulbesuch gibt.
Wie sehen die rechtlichen Hintergründe aus?
In den allermeisten Staaten dieser Welt gibt es legale Bildungsformen fernab des verpflichtenden Schulbesuchs. Hier leben und lernen viele Menschen jeden Alters durch verschiedene Bildungssettings. In Deutschland ist die Schulpflicht in den jeweiligen Bundesländern verankert:
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
Artikel 118 Schulzwang
(1) Wer ohne berechtigten Grund dem Unterricht oder einer verbindlichen Schulveranstaltung fernbleibt, obwohl er der Schulpflicht unterliegt, kann auf Antrag der Schule von der Kreisverwaltungsbehörde durch ihre Beauftragten zwangsweise der Schule zugeführt werden.
Quelle: www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-118
Grundgesetz Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar
Quelle:https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html
Grundgesetz Artikel 2
- Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt
Quelle: www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html
UN Generalversammlung, hier die Umsetzung der UN-Resolution 60/251 „Menschenrechtsrat“ vom 15. März 2006:
Punkt 62. Nach den vorliegenden Informationen könnte es sein, dass in manchen Bundesländern Bildung ausschließlich als "Schulbesuch" verstanden wird. Auch wenn der Sonderberichterstatter ein Verfechter der unentgeltlichen und obligatorischen öffentlichen Schule ist, muss daran erinnert werden, dass Bildung nicht auf "school attendance" reduziert werden kann und stets auf das Wohl des Kindes ausgerichtet sein muss. Alternativen wie Fernunterricht und "homeschooling" sind mögliche Optionen, die unter gewissen Umständen, die außergewöhnlich sein müssen, in Betracht kommen können, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass nach Artikel 13 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Eltern das Recht zukommt, die angemessene Bildung für ihre Kinder zu bestimmen. Die Förderung und Stärkung des öffentlichen und staatlich finanzierten Bildungssystems darf nicht dazu führen, Modelle ohne physische Präsenz im Schulgebäude anzuprangern. In diesem Sinne wurden dem Sonderberichterstatter Klagen über Drohungen mit dem Entzug des elterlichen Sorgerechts zur Kenntnis gebracht, weil Kinder in "homeschooling"-Modellen unterrichtet werden.
Quelle: www.un.org/depts/german/menschenrechte/a-hrc-4-29.pdf
Artikel 13 (1) des UN-Sozialpakts:
Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Bildung an. Sie stimmen überein, dass die Bildung auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und des Bewusstseins ihrer Würde gerichtet sein und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten stärken muss.
Quelle:https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICESCR/ICESCR_Pakt.pdf
Artikel 26 (3) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
(3) Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.
Quelle: www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf
§1631 BGB Recht auf gewaltfreie Erziehung
- Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631.html
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 12 (12 in Bayern)
10/18/2023, 19:59
Quellenangaben ergänzt
Bildung ist ein hohes Gut, das wir durch eine Etablierung pluraler Bildungsmöglichkeiten qualitativ verbessern und zeitgemäß gestalten möchten. Dies macht vor allem dort Sinn, wo junge Menschen und deren Eltern Verantwortung für Ihren eigenen Bildungsprozess übernehmen möchten und können, aber auch wenn das schulische Bildungsangebot den jungen Menschen nicht erreichen kann.
Der Neurobiologe und Lernforscher Gerald Hüther sagt: „Wissen muss sich das Kind selbst aneignen“. Dazu könne man kein Kind zwingen, „das geht auch nicht mit einer Schulpflicht, das geht auch nicht mit Druck. [2]
[2] J. Gutmann, Man kann Kinder abrichten: Hirnforscher sieht ein großes Problem an Schulen, 27.03.2023. [Online]. www.merkur.de/leben/gesundheit/erziehung-eltern-lehrer-schule-lernen-kinder-forscher-abrichten-zr-92158774.html. [Zugriff am 28.04.2023].
Neuer Petitionstext: Ziel der Petition
Ziel der Petition ist es, jungen Menschen in Bayern informelle und selbstbestimmte Bildungsmöglichkeiten außerhalb von Schulen zu ermöglichen. Neben den freien und den staatlichen Schulen sollen flexible außerschulische Bildungsstrukturen die dritte Säule eines dynamischen pluralistischen Bildungssystems sein, das jedem Menschen sein Recht auf lebenslange Bildung garantiert. Die Familien und die jungen Menschen selbst sollen die Freiheit haben, die Art und den Ort der Bildung selbst zu wählen. Entstehen soll eine zukunftsorientierte und flexible Bildungslandschaft, in welcher neben dem Lernen an staatlichen oder freien Schulen auch der Besuch von Fern- und Online-Schulen sowie selbstbestimmte und häusliche Bildung anerkannt und zugelassen sind.
BegründungDie Anzahl der jungen Menschen, für die das derzeitige Bildungssystem nicht mehr passend ist, steigt von Tag zu Tag. Junge Menschen haben jedoch durch die Schulpflicht keinen Entscheidungsspielraum hinsichtlich ihres Bildungssettings. Eltern, die den Wunsch ihrer Kinder nach selbstbestimmtem Lernen ernst nehmen und unterstützen, werden in Deutschland kriminalisiert, zahlen oft hohe Buß- und Zwangsgelder, müssen den (teilweisen) Verlust ihres Sorgerechts fürchten, leben versteckt oder verlassen das Land. Auch gibt es zahlreiche rechtliche Verfahren, weil gebildete, zukunftsorientierte und achtsame junge Menschen selbstbestimmt den Schulgebäudeanwesenheitszwang ablehnen und sich alternative Bildungsstrukturen wünschen. Es gibt Kinder und Jugendliche, die andere, individuelle Wege benötigen und einfordern.wünschen.
Das heißt, dass es für gesunde Kinder keine legale Alternative zum Schulbesuch gibt.
Wie sehen die rechtlichen Hintergründe aus?
In den allermeisten Staaten dieser Welt gibt es legale Bildungsformen fernab des verpflichtenden Schulbesuchs. Hier leben und lernen viele Menschen jeden Alters durch verschiedene Bildungssettings. In Deutschland ist die Schulpflicht in den jeweiligen Bundesländern verankert:
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
Artikel 118 Schulzwang
(1) Wer ohne berechtigten Grund dem Unterricht oder einer verbindlichen Schulveranstaltung fernbleibt, obwohl er der Schulpflicht unterliegt, kann auf Antrag der Schule von der Kreisverwaltungsbehörde durch ihre Beauftragten zwangsweise der Schule zugeführt werden.
Quelle: www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-118
Grundgesetz Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar
Quelle:https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html
Grundgesetz Artikel 2
- Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt
Quelle: www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html
UN Generalversammlung, hier die Umsetzung der UN-Resolution 60/251 „Menschenrechtsrat“ vom 15. März 2006:
Punkt 62. Nach den vorliegenden Informationen könnte es sein, dass in manchen Bundesländern Bildung ausschließlich als "Schulbesuch" verstanden wird. Auch wenn der Sonderberichterstatter ein Verfechter der unentgeltlichen und obligatorischen öffentlichen Schule ist, muss daran erinnert werden, dass Bildung nicht auf "school attendance" reduziert werden kann und stets auf das Wohl des Kindes ausgerichtet sein muss. Alternativen wie Fernunterricht und "homeschooling" sind mögliche Optionen, die unter gewissen Umständen, die außergewöhnlich sein müssen, in Betracht kommen können, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass nach Artikel 13 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Eltern das Recht zukommt, die angemessene Bildung für ihre Kinder zu bestimmen. Die Förderung und Stärkung des öffentlichen und staatlich finanzierten Bildungssystems darf nicht dazu führen, Modelle ohne physische Präsenz im Schulgebäude anzuprangern. In diesem Sinne wurden dem Sonderberichterstatter Klagen über Drohungen mit dem Entzug des elterlichen Sorgerechts zur Kenntnis gebracht, weil Kinder in "homeschooling"-Modellen unterrichtet werden.
Quelle: www.un.org/depts/german/menschenrechte/a-hrc-4-29.pdf
Artikel 13 (1) des UN-Sozialpakts:
Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Bildung an. Sie stimmen überein, dass die Bildung auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und des Bewusstseins ihrer Würde gerichtet sein und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten stärken muss.
Quelle:https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICESCR/ICESCR_Pakt.pdf
Artikel 26 (3) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
(3) Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.
Quelle: www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf
§1631 BGB Recht auf gewaltfreie Erziehung
- Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen.
Zwang,Quelle: Erpressung, Bestrafung und Androhung von Strafen sind entwürdigende Maßnahmen, die zu seelischen Verletzungen führen.www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631.html
Neue Begründung: Es wird sich über ihren eigenen Willen, ihr Selbstbestimmungsrecht, ihre Vorstellungen und ihre freiheitlichen Rechte immer noch in einer von Adultismus geprägten Weise hinweggesetzt, ohne ihnen ihre Rechte vollumfänglich zu gewähren.Die Argumentationen werden jedoch von Verwaltungsbehörden und Gerichten übergangen, die Familien finanziell bestraft oder ihnenEltern mit dem Entzug des Sorgerechts gedroht. Statt die individuell von den jungen Menschen gewählten Bildungswege anzuerkennen und zeitgemäße Möglichkeiten zu schaffen, werden den jungen Menschen Verhaltensauffälligkeiten diagnostiziert, oder ihnen Schulverweigerung, Schulangst oder Faulheit vorgeworfen. Ihr grundrechtlich geschütztes Recht auf Selbstbestimmung und ihr Streben nach Autonomie (fehlende Bereitschaft zur Unterwerfung) wird als Ungehorsam/Verhaltensauffälligkeit wahrgenommen oder sogar als psychische Krankheit eingeordnet.
Das NEIN zur Schulanwesenheitspflicht ist ein unbedingtes JA zu Bildung. Bildung unter Zwang ist jedoch mit der Würde des Menschen und seinem Recht auf Bildung nicht vereinbar.
Und dies vor allem dann nicht, wenn Bildung innerhalb der verpflichtenden Schule nicht mehr zwangsläufig hochwertig und allumfassend für jeden gleichermaßen angemessen umgesetzt werden kann.
Schulen bieten für viele, aber nicht für alle jungen Menschen geeignete Bedingungen zum Lernen. Tatsächlich könnten in dieser dramatischen Situation selbstbestimmt Lernende eine Chance sein, um Druck aus dem überlasteten Schulsystem zu nehmen.
- Wissenschaftliche Studien in zahlreichen Staaten zeigen, dass diese natürliche Art der Bildung ohne Zwangsausübung und ohne Schulbesuch gelingt.[1][2]
- Möglichkeit über Externe Prüfungen Schulabschlüsse ist
einbereits hohesmöglich - In
Gut,wissenschaftlichen dasStudien wirwurde festgestellt, dass hinsichtlich des Sozialverhaltens und der sozialen Entwicklung von außerschulisch lernenden jungen Menschen keinerlei negative Auffälligkeiten im Vergleich zu schulbesuchenden jungen Menschen festgestellt werden konnten.[3] - Die verbreitete Sorge, dadurch würden soziale Verwahrlosung und Extremismus verstärkt, ist in diesen Ländern empirisch durch
eine Etablierungnichts pluralerbelegt. BildungsmöglichkeitenErfahrungen, qualitativwie verbessernsozial kompetent und zeitgemäßselbstbewusst gestaltensich möchten.frei Dazu gehört es auch, außerschulische Bildungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Dies macht vor allem dort Sinn, wolernende junge Menschen undentwickeln. deren[4] - Die
Eltern Verantwortungallermeisten fürwestlichen IhrenDemokratien eigenenkommen Bildungsprozessohne übernehmenSchulbesuchspflicht möchtenaus. [5] In Kanada sind es sogar 34 % Prozent aller Schüler, die darin außerdem noch finanziell vom Staat unterstützt werden. [6] In einigen Ländern wie Irland und können,Italien aber auch wenn das schulische Bildungsangebot den jungen Menschen nicht erreichen kann.Diese Petition soll die gleichwertige und gleichberechtigte gesellschaftliche und politische Haltung den jungen Menschen gegenüber vor allem im Bereich der Bildung ermöglichen. Es geht uns unmittelbar umhat die jungenBildungsfreiheit Menschensogar selbst,Verfassungsrang. um deren Bildungsentscheidungen, die Wahrnehmung ihrer als Subjekt und die Umsetzung ihrer Rechte. Junge Menschen sind als vollwertige Menschen mit gleichen Grund- und Menschenrechten anzusehen. Wir sind der Auffassung, dass ein junger Mensch in einem vielschichtigen Umfeld aufwachsen, teilhaben, agieren und so von Anfang an gelebte Demokratie, Selbstwirksamkeit und Selbstbestimmtheit am eigenen Leib erfahren darf. Dafür braucht es eine von Inklusion geprägte Gesellschaft, in der jeder Mensch ganz natürlich dazugehört und seinen gewünschten Bildungsprozess aktiv mitgestalten darf. Aus unserer Sicht stellt es einen nicht akzeptablen Zustand dar, dass Mütter und Väter kriminalisiert werden, die lediglich die Rechte und den Willen ihrer Töchter und Söhne respektieren und sie in ihrer Persönlichkeit achten.[7]
Was ist zu tun?Es ist sicherzustellen, dass junge Menschen, die sich außerschulisch bilden, sowie deren Familien nicht kriminalisiert und in ihren Rechten eingeschränkt und bestraft, sondern stattdessen hinsichtlich ihrer individuellen Wahl des Bildungswegs auch von staatlicher Seite unterstützt werden.
Mit der hier vorliegenden Änderung des Bayerischen Schulgesetzes sollen Rahmenbedingungen für eine selbstbestimmte Bildung geschaffen werden.
Wir fordern daher:
- Demokratische Prozesse anzustoßen, die eine außerschulische Bildung ermöglichen.
- Ins Schulgesetz auch außerschulische bzw. informelle Bildungsmöglichkeiten aufzunehmen.
- Streichung der Absätze zur Schulpflicht/des Schulzwangs aus dem bayerischen Schulgesetz.
- Etablierung eines pluralistischen und zeitgemäßen Bildungssystems mit Legalisierung außerschulischer Bildungsmöglichkeiten.
- Familien dürfen nicht kriminalisiert werden sondern unterstützt
Aus all diesen vielfältigen Gründen laden wir Sie ein, die Sinnhaftigkeit und Angemessenheit eines verpflichtenden Schulbesuchs für alle bayerischen Kinder und Jugendliche zu überdenken und selbstbestimmte Bildung in zukunftsorientierten Lernformen im bayerischen Schulgesetz zu verankern. Wir sind uns sicher, dass ein gleichberechtigtes Neben- und Miteinander von bewährter Schulbildung und freiem Lernen möglich ist.
Im Namen hunderter betroffener Familien in Bayern reiche ich diese Petition im Bayerischen Landtag ein! Denn bei dem Wunsch nach einer Legalisierung außerschulischer Bildungsformen handelt es sich nicht mehr um einzelne Familien, sondern um eine ganze Bildungsbewegung, die es verdient hat gehört zu werden!
Lassen Sie uns gemeinsam zum Wohle der jungen Menschen neue Bildungswege gehen,gehen!
Quellenverzeichnis
[1] demokratischeGünther BildungsprozesseDohmen, anstoßen,Das sowieinformelle bereitsLernen erprobte- MöglichkeitenDie ausweiteninternationale Erschließung einer bisher vernachlässigten Grundform menschlichen Lernens für das lebenslange Lernen aller, Bundesministerium für Bildung und etablieren! Forschung, Bonn, 2001
[2]Alan Thomas & Harriet Pattison, Informelles Lernen – Wie Kinder zu Hause lernen, 2016)
[3] Gutachterliche Stellungnahme, Prof. Dr. Franco Rest, Professor für Erziehungswissenschaften am Fachbereich Angewandte Sozialwissenschaften der FH-University of applied sciences and arts, Dortmund, 2009 und Jan Edel, Schulfreie Bildung, Über die Vernachlässigung schulfreier Bildungskonzepte in Deutschland, 2007 und Thomaschke, R., 2018: Selbstbestimmte Bildung: Eine empirisch psychologische Perspektive. In M. Kern (Hrsg.): Selbstbestimmte Bildungswege als Kindeswohlgefährdung? tologo verlag, Leipzig)
[4] K. Burton und Dr. E. Slater, Homeschooled children are far more socially engaged than you might think, 15.04.2019. [Online]. theconversation.com/homeschooled-children-are-far-more-socially-engaged-than-you-might-think-111353. [Zugriff am 26.04.2023].
[5] J. Sperling, Länder ohne Schulpflicht: Ein Überblick, 14.03.2022. [Online]. praxistipps.focus.de/laender-ohne-schulpflicht-ein-ueberblick_143179. [Zugriff am 28.04.2023].
[6] J. Edel, Schulpflicht und Bildungsfreiheit in Europa, Unerzogen-Magazin, S. 15/16, 03/2008.
[7] Hausunterricht, [Online]. de.wikipedia.org/wiki/Hausunterricht. [Zugriff am 26.04.2023].
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 10 (10 in Bayern)