nachdem das Landratsamt Tübingen unserer Petition zumindest teilweise stattgegeben hat und die Einreisesperre von Megi P. am 12. März enden wird, bereiten wir jetzt den Visumantrag vor, damit sie mit ihren Kindern zurück nach Deutschland kommen und ihre Ausbildung fortsetzen kann. Wir haben vor, spätestens Ende März den Visumantrag einzureichen, damit Megi mit der Wiedereinreise spätestens zum Ausbildungsbeginn im August klappt und auch die Kinder zum Schulbeginn in die Schule bzw. Kindergarten gehen können. Neben dem Ausbildungsvertrag, dessen Neuausstellung bereits eingefädelt ist, müssen wir jetzt unbedingt für Megi und ihre Kinder möglichst bis spätestens Ende März eine Wohnung finden, denn der Nachweis von Wohnraum ist eine Voraussetzung für die Erteilung eines Visums.
Deswegen bitten wir vor allem die Unterzeichner:innen aus Mössingen und Umgebung um Mithilfe bei der Wohnungssuche. Dafür haben wir folgende Suchanzeige aufgesetzt, die ihr gerne auch in euren Kreisen weiterverbreiten könnt.
Gesucht: Wohnung für Auszubildende in Mössingen
Wir suchen eine kleine bezahlbare Wohnung für eine Auszubildende (28) und ihre zwei Kinder (m7, w3) in Mössingen (bevorzugt Ortsteil Bästenhardt) oder näherer Umgebung. Die Mieterin zahlt die Miete von ihrem Ausbildungslohn und wird ansonsten auch finanziell vom Freundeskreis Asyl Mössingen und anderen unterstützt. Gewünschter Mietbeginn ist 1.8.2025, aber auch ein bereits früherer Mietbeginn wäre gut. Der Mietvertrag sollte bereits im März 2025 ausgestellt werden können.
Kontakt:
Claudia Lund, Freundeskreis Asyl Mössingen, lundclaudia@aol.com, 0176-20821904, oder
Michael Mautner, Freundeskreis Asyl Mössingen, mickeymautner@web.de, 07473-1400 oder
Andreas Linder, move on - menschen.rechte Tübingen e.V., wohnen@menschen-rechte-tue.org, 0171-1052347
wir können vermelden, dass wir einen guten Schritt weiter gekommen sind, damit diese unwürdige und sinnlose Abschiebung rückgängig gemacht wird. Mit Bescheid vom 31.1.25 hat das Landratsamt Tübingen verfügt, dass die Einreisesperre für Megi P. auf 6 Monate ab dem Termin der Abschiebung reduziert ist. Jetzt müssen wir zunächst noch die bescheidene Gebühr von 169 Euro für diesen Bescheid entrichten, aber dann können wir beginnen, die Wiedereinreise zu planen und die dafür erforderlichen Schritte unternehmen. Am 12.3. läuft die Sperre ab und dann kann Megi einen Visumantrag stellen.
Wir werden ab sofort
- Kontakt aufnehmen mit dem Ausbildungsbetrieb und uns darum kümmern, dass Megi einen neuen Ausbildungsvertrag bekommt
- eine Wohnung in Mössingen für Megi und ihre Kinder suchen und bereits anmieten
- sämtliche weiteren Voraussetzungen für die Erteilung des Visums abklären, darunter auch die Frage, wann wie viel Geld für die Kosten der Abschiebung entrichtet werden muss
- Geld sammeln, um die Kosten für Abschiebung, Visum und Reise aufbringen zu können.
Stand jetzt läuft unsere Petition am 21. März (das ist der internationale Tag gegen Rassismus) ab. Wir haben uns überlegt, die Petition nicht zu verlängern, sondern sie an diesem Tag auslaufen zu lassen und die Unterschriften an die Landesregierung zu übergeben - zusammen mit der Forderung, dass dem Visumantrag bzw. dem Antrag auf Wiedereinreise möglichst umgehend zugestimmt wird.
Rechtzeitig vor dem Termin dieser Unterschriftenübergabe werden wir euch nochmal anschreiben und die Details mitteilen und euch einladen, dabei zu sein und ein starkes Zeichen für die Rückkehr von Megi zu setzen.
Gerne könnt ihr also alle weiter bis zum 20. März Unterschriften sammeln! Jede Unterschrift zählt!!
Und das noch: Die Fraktion Die Linke im Tübinger Kreistag hat dort Ende Januar einen Antrag eingebracht mit der Forderung, dass der Kreistag sich dafür aussprechen soll, dass niemand aus der Ausbildung heraus abgeschoben werden soll. Hintergrund ist auch die Erfahrung mit der Abschiebung von Megi. Landrat Joachim Walter hat in einem Brief geantwortet, dass er beabsichtige, nicht zuzulassen, dass dieser Antrag auf die Tagesordnung des Kreistags komme. Begründung: "keine Befassungskompetenz".
Last but not least: Die Beratung und Unterstützung von Megi P. und ihrer Familie ist einer der vielen Fälle, um die wir uns in unserem Beratungsprojekt Plan.B kümmern. Wir beraten in über 300 Einzelfällen im Asylverfahren und helfen auch abgelehnten Asylsuchenden, über Arbeit oder Ausbildung ein Bleiberecht zu erhalten. Mit diesem Ansatz haben wir angesichts der aktuellen eskalierten Asyldebatte einen schweren Stand, aber wir werden uns nicht beirren lassen. Wir werden uns weiter für das Asylrecht, für gute Integration und für sinnvolle Bleiberechtsregelungen einsetzen und den Betroffenen dabei solidarisch zur Seite stehen. Und weil der Umfang dieses Engagements so groß ist, dass es nicht allein ehrenamtlich und nicht ohne Geld geht, kommt an dieser Stelle noch der notwendige Spendenwerbeblock:
Für die konkrete Unterstützung im Einzelfall Megi P. werden wir in der nächsten Zeit auch einiges an Geld brauchen, das wir nicht sowieso schon haben. Wir bedanken uns sehr für die bisher eingegangenen 470 Euro und bitten an dieser Stelle nochmal alle um solidarische Unterstützung. Wenn jede:r Dritte einen Zehner gibt, werden wir das Geld haben, das gebraucht wird, um alle Kosten für die Wiedereinreise übernehmen zu können. Megi selbst kann nur einen kleinen Beitrag leisten.
Bitte spendet also auf unser Konto:
menschen.rechte Tübingen e.V.
Volksbank in der Region
IBAN: DE16 6039 1310 0308 1020 02
BIC: GENODES1VBH
ggf. Verwendungszweck: MegiP
Auf unseren Antrag vom 16.10.24 hat das Landratsamt Tübingen in einem Bescheid vom 10.12.24 signalisiert, dass die Verkürzung der Einreisesperre von 30 auf 6 Monate möglich ist.
Es weihnachtet ein wenig, oder: Was lange währt, wird vielleicht am Ende gut. Nachdem wir am 16.10.24 den Antrag auf Aufhebung des Einreiseverbots mit dem Ziel der Zulassung der Fortsetzung der Ausbildung für die Georgierin Megi P. und ihre Kinder bei der Ausländerbehörde Landkreis Tübingen gestellt hatten, erhielten wir bereits am 6.11. von hoher Stelle die Auskunft, dass ein Bescheid ergangen sei, der bereits dem Mössinger OB Michael Bulander zur Kenntnis gegeben worden sei. Nach weiteren mehrmaligen Versprechungen, die nicht ganz der Wahrheit entsprachen, kam der Bescheid schließlich am 18.12. in unserem Briefkasten an.
Zunächst die gute Nachricht: Das Landratsamt beabsichtigt, den Antrag zwar der Form nach abzulehnen, jedoch die Einreisesperre von Megi P. und ihren Kindern von 30 auf 6 Monate ab dem Tag der Abschiebung (12.9.24) zu reduzieren. Doch es wurde vorerst nur ein Anhörungsverfahren eröffnet, zu dem bis 12.1.25 eine Stellungnahme abgegeben werden kann. Erst danach wird eine Entscheidung getroffen. Wenn die Entscheidung so fallen würde, könnte Megi mit ihren Kindern ab dem 12. März 2025 wieder einreisen - sofern sie die sonstigen Voraussetzungen und Auflagen erfüllt sind. Diese sind im Wesentlichen:
- es muss ein Visumantrag bei der Deutschen Botschaft gestellt werden
- damit der Visumantrag angenommen wird, muss Wohnraum vorhanden sein - hierfür brauchen wir sicher die Mithilfe der befreundeten Familien und der Mössinger Bürgerschaft
- insgesamt muss der Nachweis der vollständigen Lebensunterhaltssicherung erbracht werden - es ist zu erwarten, dass dies auf der Basis eines Ausbildungslohns allein nicht erreichbar ist
- aller Wahrscheinlichkeit nach müssen vor Erteilung des Visums auch noch die Kosten für die (sinnlose...) Abschiebung bezahlt worden sein
Wir gehen davon aus, dass das Visumverfahren eine gewisse Zeit dauern wird und Schwierigkeiten mit sich bringen wird, werden aber alles dafür tun, damit die Wiedereinreise spätestens zum Beginn des nächsten Ausbildungs- und Schuljahrs möglich sein wird. Der Ausbildungsbetrieb hat bereits signalisiert, dass eine Wiederaufnahme von Megi gerne unterstützt wird.
Der Bescheid des Landratsamts kann auf Anfrage bei info@menschen-rechte-tue.org in anonymisierter Form eingesehen werden.
Bitte helfen Sie mit einer Spende: Wir gehen davon aus, dass für das Erreichen der Wiedereinreise auch mehrere tausend Euro für Visum, Reisekosten, Abschiebungskosten usw. gebraucht werden. Wir freuen uns daher über kleine und große Spenden auf unser Konto:
menschen.rechte Tübingen e.V.
Volksbank in der Region
IBAN: DE16 6039 1310 0308 1020 02
BIC: GENODES1VBH
ggf. Verwendungszweck: Ausbildung statt Abschiebung - MegiP
Wir sammeln auch weiter Unterschriften für die Petition
Auf unseren Antrag vom 16.10.24 hat das Landratsamt Tübingen in einem Bescheid vom 10.12.24 signalisiert, dass die Verkürzung der Einreisesperre von 30 auf 6 Monate möglich ist.
Es weihnachtet ein wenig, oder: Was lange währt, wird vielleicht am Ende gut. Nachdem wir am 16.10.24 den Antrag auf Aufhebung des Einreiseverbots mit dem Ziel der Zulassung der Fortsetzung der Ausbildung für die Georgierin Megi P. und ihre Kinder bei der Ausländerbehörde Landkreis Tübingen gestellt hatten, erhielten wir bereits am 6.11. von hoher Stelle die Auskunft, dass ein Bescheid ergangen sei, der bereits dem Mössinger OB Michael Bulander zur Kenntnis gegeben worden sei. Nach weiteren mehrmaligen Versprechungen, die nicht ganz der Wahrheit entsprachen, kam der Bescheid schließlich am 18.12. in unserem Briefkasten an.
Zunächst die gute Nachricht: Das Landratsamt beabsichtigt, den Antrag zwar der Form nach abzulehnen, jedoch die Einreisesperre von Megi P. und ihren Kindern von 30 auf 6 Monate ab dem Tag der Abschiebung (12.9.24) zu reduzieren. Doch es wurde vorerst nur ein Anhörungsverfahren eröffnet, zu dem bis 12.1.25 eine Stellungnahme abgegeben werden kann. Erst danach wird eine Entscheidung getroffen. Wenn die Entscheidung so fallen würde, könnte Megi mit ihren Kindern ab dem 12. März 2025 wieder einreisen - sofern sie die sonstigen Voraussetzungen und Auflagen erfüllt sind. Diese sind im Wesentlichen:
- es muss ein Visumantrag bei der Deutschen Botschaft gestellt werden
- damit der Visumantrag angenommen wird, muss Wohnraum vorhanden sein - hierfür brauchen wir sicher die Mithilfe der befreundeten Familien und der Mössinger Bürgerschaft
- insgesamt muss der Nachweis der vollständigen Lebensunterhaltssicherung erbracht werden - es ist zu erwarten, dass dies auf der Basis eines Ausbildungslohns allein nicht erreichbar ist
- aller Wahrscheinlichkeit nach müssen vor Erteilung des Visums auch noch die Kosten für die (sinnlose...) Abschiebung bezahlt worden sein
Wir gehen davon aus, dass das Visumverfahren eine gewisse Zeit dauern wird und Schwierigkeiten mit sich bringen wird, werden aber alles dafür tun, damit die Wiedereinreise spätestens zum Beginn des nächsten Ausbildungs- und Schuljahrs möglich sein wird. Der Ausbildungsbetrieb hat bereits signalisiert, dass eine Wiederaufnahme von Megi gerne unterstützt wird.
Der Bescheid des Landratsamts kann auf Anfrage bei info@menschen-rechte-tue.org in anonymisierter Form eingesehen werden.
Bitte helfen Sie mit einer Spende: Wir gehen davon aus, dass für das Erreichen der Wiedereinreise auch mehrere tausend Euro für Visum, Reisekosten, Abschiebungskosten usw. gebraucht werden. Wir freuen uns daher über kleine und große Spenden auf unser Konto:
menschen.rechte Tübingen e.V.
Volksbank in der Region
IBAN: DE16 6039 1310 0308 1020 02
BIC: GENODES1VBH
ggf. Verwendungszweck: Ausbildung statt Abschiebung - MegiP
Wir sammeln auch weiter Unterschriften für die Petition "Für die sofortige Fortsetzung der Ausbildung"
Liebe Unterzeichner:innen der Petition "Für die sofortige Fortsetzung der Ausbildung!"
zunächst: vielen Dank für die vielen Unterschriften!
Mit der vom Freundeskreis Asyl Mössingen und unserem Verein getragenen Online-Petition fordern Stand heute 1222 Personen und Organisationen die sofortige Zulassung der Rückkehr nach Deutschland zur Fortsetzung der Ausbildung für Megi P. Für diese große Unterstützung danken wir allen sehr herzlich. Wir wollen die Unterschriftensammlung weiterführen mindestens bis eine finale Entscheidung über unsere Forderungen getroffen wurde. Wir hoffen natürlich auf eine positive Entscheidung und freuen uns, wenn ihr den Link zur Petition weiter verbreitet und weiter Unterschriften sammelt. Vielen Dank!
Antrag auf Zulassung der Wiedereinreise gestellt
Hiermit möchten wir euch informieren, dass wir gestern den Antrag für Megi P. auf Aufhebung der Einreisesperre bzw. Erlaubnis der Wiedereinreise für Megi P. und ihre Kinder an die Ausländerbehörde geschickt haben. Den aus unserer Sicht gut begründeten Antrag haben wir ergänzt mit zahlreichen eurer Statements, für die wir nochmal sehr sehr herzlich danken. Vor allem diese Statement haben zum einen gezeigt, wie kritikwürdig Abschiebungen von Personen sind, die alles dafür tun, um gut in der deutschen Gesellschaft anzukommen. Zum anderen haben die Statements gezeigt, wie beliebt Megi bei bei eigentlich allen Menschen ist, die sie persönlich kennen. Den Antrag haben wir außerdem ergänzt mit Medienberichten - siehe unten. Zusätzlich haben wir einige prominente Personen aus der Lokal- und Landespolitik angeschrieben und gebeten, eine eigene Erklärung beim Landratsamt einzureichen, dass sie den Antrag und die Rückkehr unterstützen. So hoffen wir, dass auf dieser Grundlage eine positive Entscheidung getroffen werden kann. Aus Datenschutzgründen können wir den Antrag selbst hier nicht zur Kenntnis geben.
Sehr schöne Protestaktion am 28.9. - weitere Abschiebung verhindert
Am 28. September demonstrierten etwa 150 Menschen am Mössinger Gesundheitszentrum für die Rückkehr von Megi P. Dies war eine sehr schöne Protestaktion mit vielen Bannern und Statements gegen Abschiebung und für Megi und ihre Familie. Vor allem die Schulklassen und die Freunde aus dem Fussballteam des Sohns Ivane waren sehr beeindruckend. Michael Mautner und Claudia Lund vom Freundeskreis Asyl Mössingen sowie Andreas Linder von Plan.B hielten Redebeiträge. Auch zahlreiche (ehemalige) Geflüchtete nahmen an dieser Protestaktion teil und drückten ihre Solidarität aus. Sehr eindrücklich waren auch die zahlreich erschienene Georgier:innen, die Megi und ihre Familie persönlich kennen. Unter ihnen war auch Salome, die Schwester von Megi. Wie sich herausgestellt hat, sollte auch sie mit ihrer Familie am 25.9. nach Georgien abgeschoben werden, obwohl ihr Ehemann in der Ausbildung als Koch in Mössingen ist. Mit Unterstützung der Beratungsstelle Plan.B konnte die Abschiebung jedoch zumindest vorübergehend verhindert werden. Neben einem Antrag auf Ausbildungsduldung wurde beim Verwaltungsgericht auch ein Rechtsschutz-Antrag gestellt, dass bis zur Entscheidung über den Antrag keine Abschiebung erfolgen darf. So konnte Salome an der Kundgebung teilnehmen und wir dokumentieren hiermit ihren sehr eindrücklichen Redebeitrag:
"Zunächst möchte ich jedem von Ihnen dafür danken, dass Sie hierher gekommen sind. Ich bin Salome.... Ich spreche ein bisschen Deutsch, ich lerne gerade die Sprache. ... Meine Schwester ist Megi P..., sie ist ein sehr freundliches, fleißiges, eifriges und kluges Mädchen. Trotz vieler Hindernisse gelang es ihr, die Sprache zu erlernen und in kurzer Zeit mit der Ausbildung zu beginnen. Sie arbeitete hart daran, sich zu integrieren, wurde aber leider gewaltsam abgeschoben. Ich denke, das ist Ungerechtigkeit. Ich hoffe, dass unsere Bemühungen Früchte tragen und sie zurückkommen kann. Abschließend möchte ich Herrn Andreas meinen besonderen Dank aussprechen, der der ganzen Familie selbstlos und mit ganzem Herzen hilft. Er versucht, alle ihm zur Verfügung stehenden Hebel zu nutzen, um uns aus dieser Situation herauszuholen."
Liebe Unterzeichner:innen der Petition für die Rückkehr von Megi P.
am heutigen "Tag des Flüchtlings" möchten uns zunächst herzlich für die bisherige Unterstützung unserer Petition bedanken. Wir freuen uns, dass in den ersten 6 Tagen der Petition fast 900 solidarische Unterschriften eingegangen sind. Das ist in der aktuellen Zeit, die von einer sehr negativen Debatte über Asyl und Flüchtlinge geprägt ist, wirklich ein starkes Zeichen für eine Petition in einem Einzelfall!! Wir freuen uns vor allem über die vielen sehr positiven Statements, insbesondere von den Personen, die Megi und ihre Familie persönlich kennen.
"Erstmal möchte ich allen Menschen herzlich danken, die uns helfen. Ich hoffe darauf, dass wir in Deutschland leben können und eine gute Zukunft auch für unsere Kinder haben können."
Wir möchten euch mit diesem Anschreiben nochmal gezielt auf unsere "Protestaktion gegen die Abschiebung aus der Ausbildung" hinweisen. Diese ist morgen, Samstag 28.9.2024 mit Beginn um 11.00 Uhr am Stadtplatz beim Gesundheitszentrum, Bahnhofstr. 5 in 72116 Mössingen. Wir freuen uns, wenn viele Menschen kommen! Gerne könnt ihr eigene Schilder/Plakate oder Transparente mit Statements oder Forderungen mitbringen. Wer möchte kann das eigene Statement aus der Petition mitbringen und wir lesen das bei der Kundgebung vor. Es wird drei oder vier kurze Redebeiträge geben. Wer sehr gerne auch etwas sagen möchte soll sich bitte vorab per E-Mail an info@menschen-rechte-tue.org melden. Wir freuen uns auch über kleine musikalische Beiträge (dazu haben wir bislang nix vorbereitet). Wer spontan etwas Derartiges beitragen möchte, soll sich bitte auch noch melden.
Ansonsten werden wir bei der Kundgebung weiter Unterschriften sammeln. Damit das Ziel der Petition die nötige Unterstützung hat, wollen wir so schnell wie möglich mindestens 2.000 Unterschriften sammeln. Wir freuen uns daher, wenn alle, die schon mal unterschrieben haben, den Link zur Petition oder das Anschreiben weiterleiten und für die Petition Werbung machen. Wir freuen uns auch, wenn ihr die Initiativen oder Organisationen, in denen ihr tätig seid, für eine Unterschrift werbt! So freuen wir uns sehr über die Unterschrift des Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V., die heute eingegangen ist.
Gerade habe ich mit der Ausbilderin von Megi telefoniert. Sie ist leider krank und kann morgen nicht kommen, aber hat nochmal gesagt: "Megi ist hier supergut angekommen und hat prima gearbeitet. Selbstverständlich kann sie die Ausbildung fortsetzen, wenn ihr das erlaubt wird."
Wir werden bereits in der nächsten Woche für Megi ein Schreiben aufsetzen und dieses von Anwält:innen überprüfen lassen, in dem sie die Aufhebung der Einreisesperre beantragt, sodass sie zurückkehren und die Ausbildung fortsetzen kann.
Sollte dies gelingen (die Wahrscheinlichkeit ist angesichts der bisherigen Erfahrungen in solchen Fällen eher gering) wird sie nicht nur Geld aufbringen müssen für die Reisekosten für die Rückkehr, sondern sie wird wahrscheinlich auch zunächst die für die Abschiebung angefallenen Kosten begleichen müssen. Deswegen kommt hier last but not least die Bitte um finanzielle Unterstützung: Wir freuen uns über Spenden für die Kosten der Rückkehr auf folgendes Konto:
menschen.rechte Tübingen e.V.
Volksbank in der Region
IBAN: DE16 6039 1310 0308 1020 02
BIC: GENODES1VBH
ggf. Verwendungszweck: MegiP
(Hinweis: Spenden an den als gemeinnützig und mildtätig anerkannten Verein sind steuerlich abzugsfähig. Für Spenden bis 300 Euro reicht der Zahlungsbeleg oder Kontoauszug als Nachweis gegenüber dem Finanzamt (vgl. § 50 Abs. 4, S.1 Nr. 2 EStDV). Wir stellen aber auch für kleinere Spenden gerne Spendenbescheinigungen aus, wenn die Adresse im Verwendungszweck angegeben wird. Falls mehr Spenden eingehen als Geld gebraucht wird, wird das Geld für das Projekt Plan.B oder andere satzungsmäßige Zwecke verwendet)
Herzliche Grüße und vielen Dank nochmal an alle und bis morgen :)
Andreas Linder
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