Führerscheinwesen - Erteilung der Führerscheinklasse BE

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
191 Unterstützende 191 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

191 Unterstützende 191 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... dass bei Besitz der beiden Führerscheinklassen B und T , sowie erreichen des Mindestalters von 18 Jahren die Führerscheinklasse BE erteilt wird.

Begründung

Der Erwerb der Führerscheinklasse T berechtigt zum Führen von Landwirtschaftlichen Zugmaschinen und Anhängern mit enormen Ausmaßen und Gesamtgewichten der Gespanne bis zu einer Geschwindigkeit von 60km/h ab 18 Jahren - 40km/h von 16-18 Jahren. Zudem wird bei der Ausbildung auf Luftdruckbremssysteme und Auflaufbremsen sowie auf der deren Auswirkungen eingegangen. Die differenz der zulässigen Geschwindigkeit von 20km/h (nur auf Autobahnen - auf Landstrassen keine differenz) zur Führerscheinklasse BE stellen m.E. kein Sicherheitsrisiko dar, da eine Prüfung für die bedeutend schwereren, längeren und breiteren Fahrzeuge der Klasse T bereits absolviert wurde und die Auswirkungen eines Anhängers auf das Verhalten des Fahrzeugs bestens bekannt sind. Eine Gleichsetzung der Führerscheinklasse BE mit dem besitz der Klassen B und T ist gerechtfertigt.

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Neuigkeiten

  • Pet 1-17-12-9211-040458Führerscheinwesen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass bei Vorbesitz der beiden Führerscheinklassen B
    und T sowie bei Erreichen des Mindestalters von 18 Jahren die Führerscheinklasse
    BE erteilt wird.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen angeführt, dass ein
    Führerschein der Klasse T bereits zum Führen von landwirtschaftlichen
    Zugmaschinen und Anhängern mit enormen Ausmaßen berechtige. Ein solches
    Gespann dürfe außerdem mit einer Geschwindigkeit bis zu 60 km/h ab 18 Jahren
    beziehungsweise mit 40 km/h von 16 bis 18 Jahren... weiter

Noch kein PRO Argument.

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