Führerscheinwesen - Änderung des aktuellen Führerscheinrechts zum Erwerb der Klasse A2

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
18 Unterstützende 18 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

18 Unterstützende 18 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das aktuelle Führerscheinrecht zum Erwerb der Klasse A2 dahingehend zu ändern, dass die hierfür erforderliche praktische Prüfung nicht mehr nur auf einem Kraftrad mit Schaltgetriebe abgelegt werden muss, sondern, wenn gewünscht, auch auf einem Kraftrad mit Automatikgetriebe (z. B. Roller).

Begründung

Bei dem Erwerb der Führerscheinklasse B für Pkw besteht seit ewigen Zeiten die Möglichkeit, die praktische Prüfung auf Fahrzeugen mit Automatikgetriebe abzulegen. Man erhält dann eine dementsprechende Beschränkung im Führerschein. Dies ist derzeit bei Krafträdern nicht möglich.Da immer mehr Menschen gerne Roller (mit Automatikgetriebe) fahren, sollte diese Möglichkeit hier ebenso gegeben sein.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 1-18-12-9211-040365 Führerscheinwesen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass die Praktische Fahrerlaubnisprüfung für die Klasse
    A2 zukünftig auch auf einem Kraftrad mit Automatikgetriebe abgelegt werden kann.

    Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
    wurde, liegen dem Petitionsausschuss 18 Mitzeichnungen und 2 Diskussionsbeiträge
    vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden Gesichtspunkt gesondert
    eingegangen werden kann.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass bei der
    Praktischen... weiter

Noch kein PRO Argument.

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