Region: Germany

Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge - - Auszahlung der Überschüsse der gesetzlichen Krankenkassen

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
349 supporters 349 in Germany

The petition is denied.

349 supporters 349 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2012
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08/29/2017, 16:52

Pet 2-17-15-8272-034938Gesetzliche Krankenversicherung
- Beiträge -
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Überschüsse der gesetzlichen
Krankenkassen an die Versicherten ausgezahlt werden.
Mit der Petition wird gefordert, die Überschüsse der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) an die Versicherten auszuzahlen, da es den
Krankenkassen nicht erlaubt sei, Rücklagen zu bilden und zudem die Versicherten in
den letzten Jahren durch Zusatzbeiträge und die Praxisgebühr belastet worden
seien.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 349 Mitzeichnungen sowie
52 Diskussionsbeiträge ein.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss weitere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Zusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung zugeführt werden. Der Ausschuss bittet daher um
Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden
kann.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen eine Stellungnahme der
Bundesregierung eingeholt. Darüber hinaus hat der Ausschuss das Verfahren nach
§ 109 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT)
eingeleitet und eine Stellungnahme des Gesundheitsausschusses eingeholt, da die
Petition einen Gegenstand der Beratung in diesem Fachausschuss betrifft. Der

Ausschuss für Gesundheit hat mitgeteilt, dass er die Petition in seiner 90. Sitzung am
07.11.2012 beraten hat.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Berücksichtigung von
Stellungnahmen der Bundesregierung und der Mitteilung des Ausschusses für
Gesundheit wie folgt dar:
Der Petitionsausschuss weist grundsätzlich darauf hin, dass die gesetzlichen
Krankenkassen verpflichtet sind, Rücklagenzu bilden, insbesondere um
unvorhersehbaren Ausgabenrisiken begegnen zu können. Den Krankenkassen ist
gesetzlich vorgeschrieben, eine Mindestrücklage in Höhe von 25% einer
Monatsausgabe vorzuhalten (§ 261 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V -)
Ebenso ist der Gesundheitsfonds mit Ablauf des Geschäftsjahres 2012 gesetzlich
verpflichtet, eine Liquiditätsreserve von mindestens 20% einer Monatsausgabe
(ca. 3 Mrd. Euro) vorzuhalten, um einnahmeseitige Risiken, wie z.B. konjunkturelle
Einbrüche oder Schwankungen auf dem Arbeitsmarkt, ausgleichen zu können (§ 271
SGB V). Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass diese
Finanzreserven notwendig sind. Bei der genannten Mindestreserve handelt sich um
eine Untergrenze, d.h. um einen Betrag, der zum Ausgleich von unterjährigen
Schwankungen notwendigerweise vorgehalten werden muss, und nicht um eine
ökonomisch begründete Obergrenze.
Die geforderte "Rückerstattung" von Zusatzbeiträgen ist nach Aussage der
Bundesregierung gegenüber dem Petitionsausschuss nicht möglich. Krankenkassen,
deren Betriebsmittel und Rücklagen deutlich über die gesetzlich vorgesehenen
Reserven hinausgehen, können jedoch Prämienan ihre Versicherten auszahlen.
2013 wurden für etwa 9 Millionen Mitglieder Prämien in Höhe von mehr als
600 Millionen Euro ausgezahlt. Dies ist aus Sicht der Bundesregierung zu begrüßen.
Zusatzbeiträge wurden im Übrigen nur von wenigen gesetzlichen Krankenkassen
erhoben. Wer bei einer dieser Krankenkassen versichert war und sich trotz der
Erhebung eines Zusatzbeitrags für einen Verbleib bei dieser Krankenkasse
entschieden hat, hat diese Entscheidung ganz bewusst getroffen, weil er
offensichtlich mit dem Preis-Leistungsverhältnis dieser Krankenkasse trotz des
Zusatzbeitrages zufrieden war.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Praxisgebührzum 01.01.2013
abgeschafft wurde. Auf diese Weise wird den Patientinnen und Patienten ein Teil der
finanziellen Überschüsse der GKV zurückgegeben.

Der Antrag "Zusatzbeiträge aufheben, Überschüsse für Abschaffung der
Praxisgebühr nutzen" auf Bundestags-Drucksache 17/9408 vom 25.04.2012 wurde
vom Deutschen Bundestag am 09.11.2012 abgelehnt.
Das Bundeskabinett hat am 26.03.2014 den "Entwurf eines Gesetzes zur
Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV-FQWG)" (Deutscher Bundestag Drucksache 18/1307
vom 05.05.2014) beschlossen.
Das Gesetz hat zum Ziel, die Finanzierungsgrundlagen der GKV sowie die Qualität
der Versorgung nachhaltig zu stärken und dauerhaft auf eine solide Grundlage zu
stellen. Dies ist erforderlich, weil trotz der derzeit guten Finanzlage der GKV davon
auszugehen ist, dass perspektivisch die voraussichtlichen jährlichen Ausgaben der
Krankenkassen die voraussichtlichen jährlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds
übersteigen werden.
Zu den Kernelementen des Entwurfs gehört, dass der allgemeine paritätisch
finanzierte Beitragssatz bei 14,6 Prozent festgesetzt wird; der Arbeitgeberanteil bleibt
bei 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben. Damit soll im Hinblick auf Wachstum und
Beschäftigung zugleich an der Entkopplung der Lohnzusatzkosten von den
Gesundheitsausgaben festgehalten werden. Der Beitragssatz der Arbeitnehmer wird
von heute 8,2 Prozent auf 7,3 Prozent reduziert.
Der einkommensunabhängige Zusatzbeitrag und der damit verbundene
steuerfinanzierte Sozialausgleich werden ebenso wie Prämienzahlungen
abgeschafft. Die Krankenkassen erheben den Zusatzbeitrag zukünftig als
prozentualen Satz von den beitragspflichtigen Einnahmen. Zusatzbeiträge können
weiter von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren. Die Versicherten werden auch
weiterhin Preissignale im Hinblick auf die Wahl ihrer Krankenkasse erhalten. Mit
diesen Maßnahmen soll zudem die Beitragsautonomie der Krankenkassen gestärkt
werden, was dem Wettbewerb zwischen den Krankenkassen um eine hochwertige
und effiziente Versorgung zugute kommt.
Damit die unterschiedliche Einkommensstruktur der Krankenkassen (bzw. ihrer
Mitglieder) nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt, ist ein vollständiger
Einkommensausgleich vorgesehen; damit wird sichergestellt, dass der neue
Zusatzbeitrag wettbewerbsneutral wirkt und Krankenkassen mit besser verdienenden
Mitgliedern nicht allein deshalb einen niedrigeren Zusatzbeitrag erheben können als

Krankenkassen mit geringer verdienenden Mitgliedern. Das parlamentarische
Verfahren bleibt abzuwarten.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten kann der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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