Alueella: Thüringen

Fördermittelantrag für Kleinkläranlagen

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
10 Tukeva 10 sisään Thüringen

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

10 Tukeva 10 sisään Thüringen

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

  1. Aloitti 2013
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Thüringer Landtages .

25.01.2016 klo 17.25

Die Petition wurde am 17. Dezember 2013 auf der Petitionsplattform veröffentlicht und konnte bis zum 28. Januar 2014 mitgezeichnet werden. Sie wurde von 10 Mitzeichnern unterstützt. Damit ist das nach § 16 Abs. 1 Thüringer Petitionsgesetz erforderliche Quorum für eine öffentliche Anhörung nicht erreicht worden.

Parallel hierzu forderte der Petitionsausschuss die Thüringer Landesregierung auf, zu der Petition Stellung zu nehmen. Das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) informierte in seiner Stellungnahme darüber, dass die Richtlinie des TMLFUN nur die Förderung privater grundstücksbezogener Kleinkläranlagen vorsehe, zurzeit aber überprüft werde. Deshalb bleibe abzuwarten, ob die Möglichkeit einer Förderung auch für private Gruppenlösungen eröffnet werde.

Die Beratung der Petition im Petitionsausschuss am 3. April 2014 hat ergeben, dass zurzeit noch kein Zeitpunkt genannt werden kann, wann die Überarbeitung der Förderrichtlinie abgeschlossen ist. Der Petitionsausschuss hat den Petenten deshalb gemäß § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz darauf hingewiesen, dass er sich über die Änderung der Richtlinie informieren und - bei einer Änderung in seinem Sinne - erneut einen Förderantrag stellen muss.


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