Steuern

Häusliches Arbeitszimmer: Steuerliche Absetzbarkeit erleichtern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
42 Unterstützende 42 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

42 Unterstützende 42 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

12.03.2021, 18:53

grammatische Fehler behoben, stilistisch etwas präzisiert


Neuer Petitionstext:

Die bislang gültigen Regeln, um die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich absetzen zu können, sind nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere die Forderung nach einem separaten, mit einer eigenen Tür versehenen Raumes,Raum, entspricht weder der Realität des heute verfügbaren und bezahlbaren Wohnraums noch den Bedingungen häuslicher Arbeit in Zeiten rasant fortschreitender Digitalisierung. Wer zu Hause im Home Office arbeitet, muss wertvolle Wohnfläche dafür opfern, ob sie nun von eigenen Wänden umschlossen ist oder nicht. Die dafür erforderlichen Mietkosten sollten daher in der Einnahme-Überschussrechnung als Ausgaben berücksichtigt werden können. Die rigiden und mittlerweile überholten Vorstellungen des Bundesfinanzhofes, wie ein Arbeitszimmer auszusehen habe, bedürfen dringend einer Modernisierung. Es ist überfällig, dass den Worten der Bundeskanzlerin ("Die Digitalisierung verändert, wie wir leben und arbeiten.") endlich Taten folgen.



Neue Begründung:

Im Zuge der Covid-19-Epidemie ist die Möglichkeit des häuslichen Arbeitens viel gepriesen worden. Es wird sogar über ein Recht auf Home Office diskutiert. Dabei wird bislang aber kaum darüber gesprochen, dass damit eine Umwidmung und letztlich Reduzierung der von den Bewohnern frei genutzten Wohnfläche verbunden ist, für die es einen Ausgleich geben muss. Bei Angestellten mag die Firma dafür aufkommen. Für Freiberufler und andere Selbstständige muss der Ausgleich über die Steuererklärung vereinfacht werden.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 12 (12 in Deutschland)


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