21.11.2022, 01:08
Ich habe in der Beschreibung darauf hingewiesen, dass im Gesetz explizit das Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis genannt wird und nicht ein Ausstellungsdatum.
Neuer Petitionstext:
Wenn eine Person im Besitz eines Führerscheins nach Deutschland zieht hat sie noch 6 Monate eine gültige Fahrerlaubnis. DANNACH muss sie diese umschreiben lassen oder einen deutschen oder EWR Führerschein besitzen. Falls in dem Land der Person der Führerschein, nachdem sie in Deutschland einen festen Wohnsitz bezogen hat, neu ausgestellt werden muss. Sei es, dass er in Papierform vorlag oder die Regierung beschließt diesen zu erneuern, sicherer zu machen etc., wie es gerade auch hier in Deutschland schrittweise durchgeführt wird, weigert sich die deutsche Führerscheinstelle diesen umzuschreiben, weil der ausländische nicht EWR Führerschein ein neueres Ausstellungsdatum hat, als das Datum des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland.
Falls Die Regierung verhindern will, dass deutsche Fahrschulen deswegen weniger einnehmen, dann gestatten sie die Umschreibung einfach nicht. Und wenn sie schon einen weiteren Staat wie z.B. Kosovo, seit Sommer 2022 offiziell aufzunehmen, dann bauen Sie bitte keine Schikanen ein, mehr ist das nicht. Glauben Sie, dass jetzt die Menschen extra nach Kosovo fahren einen Führerschein machen und diesen sich dann hier umschreiben lassen?
Das einzige was sie damit erreicht haben ist MICH hier "ins"ins Leben"Leben" zu rufen und meine erste Petition zu starten.
Ich denke die Umsetzung ist ganz einfach. www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/BJNR198000010.html
Link zum Gesetz.
§29 Ausländische§29 Ausländische Fahrerlaubnisse
(3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse,
2. die zum Zeitpunkt der Erteilung der ausländischen Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen eines Staates, der nicht ein Mitgliedstaat der Europäischen Union oder ein anderer Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten,
Wie gesagt ich kann verstehen wenn man nicht will, dass JETZT alle nach Kosovo fliegen, dort Führerschein machen und dann hier umschreiben lassen, ABER
es sollte wie meiner Meinung nach auch gedacht, das ORIGINALE Ausstellungsdatum herangezogen werden. NichtBuchstabengetreu das Datum seitder letzterErteilung Ausstellung,der egalFahrerlaubnis welchergelten Grund.und DASnicht solltedas jaAusstellungsdatum wohldes nachweisbarFührerscheins sein.selbst für die Umschreibung genommen werden, denn das bezieht sich auf das Objekt der Karte und nicht auf die Erlaubnis per se. Ich weiß nicht ob ein Mitarbeiter das fahrlässig oder angeordnet so handhabt.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 3 (3 in Deutschland)