Область: Германия
Успех

Heilberufe - Schutzimpfungen

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Deutschen Bundestag
70 Поддерживающий 0 через Германия

Петиция была принята.

70 Поддерживающий 0 через Германия

Петиция была принята.

  1. Начат 2008
  2. Сбор закончен
  3. Отправлено
  4. Диалог
  5. Успех

Это онлайн-петиция des Deutschen Bundestags .

08.06.2017, 13:14

Matthias Urlichs

Heilberufe Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.07.2010 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass es Ärzten, Heilpraktikern etc. untersagt wird, in
grober Missachtung des anerkannten Standes der Wissenschaft von Schutzimpfun-
gen abzuraten.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die von 70 Mitzeichnern unterstützt wird
und zu 191 Diskussionsbeiträgen geführt hat.

Im Einzelnen wird vorgetragen, dass Masern und andere Krankheiten mit potenziell
tödlichem Ausgang seit einiger Zeit wieder auf dem Vormarsch seien. Ein Haupt-
grund dafür sei die hohe Zahl der impfkritischen Ärzte und Heilpraktiker, die aus
weltanschaulichen Gründen von Impfungen abrieten. Sie seien damit an einer Er-
krankung und eventuell Tod ihrer Patienten wissentlich mitschuldig. Sie handelten
somit in Missachtung ihres Berufseides.

Zu den weiteren Einzelheiten des Vortrages wird auf den Inhalt der Akte Bezug ge-
nommen.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer
Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt zusam-
menfassen: Der Petitionsausschuss weist mit Nachdruck darauf hin, dass Ärztinnen und Ärzte
bereits nach geltender Rechtslage verpflichtet sind, den Stand der medizinischen
Wissenschaft zu beachten. Nach ärztlichem Berufsrecht verlangt eine korrekte ärztli-
che Berufsausübung die gewissenhafte Ausführung der gebotenen medizinischen
Behandlungsmethoden nach den Regeln der ärztlichen Kunst. Die Bewertung und
Auswahl von Behandlungsmethoden, dazu zählen auch Impfungen, ist Aufgabe der
medizinischen Wissenschaft.

Auch die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) werden nach dem
Stand der Wissenschaft, insbesondere auf der Grundlage von Informationen zu
Wirksamkeit und Verträglichkeit und unter Einbeziehung der epidemiologischen
Nutzen-Risiko-Abwägung entwickelt und fortgeschrieben. Empfehlungen gibt die
STIKO grundsätzlich nur dann, wenn in Deutschland für die entsprechende Indikation
Impfstoffe oder Mittel zur spezifischen Prophylaxe zugelassen sind. Die
Empfehlungen entfalten keine unmittelbare rechtliche Wirkung. Sie dienen als
Grundlage für die öffentliche Empfehlung durch die obersten Landesbehörden, als
Grundlage für die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Schutz-
impfungen, in denen die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen festgelegt
wird und sind Ärztinnen und Ärzten Leitlinie.

Im konkreten Behandlungsfall ist die Ärztin oder der Arzt in der Wahl der Therapie
frei (§ 7 Abs. 2 Satz 2 der Muster-Berufsordnung der deutschen Ärzte). Dementspre-
chend kann der Ärztin oder dem Arzt in einem konkreten Fall nicht die Vornahme
einer Impfung durch Dritte vorgeschrieben werden. In diesem Zusammenhang ist
darauf hinzuweisen, dass die Regelungen des ärztlichen Berufsrechts nach dem
Grundgesetz der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder unterliegen. Diese ha-
ben es in ihren Heilberufs- und Kammergesetzen weitgehend den (Landes-)Ärzte-
kammern überlassen, entsprechende berufliche Regelungen aufzustellen.

Bei Verstößen gegen den Stand der medizinischen Wissenschaft können auch be-
rufsrechtliche Sanktionen greifen. Daneben gelten Zivilrecht und Strafrecht, auf deren
Grundlage ggf. fehlerhaft behandelnde Ärztinnen und Ärzte zur Verantwortung
gezogen werden können. Die geschilderte Rechtslage ist bei Heilpraktikerinnen und -praktikern vergleichbar.
Berufsrechtliche Sanktionen sind bis zum Entzug der Heilpraktikererlaubnis denkbar,
wenn die für die Berufsausübung erforderliche Zuverlässigkeit fehlt und dadurch die
Volksgesundheit geschädigt wird. Die Überwachung der Heilpraktikertätigkeit fällt
ebenfalls in die Zuständigkeit der Länder.

Der Petitionsausschuss ist vor diesem Hintergrund zu der Auffassung gelangt, dass
dem Anliegen des Petenten mit der geltenden Rechtslage bereits hinreichend Rech-
nung getragen wird. Ein darüber hinausgehendes parlamentarisches Tätigwerden
erscheint ihm nicht erforderlich. Der Petitionsausschuss empfiehlt deshalb, das Peti-
tionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen des Petenten teilweise entsprochen
worden ist.


Помогите укрепить гражданское участие. Мы хотим, чтобы ваши проблемы были услышаны, оставаясь независимыми.

Пожертвовать сейчас