Regija: Njemačka

Führerscheinwesen - Erteilung der Führerscheinklasse BE

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Deutschen Bundestag
191 podupiratelj 191 u Njemačka

Peticija je odbijena.

191 podupiratelj 191 u Njemačka

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2012
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

18. 11. 2015. 16:16

Pet 1-17-12-9211-040458Führerscheinwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass bei Vorbesitz der beiden Führerscheinklassen B
und T sowie bei Erreichen des Mindestalters von 18 Jahren die Führerscheinklasse
BE erteilt wird.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen angeführt, dass ein
Führerschein der Klasse T bereits zum Führen von landwirtschaftlichen
Zugmaschinen und Anhängern mit enormen Ausmaßen berechtige. Ein solches
Gespann dürfe außerdem mit einer Geschwindigkeit bis zu 60 km/h ab 18 Jahren
beziehungsweise mit 40 km/h von 16 bis 18 Jahren geführt werden. Die Differenz der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Vergleich zur Führerscheinklasse BE stelle
kein Sicherheitsrisiko dar, da eine Prüfung für die bedeutend schwereren, längeren
und breiteren Fahrzeuge der Klasse T bereits absolviert worden sei. Demnach sei
eine Gleichsetzung der Führerscheinklasse BE mit dem Besitz der Klassen B und T
gerechtfertigt.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 191 Mitzeichnungen und 4 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Zunächst macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass es sich bei der
Fahrerlaubnis der Klasse BE um eine in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
harmonisierte Fahrerlaubnisklasse handelt. Die Klasse T ist hingegen eine rein
nationale, nicht auf EU-Ebene vereinheitlichte, Fahrerlaubnisklasse. Die
Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund der Richtlinie des Rates vom 29. Juli 1991
über den Führerschein (EG-Führerschein-Richtlinie 91/439/EWG) dazu verpflichtet,
bei den harmonisierten Fahrerlaubnisklassen bestimmte Mindestanforderungen
einzuhalten. Danach darf eine Fahrerlaubnis der Klasse BE gemäß
Art. 5 Abs. 1 lit. b EG-Führerschein-Richtlinie nur Fahrzeugführern erteilt werden, die
bereits zum Führen von Fahrzeugen der Klassen B, C oder D berechtigt sind. In
diesem Zusammenhang weist der Ausschuss darauf hin, dass für die praktische
Prüfung im Rahmen der Erteilung eines Führerscheins der Klasse BE die
Verwendung eines Prüfungsfahrzeuges der Klasse B vorgeschrieben ist. Ein solches
muss jedoch mindestens eine Geschwindigkeit von 100 km/h erreichen können.
Dementsprechend ist es ausgeschlossen, die praktische Fahrprüfung mit einem
land- oder forstwirtschaftlichen Nutzfahrzeug der Klasse T als ausreichend
anzuerkennen.
Auch im Hinblick auf die Verkehrssicherheit vermag der Ausschuss das Anliegen
nicht zu befürworten. Angesichts deutlich höherer zugelassener Geschwindigkeiten
hat der Gesetzgeber bewusst eine qualifiziertere Ausbildung für das Fahren eines
Personenkraftwagens (Pkw) mit Anhänger – Klasse BE – im Gegensatz zu
Fahrzeugen der Klasse T vorgesehen. Eine erheblich höhere Geschwindigkeit stellt
auch für den Führer des Fahrzeuges ein größeres Gefahrenpotenzial dar. Wird
zusätzlich ein Anhänger am Pkw mitgeführt, birgt dies weitere Risiken im
Straßenverkehr (z. B. beim Rangieren und Rückwärtsfahren), auf die der Führer
dieses Fahrzeuges besonders vorbereitet werden muss. Dementsprechend ist eine
qualifizierte theoretische und praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung aus
Sicht des Ausschusses unverzichtbar. Bestandteile dieser hochwertigen Ausbildung
sind insbesondere eine umfassende theoretische sowie praktische Ausbildung und
Prüfung, die folgende Themen behandelt: Grundstoff, klassenspezifischer
Zusatzstoff, Fahrzeugphysik/Fahrzeugtechnik, Grundfahraufgaben, Sonderfahrten
(Überland, Autobahn, Nachtfahrten), Umweltschonung und umweltbewusstes
Verhalten.

Eine erleichterte, insbesondere prüfungsfreie Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse
BE bei Vorbesitz der Klassen B und T ist daher nach Ansicht des Ausschusses nicht
möglich.
Da dem Anliegen sowohl europarechtliche Vorgaben als auch
Verkehrssicherheitsaspekte entgegenstehen, vermag der Petitionsausschuss im
Ergebnis keinen parlamentarischen Handlungsbedarf zu erkennen und das Anliegen
der Petition nicht zu unterstützen. Er hält die bestehende Rechtslage für sachgerecht
und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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