Región: Alemania
Éxito.
Derechos civiles

Große Kirchen - keine Gottesdienste: "Rund-um-Verbot" in der Kirche muss aufgehoben werden

Peticionario no público.
Petición a.
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
8.553 Apoyo 8.143 En. Alemania

La petición contribuyó al éxito

8.553 Apoyo 8.143 En. Alemania

La petición contribuyó al éxito

  1. Iniciado 2020
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Éxito.

¡La petición fue exitosa!

03/04/2020 0:11

Liebe Unterstützer,

zunächst vielen Dank, dass so viele die Petition mit ihrer Unterschrift schon unterstützt haben. Auch haben mich viele Zuschriften erreicht, die zum Ausdruck bringen, dass sie sehr dankbar sind, dass es eine Initiative gibt, die ihr Anliegen in der Öffentlichkeit und gegenüber den staatlichen Behörden zum Ausdruck bringt.

***Hier einige Neuigkeiten aus der Presse zum Thema „Rechtmäßigkeit“ und Verhältnismäßigkeit“ ***
1. Über eine andere wichtige Initiative möchte ich gerne informieren: ein Mann hat in Hessen gegen das Verbot von "Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen (...)". geklagt. Der Verwaltungsgerichtshof muss sich nun mit der Rechtmäßigkeit der Verordnung beschäftigen. Der Antrag soll noch vor Ostern entschieden werden.

www.sueddeutsche.de/panorama/prozesse-kassel-katholik-klagt-gegen-gottesdienstverbot-wegen-coronakrise-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200330-99-525258

2. In einem Interview der Frankfurter Rundschau hat sich die deutsche Straf- und Verfassungsrechtlerin Dr. Jessica Hamed dazu geäußert, dass Maßnahmen wie allgemeine Ausgangssperren und Kontaktverbote ein massiver und unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheitsgrundrechte und damit vermutlich „allesamt rechtswidrig“ seien.

Auschnitt aus dem Interview:
Hätte ich mit einer Klage gegen die Einschränkungen einen Chance?   
Die diversen Ausgangsbeschränkungen wurden soweit ersichtlich per Allgemeinverfügung unter Berufung auf  § 28 Infektionsschutzgesetz erlassen. Unter den wenigen Jurist*innen, die sich dazu öffentlich geäußert haben, scheint man sich – völlig zu Recht – mehrheitlich einig, dass diese allesamt rechtswidrig sind. Der § 28 IfSG ist bereits keine taugliche Rechtsgrundlage – mal ganz davon abgesehen, dass auch die Verhältnismäßigkeit einiger Beschränkungen sehr zweifelhaft ist. Daher hätte meines Erachtens eine Klage gegen die Allgemeinverfügungen – oder gegen entsprechende darauf basierte verhängte Strafen oder Bußgelder – gute Aussichten auf Erfolg. 

www.fr.de/politik/coronakrise-deutschland-sind-kontaktsperren-ausgangsbeschraenkungen-rechtswidrig-13611821.html

3. Auch der Bonner Staatsrechtler Christian Hillgruber weist in der Stuttgarter Zeitung darauf hin, dass ein völliges Verbot religiöser Treffen mehr Gefahren als Nutzen für eine Corona-Prävention bergen könnte.

„Verbote religiöser Zusammenkünfte müssten den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren und „bei aller Anerkennung der Notwendigkeit von Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus noch hinreichenden Raum für die Entfaltung der Religionsfreiheit belassen“.Diese sei wie kaum eine andere grundrechtlich geschützte Freiheit auf eine gemeinsame Ausübung durch mehrere Menschen angelegt und angewiesen. „Daher darf es nicht zu einer flächendeckenden Untersagung der Religionsausübung in Gemeinschaft auf unbestimmte Zeit kommen.“, so die SZ.

www.google.com/amp/s/www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.corona-pandemie-jurist-warnt-vor-untergrund-gottesdiensten.609d6e47-215f-4a1d-a63f-bf7821a71ebf._amp.html

***Fragen und Ideen von Unterstützer:***

Noch eine wichtige Anregung habe ich erhalten. Um unser gemeinsames Anliegen auch im politischen Raum besser kommunizieren zu können, bedarf es in einer Zeit, in der sich viele hinter Verordnungen verstecken, der persönlichen Ansprache der Bundes- und Landtagsabgeordneten. ***Bitte schreiben Sie Ihre jeweiligen Abgeordneten persönlich an***.
Immer wieder erreichen mich Anfragen, ob diese Petition auf andere deutschsprachige Länder ausgeweitet werden kann. Dies ist so nicht möglich, weil die Petition immer einen Adressaten braucht. In diesem Falle ist es der deutsche Bundestag. Falls jemand eine solche Petition starten will, kann ich gerne die Vorlage zur Verfügung stellen.

Auf die Anregung eines evangelischen Pastors hin, möchte ich explizit betonen, dass es gut wäre, wenn auch evangelische Christen sich dem Anliegen anschließen könnten.
Ich habe deswegen den Text noch einmal geprüft und ergänzt, damit wirklich deutlich wird, dass das ein ***Anliegen aller gläubigen Christen*** ist, egal welcher Konfession.
Laden Sie bitte gerne auch evangelische Christen ein, zu unterschreiben, auch wenn die Petition bisher eher meinem katholischen Blickwinkel entsprungen ist.

Bitte helfen Sie alle weiterhin mit, dass unser Anliegen viele Menschen erreicht. Jeder, der noch andere kontaktieren kann, sollte das unbedingt tun. Wir brauchen noch dringend weitere Unterstützer.

Es grüßt herzlich
Johannes Schmerbeck


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