Führerscheinwesen - Änderung des aktuellen Führerscheinrechts zum Erwerb der Klasse A2

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

18 서명

청원은 승인되지 않았습니다

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  1. 시작됨 2017
  2. 컬렉션 완료
  3. 제출된
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소식

2018. 12. 14. 오후 9:25

Pet 1-18-12-9211-040365 Führerscheinwesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass die Praktische Fahrerlaubnisprüfung für die Klasse
A2 zukünftig auch auf einem Kraftrad mit Automatikgetriebe abgelegt werden kann.

Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 18 Mitzeichnungen und 2 Diskussionsbeiträge
vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden Gesichtspunkt gesondert
eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass bei der
Praktischen Fahrerlaubnisprüfung für die Fahrerlaubnisklasse B für Pkw bereits die
Möglichkeit gebe, die Prüfung auf Fahrzeugen mit Automatikgetriebe abzulegen. Im
Führerscheindokument werde ein entsprechender „Automatikvermerk“ eingetragen.
Dies sei derzeit bei Krafträdern nicht möglich. Da jedoch immer mehr Menschen
Krafträder mit Automatikgetriebe benutzen, sollte auch für die Fahrerlaubnisklasse A2
ein entsprechender Vermerk möglich sein.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die vom Petenten geforderte rechtliche
Änderung bereits vorhanden ist.

In der Regel wird die Praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug mit
Schaltgetriebe abgelegt. Wird die Praktische Fahrerlaubnisprüfung jedoch auf einem
Kraftfahrzeug mit automatischem Getriebe abgelegt, so wird die Fahrerlaubnis auf das
Führen von Kraftfahrzeugen mit automatischem Getriebe beschränkt. Mit der
sogenannten 3. EU-Führerscheinrichtlinie 2006126/EG (Ziffer 5.1.1, Anhang II)
wurden die Fahrerlaubnisklassen für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union
verbindlich geregelt. Der nationale Gesetzgeber kann nicht davon abweichen.

Wird die Prüfungsfahrt mit einem Kraftfahrzeug ohne Schaltgetriebe durchgeführt,
bestimmt § 17 Absatz 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung, dass die zu erteilende
Fahrerlaubnis auf das Führen von Kraftfahrzeugen bei Fahrzeugen der Klasse A, A1
oder A2 ohne Kupplungshebel zu beschränken ist. Im Führerscheindokument wird
dann die Schlüsselzahl 78 eingetragen (Anlage 9 der Fahrerlaubnis–Verordnung).

Dieser sogenannte „Automatikvermerk“ trägt dabei dem besonderen Umstand
Rechnung, dass Fahrerinnen und Fahrer, die auf einem Automatikfahrzeug
ausgebildet wurden, nicht auf die komplexe Fahrsituation vorbereitet sind, die sich
dann ergibt, wenn von der Fahrerin oder dem Fahrer mehr verlangt wird, als Gas zu
geben oder gegebenenfalls zu bremsen.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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