Region: Göttingen
Familie

Gegen die unverhältnismäßige Erhöhung der Kita-Gebühren in der Stadt Göttingen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Wolfgang Meyer
356 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

356 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

03.09.2013, 23:11

Petitionsbegründung war ab Punkt 9 unvollständig abgebildet.
Neuer Petitionstext: Wir sind gegen die unverhältnismäßige und überzogene neue Gebührenstaffelung der Elternbeiträge für die Göttinger Kindertagesstätten.

Im Rahmen des Entschuldungshilfeprogramms (EHP) hat der rot-grün dominierte Rat der Stadt Göttingen zum Teil drastische Einspar- bzw. Mehreinnahmemaßnahmen beschlossen.

LINK zu: Entschuldungshilfeprogramm/Maßnahme der Stadt Göttingen (Stand: 26.04.2012)
www.zukunftsvertrag.goettingen.de/dito/forum/Anlage-1.pdf?action=openattachment&id=2362&attachmentid=466

Die Maßnahme V061 (Seite 69 f.) trägt den Titel "Einkommensgerechtere Staffelung der Kita-Beiträge". Damit sollen jährlich Mehreinahmen bzw. Minderausgaben i.H.v. 300.000 € erzielt werden.

Bis zum 31.07.2013 existierten 3 Einkommensstufen zur Berechnung der Kita-Beiträge. Eltern, die Sozialleistungen bezogen, wurden den Stufen 1 und 2 zugeordnet. Eltern, mit einem eigenständigen Einkommen - unabhängig von der Höhe ihres Einkommens - hatten den Elternbeitrag der Stufe 3 zu entrichten.

Seit dem 01.08.2013 gelten 6 Staffelstufen zur Berechnung der Elternbeiträge. In die 6. und damit höchste Stufe gelangen Familien (Angestellte) mit einem Kind ab einem Haushalts-Bruttojahreseinkommen von mehr als 69.290 €.

LINK zu: Selbsteinstufung nach Bruttojahreseinkommen
ratsinfo.goettingen.de/bi/___tmp/tmp/45-181-136759412548/759412548/00124383/83-Anlagen/03/Selbsteinstufung_nach_Bruttojahreseinkommen.pdf

Dabei sind nach § 5 der Entgeltordnung zum Haushaltseinkommen sämtliche Einkünfte zu zählen (u.a. selbständige und nichtselbständige Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge, etc. vgl. § 2 EStG), Lohnersatzleistungen (Elterngeld, Arbeitslosengeld) und sogar Einkünfte der Kinder (z.B. Zinserträge).

LINK zu: Entgeltordnung für Kindertagesstätten der Stadt Göttingen (in Kraft seit 01.08.2013)
ratsinfo.goettingen.de/bi/___tmp/tmp/45-181-136759412548/759412548/00124383/83-Anlagen/01/12-06-12_Anlage_Entgeltordnung_2013_Stand_12-0.pdf

Wenn also beide Elternteile berufstätig sind und daneben keinerlei weiteren Einkünfte erzielen, fällt man bereits dann in die höchste Stufe, wenn jeder ein Bruttomonatseinkommen i.H.v. 2.887,09 € hat.

Die Mehrbelastungen der Eltern betragen durch diese unverhältnismäßige Beitragserhöhung bis zu 22 % im Hort, bis zu 40 % im Kindergartenbereich und sogar bis zu 55 % in der Krippenbetreuung.

LINK zu: Übersicht Kita Beitragsvergleich 2012-2013
www.dropbox.com/s/us9ri0rx5mx9p0s/A04%20Kita%20Beitragsvergleich%202012-2013.pdf

Gegen diese familienunfreundliche Politik wehren wir uns!

Wir sind bereits mit Unterschriftenaktionen in den Göttinger Kitas unterwegs. Wenn ihr dort schon unterschrieben habt, zeichnet diese Petition bitte nicht noch einmal (eure Unterschrift wurde dann bereits gezählt)!

Bitte helft uns und verbreitet diese Petition! Jede Unterschrift zählt! Neue Begründung: 1.
Schon zur Kommunalwahl 2006 warb die Göttinger SPD:

"Die Kindertagesstätten in unserer Stadt werden langfristig kostenfrei und damit für alle nutzbar."

LINK zu: SPD-Stadtverband Göttingen, Wahlprogramm 2006 (dort Seitenmitte, 3. Punkt)
spd-goettingen.de/spd_beschliesst_wp.html

Dieses Wahlversprechen bekräftigte die SPD Göttingen nochmals vor der letzten Kommunalwahl 2011:

"Bildung für alle. Bildung beginnt unserer Meinung nach bereits in Krippe und Kindergarten. Sie setzt sich fort über Grundschule, Hort und weiterführende Schulen [...]. Bildung muss kostenlos sein."

LINK zu: Kommunalwahlprogramm der SPD Göttingen 2011-2016 (dort Seite 3, oberes Drittel)
www.spd-goettingen.de/imperia/md/content/bezirkhannover/svgoettingen/programm2011-2016.pdf

Das waren offenbar nur wiederholte Wahlversprecher und Verrat am Wähler!


2.
Auch für die Bundestagswahl 2013 wirbt die SPD aktuell mit:

"Eltern müssen kein Geld für die Kinder-Tages-Stätte bezahlen."

LINK zu: "Das Wahl-Programm der SPD für die Bundestags-Wahl in Leichter Sprache" (dort Seite 9)
www.spd.de/linkableblob/103836/data/20130628_regierungsprogramm_2013_2017_leichte_sprache.pdf

Oder mit:

"Gebührenfrei. Bildung ist ein Recht. Darum soll sie nichts kosten. Von der Kita bis zur Universität soll alles gebührenfrei sein."

LINK zu: "SPD - Kurz und klar: Was wir wollen (Einfache Sprache)" (dort Seite 12 oben)
www.spd.de/linkableblob/104494/data/broschuere_in_einfache_sprache.pdf

In Göttingen scheint dies nicht bekannt zu sein. Oder auch nur Wahlversprecher?

3.
Zahlreiche Städte sind im Sinne der Familienförderung dazu übergegangen, Kitagebühren zu reduzieren bzw. sogar ganz abzuschaffen. Dies ist auch das Ergebnis des "INSM-ELTERN-Kindergartenmonitor 2010":

"1. Neun von 100 Städten haben die letzten drei Kindergartenjahre vor der Schule beitragsfrei gestellt. [...]
2. Eine wachsende Zahl von Kommunen stellt nicht nur das dritte, sondern auch schon das zweite und erste Kindergartenjahr komplett beitragsfrei.
3. [...] Insgesamt zeigt der aktuelle ELTERN-INSM-Kindergartenmonitor, dass sich viele Kommunen bemühen, frühkindliche Förderung im Kindergarten erschwinglicher zu machen. Sie nehmen dabei auch erhebliche Einnahmeausfälle in Kauf." 2010".

LINK zu: "ELTERN-INSM-Kindergartenmonitor Ergebnisse der Studie für das Kindergartenjahr 2009/2010" (dort Seite 2 Mitte)
www.insm-kindergartenmonitor.de/files/Summary-Kindergartenmonitor.pdf

Paradoxerweise führt der Rat der Stadt Göttingen die Studie als Begründung für die Gebührenanhebung an.

Ja, die bisherige Einkommensstaffelung bis 31.07.2013 mag insbesondere Eltern der alten Stufe 2 über Gebühr belastet haben, doch zieht der Rat der Stadt daraus die falschen Konsequenzen. Anstatt sich an anderen wirklich familienfreundlichen Städten zu orientieren und Kita-Besuche komplett kostenlos zu gestalten werden neue und teilweise unverhältnismäßig teure Staffelstufen eingeführt. Als ersten Schritt in eine familienpolitisch richtige Richtung hätte man zumindest die alten Stufen 1 und vor allem Stufe 2 kostenfrei stellen oder entlasten und die alte Stufe 3 beibehalten können.

4.
Von einer einkommensgerechten Staffelung kann unserer Ansicht nach nicht die Rede sein, wenn selbst in Stufe 1 (neu) eine Erhöhung von bis zu 19 % erfolgt.

5.
Von einer einkommensgerechten Staffelung kann unserer Ansicht nach nicht die Rede sein , wenn man bereits mit einem Bruttomonatseinkommen i.H.v. 2.887,09 € in Stufe 6 gelangt. Nach dem "Gehaltsreport 2013"(des manager magazin zusammen mit dem Business-Netzwerk Xing) liegt das Brutto-Jahresgehalt für Angestellte in Deutschland bei 57.500 €, also bei 4.791,67 € im Monat.

LINK zu: manager magazin online, Artikel vom 17.05.2013
www.manager-magazin.de/finanzen/artikel/a-900019.html

6.
Von einer einkommensgerechten Staffelung kann unserer Ansicht nach nicht die Rede sein, wenn die Gebühren nicht nur einkommensabhängig, sondern zusätzlich auch mit zunehmender Betreuungsdauer überproportional steigen.

7.
Die Stadt Göttingen leistet sich aktuell eine aufwendige und kostenintensive Innenstadtsanierung mit offenbar nicht alltagstauglichem Luxuspflaster. Dieser Straßenbelag erforderte bereits nächtliche Sonderreinigungsmaßnahmen in bislang unbekannter Höhe welche vermutlich regelmäßig wiederholt werden müssen.

LINK zu: Göttinger Tageblatt, Artikel vom 26.07.2013
www.goettinger-tageblatt.de/Nachrichten/Goettingen/Uebersicht/Aerger-um-Dreck-auf-neuem-Pflaster-Stadt-Goettingen-laesst-Pflastersteine-mit-Spezialmaschine-reinigen

Da bleibt natürlich kein Geld für vernünftige Familienförderung übrig.

8.
Die Beitragserhöhungen kommen nicht den Kitas zugute; der Betreuungsschlüssel wird dadurch nicht verbessert und die Erzieherinnen/Erzieher erhalten dadurch nicht mehr Gehalt. Die Erhöhung zu Lasten der Familien dient allein der Sanierung des Haushalts.

9.
Andere Maßnahmen in Ra im Rahmen des EHP fallen deutlich weniger drastisch bzw. zeitlich gestaffelt aus (z.B. V005 Erhöhung der Spielautomatensteuer um 20 %, V008 Erhöhung der Parkgebühren um 17 %, V014 Erhöhung der Hundesteuer um 9 %).

10.
Die Elterninitiative gegen die unverhältnismäßige Erhöhung der Kitagebühren


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