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Petīcijas Frau Justizministerin: Geben Sie uns die Zeit für eine psychiatrische Zwangsbehandlung attēls

Frau Justizministerin: Geben Sie uns die Zeit für eine psychiatrische Zwangsbehandlung

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Bundesministerium der Justiz, Justizministerium NRW
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  1. Sākās 2013
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

07.05.2013 18:14

Erweiterung der Begründung. Konkretisierung.
Neuer Titel: Frau Justizministerin: Geben Sie uns die Zeit für eine psychiatrische Behandlung Zwangsbehandlung Neue Begründung: Der neue § 1906 BGB zur Zwangsbehandlung war schnell verabschiedet und in Kraft gesetzt.
Leider fehlte aus zeitlichen Gründen jede öffentliche Diskussion und Fachdiskussion.
Aus eben diesen zeitlichen Gründen erscheint auch die praktische Umsetzung dieses Gesetzes zur Zwangsbehandlung mehr als fraglich.
Die Umsetzung dieses Gesetzes braucht zu allererst Zeit. Zeit, die allen Beteiligten nicht zur Verfügung steht. Die Gerichte sind bereits jetzt mehr als ausgelastet. Die Betreuer überschreiten schon jetzt die vorgegebenen Zeitkontingente erheblich. Den Kliniken soll durch neue Gesetzesvorhaben weiter Zeit genommen werden.
Durch das neue Gesetz wird aber zusätzliche Zeit erforderlich.
Das neue Gesetz wird die Verfahrensdauern erhbelich verlängern. Eine Dauer, die zum einen für Verfahrensgarantien genutzt werden soll, andererseits zusätzliche Kriseninterventionen erfordern wird etc. Kriseninterventionen, die der (halbwegs) Stabilisierung der Situation unter akuter Erkrankung dienen, die aber auch strafrechtlich relevanten Vorgängen vorbeugen.
Den Kliniken soll weitere Zeit genommen werden. Entsprechende Gesetzesvorbereitungen sind im Gange.
Psychiatrische Behandlung besteht nicht nur aus Zwang. Die Erkrankten leiden unter diesen Erkrankungen. Behandlung ist daher auch Linderung/Heilung.
Rechtsstaatlichem Handeln wird damit die wichtigste Ressoruce genommen. Die notwendige Zeit wird zugunsten einer breit aufgestellten "Ökonomisierung des Rechts" aufgegeben.
Frau Ministerin geben Sie den Beteiligten Professioen die notwenige Zeit.
Die Einleitung und die Duchführung psychiatrischer Behandlungen ist zeitlich nicht messbar, schon gar nicht zu pauschalieren. Im Gegenteil ist es ein sehr individueller Prozess.


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